Da gibt es kein Missverständnis in der Debatte um die Netzneutralität

Bild aus der Kampagne: @netzneutralch

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Wired Online hat kürzlich ein Artikel veröffentlicht, der behauptet, dass es in der Diskussion um die Netzneutralität ein grosses Missverständnis gäbe, welches von den meisten Befürwortern des freien Datenflusses nicht beachtet werde: «What Everyone Gets Wrong in the Debate Over Net Neutrality». 

Im Beitrag werden im wesentlichen zwei Aspekte aufgeführt. Erstens, dass das Netz schon lange nicht mehr "neutral" sei und zweitens, dass wir kein Netzneutralitätsproblem haben, wenn der Wettbewerb zwischen den Zugangsprovidern spielt. Die Konklusion ist dann, dass wir besser dafür sorgen, dass Wettbewerb unter den ISP's herrscht, als uns auf eine gesetzliche Regulierung der Netzneutralität zu konzentrieren.

Es ist zwar richtig, dass es wahrscheinlich keine Netzneutralitätsdebatte gäbe, wenn die Infrastrukturbesitzer sich mit der Rolle des Zugangsanbieters zufrieden gäben und ein echter Markt mit vielen Anbietern existieren würde.

Da das Zugangsgeschäft aber wenig kreativen Spielraum bietet und keine hohen Margen verspricht, wollen die grossen Internet-Provider an den Inhalten, die über ihre Leitungen und Mobilnetzwerke fliessen, mitverdienen. Einerseits indem sie selber Inhalte verkaufen oder indem Sie anderen Inhalteanbietern gegen Bezahlung privilegierten Zugang zu ihren Kunden gewähren.

Theoretisch mag es stimmen, dass ein Zugangsprovider Gefahr läuft seine Kunden an die Konkurrenz zu verlieren, wenn er selektiv Inhalte bremst. In der Praxis wird es aber so sein, dass alle Anbieter ein gemeinsames Interesse daran haben, auch an den Inhalteumsätzen zu partizipieren.

Da es sich bei den Zugangsinfrastrukturmärkten in fast allen Ländern um Oligopole handelt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sich die zwei, drei Anbieter, auch ohne Absprachen, jeweils gleich verhalten. Kommt dazu, dass es für den Endkunden mit relativ hohem Aufwand verbunden ist, seinen Zugangsprovider zu wechseln. Wenn der eine Anbieter beispielsweise mit Zattoo einen Deal geschlossen hat, während der andere Teleboy bevorzugt, wird das wohl für die wenigsten Grund genug sein, einen neuen Internet-Vertrag abzuschliessen. Eine solche Situation würde aber dazu führen, dass es keinen neuen dritten Player mehr geben wird. 

Es ist eine Illusion sich auf der Infrastrukturebene auf den Wettbewerb zu verlassen, denn den gibt es dort nicht. Wenn wir das tun, werden wir den Wettbewerb auf der Inhalteebene verlieren und das wäre definitiv die schlechtere Lösung. Darum braucht es eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität.

 

 

 

Die Schweiz ist kein Paradies für Piraten

Was Jürg Altwegg in der FAZ über die urheberrechtliche Situation in der Schweiz von sich gibt, entbehrt jeder Grundlage. Es fehlt mir allerdings die Zeit, hier im Detail auf alle Punkte einzugehen. 

Doch eines wollen klar und unmissverständlich festhalten: Die Schweiz ist in keiner Art und Weise ein Paradies für Piraten. Es gibt in der Schweiz keinen mir bekannten Fall von fortwährender gewerblicher Urheberrechtsverletzung, gegen welche die Rechteinhaber nicht vorgehen könnten. Im schweizerischen Urheberrechtsgesetz ist unter Art. 67 deutlich festgehalten, dass Verletzungen des Urheberrechts strafbar sind.

Was die US-Unterhaltungsindustrie möchte, sind zum Beispiel Netzsperren von unliebsamen Websites, deren Server bzw. Verantwortliche sich im Ausland befinden. Massnahmen, die meines Wissens auch in Deutschland nicht gerade beliebt wären.

