Da gibt es kein Missverständnis in der Debatte um die Netzneutralität

Bild aus der Kampagne: @netzneutralch

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Wired Online hat kürzlich ein Artikel veröffentlicht, der behauptet, dass es in der Diskussion um die Netzneutralität ein grosses Missverständnis gäbe, welches von den meisten Befürwortern des freien Datenflusses nicht beachtet werde: «What Everyone Gets Wrong in the Debate Over Net Neutrality». 

Im Beitrag werden im wesentlichen zwei Aspekte aufgeführt. Erstens, dass das Netz schon lange nicht mehr "neutral" sei und zweitens, dass wir kein Netzneutralitätsproblem haben, wenn der Wettbewerb zwischen den Zugangsprovidern spielt. Die Konklusion ist dann, dass wir besser dafür sorgen, dass Wettbewerb unter den ISP's herrscht, als uns auf eine gesetzliche Regulierung der Netzneutralität zu konzentrieren.

Es ist zwar richtig, dass es wahrscheinlich keine Netzneutralitätsdebatte gäbe, wenn die Infrastrukturbesitzer sich mit der Rolle des Zugangsanbieters zufrieden gäben und ein echter Markt mit vielen Anbietern existieren würde.

Da das Zugangsgeschäft aber wenig kreativen Spielraum bietet und keine hohen Margen verspricht, wollen die grossen Internet-Provider an den Inhalten, die über ihre Leitungen und Mobilnetzwerke fliessen, mitverdienen. Einerseits indem sie selber Inhalte verkaufen oder indem Sie anderen Inhalteanbietern gegen Bezahlung privilegierten Zugang zu ihren Kunden gewähren.

Theoretisch mag es stimmen, dass ein Zugangsprovider Gefahr läuft seine Kunden an die Konkurrenz zu verlieren, wenn er selektiv Inhalte bremst. In der Praxis wird es aber so sein, dass alle Anbieter ein gemeinsames Interesse daran haben, auch an den Inhalteumsätzen zu partizipieren.

Da es sich bei den Zugangsinfrastrukturmärkten in fast allen Ländern um Oligopole handelt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sich die zwei, drei Anbieter, auch ohne Absprachen, jeweils gleich verhalten. Kommt dazu, dass es für den Endkunden mit relativ hohem Aufwand verbunden ist, seinen Zugangsprovider zu wechseln. Wenn der eine Anbieter beispielsweise mit Zattoo einen Deal geschlossen hat, während der andere Teleboy bevorzugt, wird das wohl für die wenigsten Grund genug sein, einen neuen Internet-Vertrag abzuschliessen. Eine solche Situation würde aber dazu führen, dass es keinen neuen dritten Player mehr geben wird. 

Es ist eine Illusion sich auf der Infrastrukturebene auf den Wettbewerb zu verlassen, denn den gibt es dort nicht. Wenn wir das tun, werden wir den Wettbewerb auf der Inhalteebene verlieren und das wäre definitiv die schlechtere Lösung. Darum braucht es eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität.

 

 

 

Die Schweiz ist kein Paradies für Piraten

Was Jürg Altwegg in der FAZ über die urheberrechtliche Situation in der Schweiz von sich gibt, entbehrt jeder Grundlage. Es fehlt mir allerdings die Zeit, hier im Detail auf alle Punkte einzugehen. 

Doch eines wollen klar und unmissverständlich festhalten: Die Schweiz ist in keiner Art und Weise ein Paradies für Piraten. Es gibt in der Schweiz keinen mir bekannten Fall von fortwährender gewerblicher Urheberrechtsverletzung, gegen welche die Rechteinhaber nicht vorgehen könnten. Im schweizerischen Urheberrechtsgesetz ist unter Art. 67 deutlich festgehalten, dass Verletzungen des Urheberrechts strafbar sind.

Was die US-Unterhaltungsindustrie möchte, sind zum Beispiel Netzsperren von unliebsamen Websites, deren Server bzw. Verantwortliche sich im Ausland befinden. Massnahmen, die meines Wissens auch in Deutschland nicht gerade beliebt wären.

Herr Altwegg fragt sich dann am Ende des Artikels, ob der Umstand, dass wir auf dieser Watchlist eines Kongressausschusses sind, den politischen Prozess im Bezug auf die Umsetzung der Vorschläge der AGUR12 beschleunigen würde. Wer solche Hoffnungen hegt, zeigt ein äusserst fragwürdiges Demokratieverständnis. Es kann ja wohl nicht sein, dass die Schweiz ihren Gesetzgebungsprozess beschleunigt, nur weil ein paar Kongressabgeordnete in den USA sich von der Lobby der Unterhaltungsindustrie dazu haben hinreissen lassen, uns auf ihrer Liste stehen zu lassen.

