Linkliste zur AGUR12 - Updated 8. Dezember 2013

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Die AGUR12 ist eine Arbeitsgruppe, die von Bundesrätin Simonetta Sommaruga ins Leben gerufen wurde und sich im Oktober 2012 das erste Mal getroffen hat. Die AGUR12 soll «bis Ende 2013 Möglichkeiten zur Anpassung des Urheberrechts an die technische Entwicklung aufzuzeigen.».

Dabei müssen wir uns im Klaren darüber sein, dass diese Arbeitsgruppe aufgrund intensiven Lobbyings, insbesondere der Unterhaltungsindustrie, zustande gekommen ist, weil wir in der Schweiz eines der liberalsten Urheberrechte haben. Wir alle sind damit bisher gut gefahren und es gibt derzeit absolut keinen Grund die rechtliche Situation anzupassen.

Es werden bei uns zum Glück keine existenzbedrohenden Prozesse gegen Jugendliche und ihre Eltern geführt und trotzdem sind für die Schweizer Kulturschaffenden keine nennenswerten Verluste von Einnahmen durch Verstösse gegen das Urheberrecht zu verzeichnen. Zumindest war bisher noch niemand in der Lage uns mal eine Zahl zu nennen, über die wir dann diskutieren könnten.

Die AGUR12 ist nur dem Anschein nach ausgewogen zusammengesetzt. In Wahrheit hat die Unterhaltungsindustrie dort das stärkste Gewicht und es spricht Bände, dass die Gruppe nicht bekannt geben will, welche 3 der 15 Mitglieder den Schlussbericht geschrieben haben. 

Nun denn, ich denke, die Diskussion um die Ergebnisse der AGUR12 bzw. um die Inhalte des Schlussberichtes wird uns noch eine Weile beschäftigen, darum werde ich hier eine Linkliste führen, damit wir uns einfach und schnell ein Bild über die Situation machen können. 

Diese Liste ist natürlich weder ausgewogen noch abschliessend. Es geht vor allem darum, die Stimmen denjenigen, die nicht zur Mitarbeit in  der Arbeitrgruppe eingeladen wurden, aber massgeblich von den Ergebnissen betroffen sind, zu Wort kommen zu lassen. Wir, die das Internet täglich nutzen, wir, die das Kulturschaffen auf vielfältige Weise unterstützen, wir, die keinen Zensur- und Überwachungsstaat Schweiz wollen.

Wenn Ihr weitere Links kennt, die ich hier anfügen sollte, dann meldet Euch bitte, in den Kommentaren oder via Kontaktformular.

(Bild: Wikimedia Commons, Public Domain)

Urheberrechte behaupten, wo es keine gibt, am Beispiel e-manuscripta.ch

Eigentlich wollte ich darüber schreiben, dass es grossartig ist, dass mehr als 10'000 Bilder aus der Sammlung des berühmten Schweizer Kunsthistorikers Jacob Burckhardt, nun online verfügbar sindMeine Freude darüber wurde aber getrübt, als ich mich wie immer, darüber informierte, unter welchen Bedingungen diese Bilder im Netz frei gegeben werden. 

Vor kurzem durften wir ja erfahren, wie vorbildlich das Getty Musuem in Los Angeles ihre Bilder ins Netz stellt, als Open Content nämlich, ohne irgendwelche Bedingungen, und in höchstmöglicher Auflösung, wie es sich für Digitalisate von Werken deren Urheberrechtsschutz schon längstens abgelaufen ist gehört.

Nicht so beim Portal e-manuscripta.ch, einer Plattform die von der Zentralbibliothek Zürich, der Universitätsbibliothek Basel und der ETH Bibliothek betrieben wird. 

Dort steht in den Nutzungsbedingungen

Die auf der Plattform e-manuscripta.ch zugänglichen Digitalisate sind Reproduktionen von Dokumenten, die Eigentum der genannten Institutionen oder Dritter sind. Die Digitalisate sind Eigentum der jeweiligen Institutionen. ...Jede Form von Publikation (Print und online) oder kommerzieller Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Institution, die ggf. an weitere Rechteinhaber verweist.

Und etwas weiter unten können wir dann allerdings lesen: 

Die auf e-manuscripta.ch präsentierten Werke sind Digitalisate von in der Regel gemeinfreien Werken. 