Herr Altwegg fragt sich dann am Ende des Artikels, ob der Umstand, dass wir auf dieser Watchlist eines Kongressausschusses sind, den politischen Prozess im Bezug auf die Umsetzung der Vorschläge der AGUR12 beschleunigen würde. Wer solche Hoffnungen hegt, zeigt ein äusserst fragwürdiges Demokratieverständnis. Es kann ja wohl nicht sein, dass die Schweiz ihren Gesetzgebungsprozess beschleunigt, nur weil ein paar Kongressabgeordnete in den USA sich von der Lobby der Unterhaltungsindustrie dazu haben hinreissen lassen, uns auf ihrer Liste stehen zu lassen.

50% Rabatt für Medienschaffende im Öffentlichkeitsgesetz - unter Umständen...

Der Bundesrat führt einen Rabatt von 50% für Medienschaffende bei den Gebühren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten ein. Allerdings nur, wenn das Gesuch nicht zuviel Arbeit verursacht. Das mag ja für die betroffenen Redaktionen ein Vorteil sein, den ich Ihnen auch gönnen mag. Trotzdem bleibt es absurd, dass der Bund einerseits das Öffentlichkeitsprinzip vorschreibt, also jedem Bürger das Recht gibt, alle behördlichen Dokumente, die nicht ausdrücklich als "geheim" deklariert sind, einsehen zu dürfen, und gleichzeitig erlaubt, für die Bereitstellung dieser Dokumente Gebühren zu verlangen. Diese Gebühren können ja letztendlich mehr oder weniger willkürlich festgelegt werden und darum ist auch der neue Rabatt eine Farce. Kommt dazu, dass nicht einzusehen ist, warum dieser nur Medienschaffenden zugestanden wird, und die Behörden jederzeit "hohen Aufwand" geltend machen können, damit kein Rabatt gegeben werden muss. Ein wahrlich halbherziges Bekenntnis des Bundesrates zum Öffentlichkeitsprinzip.

Interessanter Bericht des Bundesrates über Bitcoins - Das Internet ist kein rechtsfreier Raum

Der Bundesrat hat heute in Erfüllung von zwei Postulaten, einen interessanten Bericht über die rechtlichen Aspekte von virtuellen Währungen am Beispiel der Bitcoins veröffentlicht. Im Moment sieht er keinen regulatorischen Handlungsbedarf, weil sich virtuelle Währungen nicht im rechtsfreien Raum bewegen und illegale Handlungen auch wenn Bitcoins im Spiel sind, illegal bleiben.

Verträge mit virtuellen Währungen sind grundsätzlich durchsetzbar und Straftaten können geahndet werden. Bestimmte Geschäftsmodelle aufgrund von virtuellen Währungen unterstehen den Finanzmarktgesetzen und bedürfen einer Unterstellung unter die Finanzmarktaufsicht. Der berufsmässige Handel mit virtuellen Währungen und der Betrieb von Handelsplattformen in der Schweiz fällt grundsätzlich unter das Geldwäschereigesetz.

Es ist erfreulich festzustellen, dass der Bundesrat hier klar und deutlich festhält, dass die virtuelle Realität, der digitale Raum, das Internet oder wie immer wir das Phänomen der digitalen, vernetzten Welt bezeichnen wollen, kein rechtsfreier Raum darstellt. Verstösse gegen die Gesetze sind auch dann noch Verstösse gegen die Gesetzte, wenn diese durch die Nutzung von Computertechnik oder das Internet stattfinden. Darum kann die Unterhaltungsindustrie wenn sie irgendwo schwerwiegende Verstösse gegen das Urheberrecht feststellt, um nur um diese ginge es ihnen, wie sie sagen, auch jetzt schon ohne Probleme dagegen vorgehen. Der rechtsfreie Raum Internet, der endlich gesäubert werden müsse, ist ein Mythos.