Interessanter Bericht des Bundesrates über Bitcoins - Das Internet ist kein rechtsfreier Raum

Der Bundesrat hat heute in Erfüllung von zwei Postulaten, einen interessanten Bericht über die rechtlichen Aspekte von virtuellen Währungen am Beispiel der Bitcoins veröffentlicht. Im Moment sieht er keinen regulatorischen Handlungsbedarf, weil sich virtuelle Währungen nicht im rechtsfreien Raum bewegen und illegale Handlungen auch wenn Bitcoins im Spiel sind, illegal bleiben.

Verträge mit virtuellen Währungen sind grundsätzlich durchsetzbar und Straftaten können geahndet werden. Bestimmte Geschäftsmodelle aufgrund von virtuellen Währungen unterstehen den Finanzmarktgesetzen und bedürfen einer Unterstellung unter die Finanzmarktaufsicht. Der berufsmässige Handel mit virtuellen Währungen und der Betrieb von Handelsplattformen in der Schweiz fällt grundsätzlich unter das Geldwäschereigesetz.

Es ist erfreulich festzustellen, dass der Bundesrat hier klar und deutlich festhält, dass die virtuelle Realität, der digitale Raum, das Internet oder wie immer wir das Phänomen der digitalen, vernetzten Welt bezeichnen wollen, kein rechtsfreier Raum darstellt. Verstösse gegen die Gesetze sind auch dann noch Verstösse gegen die Gesetzte, wenn diese durch die Nutzung von Computertechnik oder das Internet stattfinden. Darum kann die Unterhaltungsindustrie wenn sie irgendwo schwerwiegende Verstösse gegen das Urheberrecht feststellt, um nur um diese ginge es ihnen, wie sie sagen, auch jetzt schon ohne Probleme dagegen vorgehen. Der rechtsfreie Raum Internet, der endlich gesäubert werden müsse, ist ein Mythos.

Anti-Piraterie-Gremium im US-Kongress findet keinen Gefallen am AGUR12-Fahrplan

Der "International Creativity and Theft-Prevention Caucus" des US-Kongresses hat seine Watchlist 2014 veröffentlicht. Die Schweiz ist wird seit 2012 auf dieser Liste geführt. Der Grund warum wir trotz AGUR12 und rundem Tisch mit dem SECO immer noch auf dieser Liste sind, liegt daran, dass der US-Unterhaltungsindustrie unser Gesetzgebungsprozess offenbar zu lange dauert und dass es noch nicht sicher ist, dass ihre Wünsche dereinst erfüllt werden: 

«The Caucus appreciates willingness of the Swiss government to engage in frank and forthright discussions regarding their placement on the Watch List and the climate for intellectual property protections. However, the timeline provided to take steps to bring Switzerland back up to international standards for protection of copyright is insufficient to address the Caucus’s concerns. Most recently, the Swiss government announced in June 2014 that a proposal will not  be put before the legislature until late 2015 at the earliest. The Caucus cannot remove Switzerland from the 2014 Watch List based on such a protracted timeline, with the end result far from guaranteed.»

Hierzulande wird von den Befürwortern der AGU12-Massnahmen ja immer wieder behauptet, dass die vorgeschlagenen Gesetze zur Überwachung von P2P-Netzwerken und Einrichtung von Netzsperren nichts mit den USA zu tun hätten, sondern für Kulturschaffenden der Schweiz geschaffen werden sollen. Die Druckversuche aus den USA zeigen allerdings ein ganz anderes Bild. Die ganze Kampagne zur AGUR12 reiht sich ein in die Geschichte der weltweiten Urheberrechtsanpassungen, die immer zugunsten der Unterhaltungsriesen durchgeführt wurden und auch immer von diesen getrieben waren. Es geht dabei nie um die Künstler sondern einfach um sehr viel Geld welches bei einigen wenigen grossen Kapitalgesellschaften gesammelt wird. 

Wir müssen uns in der Schweiz fragen, ob es die Aufgabe der Politik ist, dafür zu sorgen, dass in der Schweiz eine rege und vielfältige kulturelle Szene existieren kann, oder ob die weltweiten Grosskonzerne der Unterhaltungsindustrie ihre veralteten Geschäftsmodelle aus dem 20. Jahrhundert ungestört durchdrücken können, unbeachtet der dabei entstehenden Kollateralschäden.