Ja, was sollen wir denn nun damit anfangen. Die abgebildeten Werke sind also in der Regel gemeinfrei, während die Digitalisate, also die Abbildungen dieser Werke, es nicht sind?  

Ich bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens reicht die Schöpfungshöhe einer einfachen Abbildung eines Werkes der bildenden Kunst nicht aus, um ein Urheberrecht zu begründen. Und ein Leistungschutzrecht, welches das Abfotografieren oder Scannen von gemeinfreien Werken schützt, gibt es zum Glück in der Schweiz (noch) nicht. Das heisst, eine Fotografie, bzw. ein Scan eines Werkes, das keinen Schutz mehr geniess, ist selbst auch nicht geschützt. Es wird zwar nirgends vom Urheberrecht geschrieben aber es wird behauptet, dass die Digitalisate Eigentum der jeweiligen Institutionen seien. Doch wie manifestiert sich das Eigentum an digitalen Daten? Ich denke schon, dass hier der Eindruck erweckt werden soll, dass es sich um eine Art Urheber- oder Leistungsschutz handelt, der hier geltend gemacht wird. Ich kann mir nicht vorstellen, mit welchen rechtlichen Argumenten, die hier angeführten Einschränkungen in der Schweiz durchgesetzt werden sollten. 

Es ist schade, dass die Schweizer Institutionen, die mit öffentlichen Mitteln unsere Schätze verwalten, uns diese nicht einfach so zur Verfügung stellen, wie es korrekt wäre und wie es private Organisationen, wie das Getty Museum in den USA vormachen

Aber trotzdem ist es natürlich toll, das es e-manuscripta.ch gibt und schön, dass dort nun auch Burckhardts Bilder zu finden sind

 

Elektronische Bibliothek Schweiz

Das Portal e-lib.ch, die elektronische Bibliothek Schweiz, ist einem Redesign unterzogen und erweitert worden. Die Website bietet eine umfassende Übersicht über die verschiedenen digitalen Sammlungen und Open-Access-Server in der Schweiz, sowie die Suche über alle dort aufgeführten Bestände. Auch Online verfügbare Dokumente werden aufgeführt. Ist schön geworden, und erst noch nützlich.

Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» in der Schweiz lanciert

Heute wird die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» lanciert. In den nächsten 18 Monaten müssen die 100'000 Unterschriften gesammelt werden um das Begehren zur Abstimmung zu bringen. Ich gehe davon aus, dass dies mühelos gelingen wird und freue mich auf die vielen Diskussionen, die diese Initiative inspirieren wird. 

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Die WochenZeitung - Die Lektüre der bodenständigen Schweizer Familie

Offensichtlich gab es mal eine "bodenständige" WochenZeitung, die natürlich nichts mit der heutigen WOZ zu tun hat, und ironischerweise vom Jean Frey Verlag, dem späteren Verlag der Weltwoche, publiziert worden ist.

(Inserat aus: Schweizerisches Handbuch der Absatzförderung & Werbung, 1946, Emil Oesch Verlag Thalwil)

Bundesratswahlen: Ein kurzer Blick zurück ins Jahr 1959

Vor 52 Jahren wurden der SP zum ersten Mal zwei Bundesräte zugestanden. Die Zauberformel für die Zusammensetzung des Bundesrates, die bis zur Nichtwiederwahl von Ruth Metzler im Jahre 2003 ihre Gültigkeit hatte, wurde damals begründet.

Der kurze Beitrag aus der Schweizerischen Filmwochenschau zeigt zuerst kurze Portraits der vier Abtretenden Bundesräte.

Witzig, wie Bundesrat Etter noch kurz den Zigarettenrauch auspustet, bevor er eine seiner "herzlichen, durch die Wochenschau vermittelten Neujahrsbotschaften" verbreitet und dabei auf uns allerdings nicht wirklich einen "herzlichen" Eindruck macht. (ab ca. 00:13)

Noch interessanter ist aber zu sehen, mit welcher Gelassenheit der offizielle Kandidat der SP für deren 2. Bundesratssitz, Nationalrat Walther Bringholf, darauf reagiert, dass das Parlament offenbar lieber Hans-Peter Tschudi wählen will, obwohl dieser nach dem ersten Wahlgang die Bundesversammlung gebeten hat, Bringholf den Vorzug zu geben. Nachdem im zweiten Wahlgang immer noch keine Entscheidung zu seinen Gunsten gefällt ist, begibt sich Bringholf ans Rednerpult und gibt seiner SP Fraktion den Freipass Tschudi zu wählen. Dabei erwähnt er, eher amüsiert als betroffen, dass sie ihn teilweise ja bereits im letzten Wahlgang im Stich gelassen habe, was mit allgmeinem Gelächter im Ratssaal quitiert wird. (Zu sehen ab ca. 4:00). 