Anti-Piraterie-Gremium im US-Kongress findet keinen Gefallen am AGUR12-Fahrplan

Der "International Creativity and Theft-Prevention Caucus" des US-Kongresses hat seine Watchlist 2014 veröffentlicht. Die Schweiz ist wird seit 2012 auf dieser Liste geführt. Der Grund warum wir trotz AGUR12 und rundem Tisch mit dem SECO immer noch auf dieser Liste sind, liegt daran, dass der US-Unterhaltungsindustrie unser Gesetzgebungsprozess offenbar zu lange dauert und dass es noch nicht sicher ist, dass ihre Wünsche dereinst erfüllt werden: 

«The Caucus appreciates willingness of the Swiss government to engage in frank and forthright discussions regarding their placement on the Watch List and the climate for intellectual property protections. However, the timeline provided to take steps to bring Switzerland back up to international standards for protection of copyright is insufficient to address the Caucus’s concerns. Most recently, the Swiss government announced in June 2014 that a proposal will not  be put before the legislature until late 2015 at the earliest. The Caucus cannot remove Switzerland from the 2014 Watch List based on such a protracted timeline, with the end result far from guaranteed.»

Hierzulande wird von den Befürwortern der AGU12-Massnahmen ja immer wieder behauptet, dass die vorgeschlagenen Gesetze zur Überwachung von P2P-Netzwerken und Einrichtung von Netzsperren nichts mit den USA zu tun hätten, sondern für Kulturschaffenden der Schweiz geschaffen werden sollen. Die Druckversuche aus den USA zeigen allerdings ein ganz anderes Bild. Die ganze Kampagne zur AGUR12 reiht sich ein in die Geschichte der weltweiten Urheberrechtsanpassungen, die immer zugunsten der Unterhaltungsriesen durchgeführt wurden und auch immer von diesen getrieben waren. Es geht dabei nie um die Künstler sondern einfach um sehr viel Geld welches bei einigen wenigen grossen Kapitalgesellschaften gesammelt wird. 

Wir müssen uns in der Schweiz fragen, ob es die Aufgabe der Politik ist, dafür zu sorgen, dass in der Schweiz eine rege und vielfältige kulturelle Szene existieren kann, oder ob die weltweiten Grosskonzerne der Unterhaltungsindustrie ihre veralteten Geschäftsmodelle aus dem 20. Jahrhundert ungestört durchdrücken können, unbeachtet der dabei entstehenden Kollateralschäden.

Weitere Links zum Thema

(Danke @kusito für den Hinweis)

T-Mobile startet den bislang perfidesten Angriff auf die Netzneutralität

Der deutsche Telekom-Anbieter T-Mobile hat in den USA den bislang perfidesten Angriff auf die Netzneutralität gestartet. Anlässlich ihres Werbe-Anlasses "5th Uncarrier-Event" (Live-Stream-Video ab ca. Min. 0:32) hat John Legere, der CEO von T-Mobile USA, angekündigt, dass in Zukunft die Music Streaming Services nicht mehr an das verbrauchte Datenvolumen angerechnet werden. Er nennt dieses Programm euphemistisch "Music Freedom" und erzählt davon, dass jede Art von Musikstreaming allen Nutzern kostenlos zur Verfügung stehen sollen. Später wird dann konkretisiert, dass es sich nicht wirklich um die gesamte gestreamte Musik im Netz sondern um alle "top music streaming services" handelt.

Es soll zwar noch eine Website geben (t-mobile.com/musicfreedom) unter welcher die Community für die Aufnahme weiterer Music-Streaming-Services in das Programm abstimmen kann, doch der Fall ist klar: Wenn solche Modelle Schule machen, ist es in Sachen Musik mit dem offenen Internet vorbei.

Das Netz ist als eine Plattform gestartet, die es unbeachtet der Grösse des Anbieters und ungeachtet der Art des Inhaltes, jedem und jeder ermöglicht seine Werke zu publizieren. Die einzige Aufgabe der Zugangsanbieter ist es, die Infrastruktur für den Datenanschluss bereit zu stellen und dafür dem Kunden einen Gebühr zu verlangen.

Angebote wie dieses von T-Mobile machen den Provider zum neuen "Gatekeeper". T-Mobile und niemand sonst entscheidet nun, aus welcher Quelle die T-Mobile Kunden Musik hören können. Es ist logischerweise nur eine Frage der Zeit bis T-Mobile den "glücklichen" Music-Streamimg-Services erklären wird, dass sie für den Zugang zu den Kunden Geld bezahlen müssen. Dadurch kann sich der Anbieter der Infrastruktur ein Stück des Kuchens der Unterhaltungsindustrie abzweigen und dies übrigens garantiert zulasten der Künstler.