Weitere Links zum Thema

(Danke @kusito für den Hinweis)

Live from Daryl's House - TV-Lizenzdeals trotz kostenloser Verfügbarkeit im Netz

Daryl Hall, die eine Hälfte von Hall & Oates, hat bereits 2007 begonnen einen musikalischen Leckerbissen als Web-Video-Show unter dem Titel "Live from Daryl's House" auszustrahlen.

In unregelmässigen Abständen lädt er seit sieben Jahren Musiker und Musikerinnen - alte Bekannte, wie auch Newcomers - zu sich nach Hause ein, spielt mit ihnen und seiner Band ein paar Songs ein und publiziert das Ergebnis als Video im Netz. Diese Konzerte in Übungsraum-Atmosphäre sind grossartige Dokumente der Pop-Musik und es ist nicht verwunderlich, dass TV-Sender wie VH1 und andere daran interessiert sind, diese auszustrahlen. Interessant dabei ist, dass diese Sender die Show zu lizenzieren bereit sind, obwohl sie auch im Netz kostenlos verfügbar ist und sich dort grosser Beliebtheit erfreut. 

Ein weiteres Beispiel dafür, dass es offenbar möglich ist, Inhalte auf weiteren Kanälen zu monetarisieren, wenn man es schafft im Netz für Aufmerksamkeit zu sorgen. Natürlich hatte Daryl Hall einen Startvorteil, aber auch er musste seine Show zuerst aufbauen und eine Community dazu entwickeln, bevor die Lizenzdeals möglich wurden.

Wer lernt was aus dem IKEAHackers-Fall?

Acht Jahre lang hat ein Fan von IKEA-Möbeln (ich wusste gar nicht, dass es das gibt) einen Blog unter der Domain Ikeahackers.net betrieben, in welchem sie darüber Berichtete, was die Nutzer der schwedischen Möbel auf der ganzen Welt alles damit anstellen. Die Site wurde zunehmend erfolgreicher und mit der Zeit ist sie offenbar auch zu ihrer Einkommensgrundlage geworden. Irgendwann war das Ganze den Markenwächtern von IKEA dann nicht mehr ganz geheuer und sie beschlossen, das Ding unter Ihre Kontrolle zu bringen.

Wie man das als grosse Kapitalgesellschaft so macht, sucht man nicht den Dialog, also das Gespräch zwischen Menschen, sondern regelt das 'professionell' mit einem sauber formulierten Schreiben, klaren Forderungen sowie den passenden Drohungen, sollte man dem Verlangen nicht nachkommen.

Blogger lernen: Don't play with brands.

Doch Jules Yap und ihre Fans sind Menschen und die fanden dieses Vorgehen nicht so toll. Sie haben sich empört und gemeckert und so im Netz viel "Meis" gemacht und prompt hat sich IKEA nach ein paar Tagen offenbar für den vorläufigen Rückzug entschieden

Unternehmen lernen: Don't mess with communities.

Allerdings müssen wir davon ausgehen, dass IKEA am Ende als Gewinnerin dastehen,und die Site, und wahrscheinlich auch die Bloggerin Jules Yap, unter ihre Kontrolle bringen wird.

Menschen lernen: Don't rely on brands.

Marken und Kapitalgesellschaften haben keine Seele. Sie interessieren sich nicht für Menschen und ihre Geschichten, sie tun nur so. Man sollte sich auf keinen Fall auf sie verlassen, geschweige denn sein Leben darauf aufbauen.

T-Mobile startet den bislang perfidesten Angriff auf die Netzneutralität

Der deutsche Telekom-Anbieter T-Mobile hat in den USA den bislang perfidesten Angriff auf die Netzneutralität gestartet. Anlässlich ihres Werbe-Anlasses "5th Uncarrier-Event" (Live-Stream-Video ab ca. Min. 0:32) hat John Legere, der CEO von T-Mobile USA, angekündigt, dass in Zukunft die Music Streaming Services nicht mehr an das verbrauchte Datenvolumen angerechnet werden. Er nennt dieses Programm euphemistisch "Music Freedom" und erzählt davon, dass jede Art von Musikstreaming allen Nutzern kostenlos zur Verfügung stehen sollen. Später wird dann konkretisiert, dass es sich nicht wirklich um die gesamte gestreamte Musik im Netz sondern um alle "top music streaming services" handelt.

Es soll zwar noch eine Website geben (t-mobile.com/musicfreedom) unter welcher die Community für die Aufnahme weiterer Music-Streaming-Services in das Programm abstimmen kann, doch der Fall ist klar: Wenn solche Modelle Schule machen, ist es in Sachen Musik mit dem offenen Internet vorbei.