Ich weiss, dass die Situation heute nicht wirklich mit 1959 vergleichbar ist. Aber auch morgen wird wohl irgendwer nicht gewählt werden, der hätte gewählt werden wollen oder sollen. Man nehme sich doch dann ein Beispiel an Walther Bringholf.

(via ideesuisse.ch)

Journal21.ch - Ein neuer Stern am Blogger- äh Medienhimmel?

Vor ein paar Tagen haben 72 Journalistinnen und Journalisten rund um den ehemaligen Tagesschau Chef Heiner Hug, das Blog Journal21.ch lanciert.

Die Autorenliste liest sich wie ein "Who's Who" der neueren schweizerischen Mediengeschichte und lässt auf jeden Fall viel Raum für Hoffnung auf substantielles Futter für unsere RSS Reader.

Ich freue ich sehr darüber und bin der Meinung, dass diese Initiative vorbehaltlos zu begrüssen ist.

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BÜPF Revision - Überwachungsstaat: Die Schweiz will Identifizierung der Internet-Benutzer

Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) aus dem Jahre 2000 soll überarbeitet werden. Die Revision ist seit kurzem in der Vernehmlassung.

Ich habe früher schon mal erwähnt, dass bereits die 2000er Version dieses Gesetzes und insbesondere der darauf folgenden Verordnung, ein eigentliches Problem darstellt.

Was nun hier zur Debatte steht, schlägt allerdings alles bis jetzt da gewesene. Ich habe die Vorlage zwar erst überflogen, doch hier mal ein erstes Schmankerl davon, was uns erwartet:

Der Internet Provider soll uns jederzeit Identifizieren können.

Art. 22 Identifizierung von Internet-Benutzern
Die Personen, die Überwachungen des Fernmeldeverkehrs nach diesem Gesetz durchführen, müssen die nötigen technischen Vorkehren treffen, um die Personen identifizieren zu können, die über ihre Vermittlung Zugang zum Internet erhalten.
Für mich bedeutet dieser Artikel, dass die SuisseID in Zukunft nötig sein werden könnte, um überhaupt ins Internet zu kommen. Nur so, kann ein Provider, meines Erachtens das Erfordernis des Art 22. erfüllen.
 

Es sieht nun leider fast so aus, dass meine Befürchtungen betr. SuisseID und was eigentlich dahinter steckt, eben doch nicht so daneben waren.

Der vorgeschlagene Gesetzestext kann hier eingesehen werden (PDF).
Ich bin nun gespannt, wie Vernehmlassungsantworten aussehen werden und wie die Piraten Partei Schweiz reagiert, die ja so wie aussieht nicht offiziell zu Adressaten für die Vernehmlassung gehören (Adressatenliste PDF).
Auf jeden Fall ist die Aussage in der offiziellen Pressemitteilung der Bundesbehörden ein Hohn, dass das Gesetzt nicht mehr, sondern nur bessere Überwachung mit sich bringe.
Diese Gesetztesrevision gehört wohl als Ganzes gebodigt, wir dürfen uns nicht einmal auf Details einlassen. Einfach weg damit. Das vorgeschlagene BÜPF ist ein Angriff auf unsere Bürgerrechte und darf auf keinen Fall so in Kraft treten. 

Schweizer Mobilfunkmarkt - Wie weiter?

Die Meinungen, ob der Weko Entsched zur Sunrise/Orange Fusion für die Schweizer Mobiltelefoniebenützer vorteilhaft ist, oder nicht, gehen auseinander.

Die einen gehen davon aus, dass der Wettbewerb durch möglichst viele Teilnehmer gewährleistet ist, und die anderen sind der Meinung, es wäre besser 2 starke Wettbewerber zu haben, die sich dann auf der selben Augenhöhe dem Kampf um Kunden und Einträge aussetzen.