Das Netz ist als eine Plattform gestartet, die es unbeachtet der Grösse des Anbieters und ungeachtet der Art des Inhaltes, jedem und jeder ermöglicht seine Werke zu publizieren. Die einzige Aufgabe der Zugangsanbieter ist es, die Infrastruktur für den Datenanschluss bereit zu stellen und dafür dem Kunden einen Gebühr zu verlangen.

Angebote wie dieses von T-Mobile machen den Provider zum neuen "Gatekeeper". T-Mobile und niemand sonst entscheidet nun, aus welcher Quelle die T-Mobile Kunden Musik hören können. Es ist logischerweise nur eine Frage der Zeit bis T-Mobile den "glücklichen" Music-Streamimg-Services erklären wird, dass sie für den Zugang zu den Kunden Geld bezahlen müssen. Dadurch kann sich der Anbieter der Infrastruktur ein Stück des Kuchens der Unterhaltungsindustrie abzweigen und dies übrigens garantiert zulasten der Künstler.

Eine solche Entwicklung ist, ohne zu übertreiben, eine Katastrophe, die bei uns mit allen Mitteln verhindert werden muss. Zum Glück haben wir derzeit wenigstens etwas positive Signale aus der Politik. So hat der Nationalrat diese Woche mit 65% Ja Stimmen einer Motion von NR Balthasar Glättli zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität in der Schweiz zugestimmt.

Die grossen Internet-Zugangsanbieter in der Schweiz, wie die Swisscom oder die UPC-Telekom werden im Ständerat dagegen mobil machen. Sie behaupten unentwegt, dass es in der Schweiz keine Verletzungen der Netzneutralität gäbe. Wir können aber auf jeden Fall davon ausgehen, dass ohne die gesetzliche Garantie des freien Flusses der Daten von Computer zu Computer, solche unsäglichen "Free Music" Angebote auch bei uns kommen werden. Dann ist "Aus die Maus" für die kulturelle und unternehmerische Vielfalt im Schweizer Internet.

Nationalrat will gesetzlich geregelte Netzneutralität in der Schweiz

Bild: © Kurt Griffith

Bild: © Kurt Griffith

Heute hat der Nationalrat die Motion 12.4212 von NR Balthasar Glättli, die den Bundesrat damit beauftragt die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, mit 111 Ja zu 61 Nein Stimmen bei 18 Enthaltungen angenommen. Ein Erfolg, der vor allem auch der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit zu verdanken ist. Damit ist eine erste Hürde genommen. Allerdings muss diese als nächstes auch im Ständerat erreicht werden. Wir müssen davon ausgehen, dass die Lobbyingmaschinerie der grossen Netzbetreiber wie der Swisscom oder UPC-Cablecom nun, ähnlich wie bei der Verschärfung der Lex Koller, erst richtig angeworfen wird und es darum leider noch zu früh ist, sich richtig zu freuen.

Wenn wir die parteipolitische Zusammensetzung im Ständerat betrachten, würde eine ähnliche Zustimmungsverteilung entlang der Parteien, wie wir sie im Nationalrat gesehen haben, nicht für eine Mehrheit reichen. Grüne, SP und Grünliberale, welche die Motion im Nationalrat geschlossen unterstützt haben, kommen im Ständerat auf 15 von 46 Stimmen. Es braucht also mindestens 9 bürgerliche Parlamentarier die auch im Ständerat auf eine innovative Schweiz setzen wollen. Da die SVP, die im Nationalrat mehrheitlich dafür war, im Ständerat mit 6 Sitzen schwach vertreten ist, müsste es nun vor allem gelingen die starke CVP-Fraktion von den Vorteilen einer gesetzlich festgeschrieben Netzneutralität zu überzeugen. Es bleibt spannend.

Und noch ein historisches Ereignis: mehr als 15'000 Menschen abonnieren ein Online-Magazin - ohne es zu kennen

Krautreporter Screenshots und Logo

Krautreporter Screenshots und Logo

Auch für die Chronik, diesmal der Mediengeschichte. Die Krautreporter haben es, zugegebenermassen auch zu meinem Erstaunen, geschafft und heute die Hürde von 15'000 Unterstützern, die mindestens 60 Euro für ein Jahresabo bezahlen, erreicht. Somit sind 900'000 Euro für das erste Jahr für ein spannendes Projekt des Online-Journalismus durch Crowdfunding zusammen gekommen.  Herzliche Gratulation!

Wir sind gespannt darauf, welche Geschichten entstehen, wenn es den Journalistinnen und Journalisten darum geht, die Lesenden davon zu überzeugen, das Magazin auch weiterhin zu abonnieren und nicht darum möglichst viele Seitenabrufe zu erzeugen um Werbung zu verkaufen.

Ich bin weit davon entfernt, Werbung als sinnvolle Finanzierungsquelle des Online-Journalismus zu verteufeln. Im Gegenteil, das Projekt watson.ch zeigt, dass auch werbefinanzierte Plattformen gutem Journalismus einen fruchtbaren Nährboden bieten können.

Das Netz bietet eine Vielfalt von verschiedenen Modellen. Alle haben Ihre Vor- und Nachteile. Das schöne ist, sie beissen sich nicht und können problemlos neben- und miteinander gedeihen. 

Warum braucht es eine gesetzlich verankerte Netzneutralität in der Schweiz?

Bildquelle: Wikimedia Commons, CC-BY 3.0, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Netzneutralit%C3%A4t.PNG

Bildquelle: Wikimedia Commons, CC-BY 3.0, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Netzneutralit%C3%A4t.PNG

Jeder Mensch hat die Freiheit im Internet Inhalte und Dienste anzubieten, solange diese nicht geltendes Recht verletzen. 

Dieser Grundsatz droht verloren zu gehen, wenn die Netzneutralität nicht gesetzlich verankert wird. Ein Zwei-Klassen-Internet, welches nur noch finanzstarken Medien-Konzernen den ungehinderten Zugang zu den Nutzern ermöglicht, wird von verschiedenen Interessengruppen gefordert bzw. bereits auf den Weg gebracht.

Darum muss den drei wesentlichen Prinzipien der Netzneutralität im Gesetz Geltung verschafft werden:

1. Das Prinzip, dass jedes angeschlossene Gerät mit jedem anderen frei kommunizieren können soll (‚end-to-end’-Prinzip).

2. Das Prinzip, dass jeder Netzbetreiber sein Bestmöglichstes dazu beiträgt, dass die Daten so effizient wie möglich fliessen können (‚best-effort‘-Prinzip).

3. Das Prinzip, dass jeder das Internet weiterentwickeln und eigene neue Dienste und Inhalte anbieten kann, ohne dafür die Netzbetreiber oder jemanden anderen um Erlaubnis bitten zu müssen (‚innovation-without-permission’-Prinzip).

Die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität bildet eine wichtige Grundlage für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Schweiz als innovativen Forschungs- und Industriestandort. Sie ist zudem unerlässlich für die Sicherstellung der kulturellen Vielfalt sowie der Schweizerischen Identität im Internet. 

Wenn die Netzneutralität nicht gewährleistet wird, übernehmen die Netzbetreiber die Kontrolle über die Inhalte. Sie werden bei Anbietern und bei den Nutzern für bestimmte Inhalte höhere Tarife verlangen können, als für andere. Das ist erstens problematisch, weil viele grosse Netzbetreiber auch selber als Inhalte-Anbieter auf dem Markt agieren und so in der Lage sind, ihre eigenen Angebote privilegiert zu behandeln. Es ist zweitens gesellschaftlich nicht wünschenswert, weil dadurch die Bildung von Oligopolen in den Informationstechnologie- und Kommunikationsbrachen gefördert wird und wir damit an Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft in den Schlüsselbranchen der Zukunft verlieren würden.

Es ist zwar richtig, dass die Nutzung der Internet-Infrastruktur laufend zunimmt und weiterhin zunehmen wird. Die Kosten für den Ausbau und den Betrieb dieser Infrastruktur können aber wie bisher, unter Einhaltung der Netzneutralität, also unabhängig von Art und Inhalt der transportierten Daten, über die Endbenutzeranschlüsse verrechnet werden. Infrastrukturkosten sollen nicht durch kostenpflichtige Inhaltsangebote subventioniert werden.

Die gesetzlich verankerte Netzneutralität bildet eine der Voraussetzungen für eine kulturell vielfältige, innovative, wettbewerbsorientierte und gerechte Schweiz.

Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit forderte unlängst die Sicherstellung der Netzneutralität. Hoffen wird, dass der Bundesrat und die anderen Parlamentarier dem Aufruf bald Folge leisten werden. In der kommenden Sommersession diskutiert der Nationalrat voraussichtlich die Motion von Balthasar Glättli zum Thema, eine ideale Chance für unsere Volksvertreter, sich für uns einzusetzen. Wir werden sehen.

(Dieser Beitrag erscheint gleichzeitig im Blog der Digitalen Gesellschaft)