Im Bericht "Der Schweizer Fernmeldemarkt im Internationalen Vergleich" des Bakom (hier erhältlich), kann man nachlesen, dass wir in der Schweiz im Vergleich zu EU zwar viele Wettbewerber, aber gleichzeitig die höchsten Preise in allen verglichenen Kategorien haben.

Offenbar ist eine höhere Anzahl der Wettbewerbsteilnehmer noch kein Garant für tiefere Preise.  Allerdings dürfen wir ehrlicherweise nicht von 5 Marktteilnehmern sondern nur von 3 sprechen. Tele2 bietet keine Mobilfunkleistungen mehr an und In2Phone hat einen vernachlässigbar kleinen Marktanteil. Bleiben also Swisscom, Orange und Sunrise.

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Buchpreisbindung - Ein Schutzgesetz für eine Branche die pennt und sowas nicht verdient.

Es sieht nun ganz so aus, als ob wir in der Schweiz tatsächlich eine gesetzlich geregelte Buchpreisbindung erhalten werden.

Wenn nicht noch ein Wunder geschieht, wird nach der Differenzbereinigung durch den Nationalrat ein Gesetz in Kraft treten, welches gemäss dem vorläufig formulierten Artikel 1 folgenden Zweck erfüllen soll:

a. die Vielfalt und die Qualität des Kulturgutes Buch fördern;
b. möglichst vielen Leserinnen und Lesern den Zugang zu Büchern zu den bestmöglichen Bedingungen gewährleisten.

Das ist natürliche eine Lachnummer und es wäre ja auch lustig, wenn die Situation nicht so ernst wäre.

Dadurch, dass es den Verlagen ermöglicht wird festzuschreiben zu welchem Preis ein Händler ein Buch verkaufen darf, soll also die Vielfalt und die Qualität des Kulturgutes Buch gefördert werden?

Dadurch, dass den Buchhändlern genau vorgeschrieben wird, dass sie Bibliotheken die nicht mehr als 500’000 CHF bei ihnen ausgeben pro Jahr keinen höheren Rabatt als 10% geben dürfen, soll also gewährleistet werden, dass möglichst viele Leserinnen und Leser den bestmöglichen Zugang zu Büchern haben?

Ich bin fassungslos, wie sich Parlamentarier von Links bis Rechts zu diesem Gesetz entscheiden konnten, dass nichts anderes bringen wird, als den Schutz vor Wettbewerb für ein paar ausländische Grossverlage und Grossbuchhändler.

Vor allem bildet das Gesetz zur Buchpreisbindung die Grundlage für viel weitreichendere Regulierungen, die später unweigerlich folgen werden. Die Ausweitung des Geltungsbereichs auf elektronische Bücher bzw. Medien und auf den Versand aus dem Ausland ist doch nur eine Frage der Zeit, denn die Nutzniesser des geschützten Marktes werden sich kaum mit dem Erreichten zufrieden geben.

Gleichzeitig werden andere Anbieter von Inhalten, wie Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in der Folge auch einen besonderen Schutz einfordern, wie das in Deutschland mit dem Leistungschutzrecht ja bereits vorgemacht wird.

Dieses Gesetz ist ein reines Marktschutzgesetz für eine Branche, die die Entwicklung verpennt und die vorhandenen Potentiale nicht nutzt. Die Buchbranche hat einen solchen Schutz nicht verdient.

Durch die Buchpreisbindung werden wir in der Schweiz im Bezug auf innovative Prozesse des Kulturgütervertriebs noch weiter ins Hintertreffen geraten.

Es wird damit weder die Vielfalt noch die Qualtität des Kulturgutes Buch gefördert, sondern einfach das Preisniveau künstlich oben gehalten.

Wenn der Gesetzgeber wirklich ein ernsthaftes Interesse daran hätte möglichst vielen Lesern den Zugang zu Büchern zu den bestmöglichen Bedingungen zu gewährleisten, dann würde dieser Gesetzgeber, die Verlage dazu zwingen ihre Bestände der vergriffenen Bücher von Google scannen zu lassen oder selber ins Netz zu stellen. Oder das Parlament würde dafür sorgen dass jedes veröffentlichte Buch auch online verfügbar und damit x-fach kostengünstiger bereit gestellt wird, usw.

Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt, vielleicht gibt es ja bei der Schlussabstimmung im Nationalrat noch eine Kehrtwende…aber ich rechne mal mit dem Schlimmsten.