Eine solche Entwicklung ist, ohne zu übertreiben, eine Katastrophe, die bei uns mit allen Mitteln verhindert werden muss. Zum Glück haben wir derzeit wenigstens etwas positive Signale aus der Politik. So hat der Nationalrat diese Woche mit 65% Ja Stimmen einer Motion von NR Balthasar Glättli zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität in der Schweiz zugestimmt.

Die grossen Internet-Zugangsanbieter in der Schweiz, wie die Swisscom oder die UPC-Telekom werden im Ständerat dagegen mobil machen. Sie behaupten unentwegt, dass es in der Schweiz keine Verletzungen der Netzneutralität gäbe. Wir können aber auf jeden Fall davon ausgehen, dass ohne die gesetzliche Garantie des freien Flusses der Daten von Computer zu Computer, solche unsäglichen "Free Music" Angebote auch bei uns kommen werden. Dann ist "Aus die Maus" für die kulturelle und unternehmerische Vielfalt im Schweizer Internet.

Über die Verhältnismässigkeit im "Kampf gegen den Terrorismus"

Würden wir die totale Überwachung durch den Staat zulassen wollen, wenn wir dadurch den 164 Menschen, die jährlich in den Schweizer Bergen tragischerweise durch Unfälle sterben, das Leben retten könnten? 

Ronnie Grob rückt die notorischen Begründungen für die Ausweitung des Überwachungsstaates im Beitrag «Wollt Ihr die totale Sicherheit?» in der Medienwoche ins rechte Licht. Lesenswert.

Nationalrat will gesetzlich geregelte Netzneutralität in der Schweiz

Bild: © Kurt Griffith

Bild: © Kurt Griffith

Heute hat der Nationalrat die Motion 12.4212 von NR Balthasar Glättli, die den Bundesrat damit beauftragt die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, mit 111 Ja zu 61 Nein Stimmen bei 18 Enthaltungen angenommen. Ein Erfolg, der vor allem auch der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit zu verdanken ist. Damit ist eine erste Hürde genommen. Allerdings muss diese als nächstes auch im Ständerat erreicht werden. Wir müssen davon ausgehen, dass die Lobbyingmaschinerie der grossen Netzbetreiber wie der Swisscom oder UPC-Cablecom nun, ähnlich wie bei der Verschärfung der Lex Koller, erst richtig angeworfen wird und es darum leider noch zu früh ist, sich richtig zu freuen.

Wenn wir die parteipolitische Zusammensetzung im Ständerat betrachten, würde eine ähnliche Zustimmungsverteilung entlang der Parteien, wie wir sie im Nationalrat gesehen haben, nicht für eine Mehrheit reichen. Grüne, SP und Grünliberale, welche die Motion im Nationalrat geschlossen unterstützt haben, kommen im Ständerat auf 15 von 46 Stimmen. Es braucht also mindestens 9 bürgerliche Parlamentarier die auch im Ständerat auf eine innovative Schweiz setzen wollen. Da die SVP, die im Nationalrat mehrheitlich dafür war, im Ständerat mit 6 Sitzen schwach vertreten ist, müsste es nun vor allem gelingen die starke CVP-Fraktion von den Vorteilen einer gesetzlich festgeschrieben Netzneutralität zu überzeugen. Es bleibt spannend.

Warum braucht es eine gesetzlich verankerte Netzneutralität in der Schweiz?

Bildquelle: Wikimedia Commons, CC-BY 3.0, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Netzneutralit%C3%A4t.PNG

Bildquelle: Wikimedia Commons, CC-BY 3.0, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Netzneutralit%C3%A4t.PNG

Jeder Mensch hat die Freiheit im Internet Inhalte und Dienste anzubieten, solange diese nicht geltendes Recht verletzen. 

Dieser Grundsatz droht verloren zu gehen, wenn die Netzneutralität nicht gesetzlich verankert wird. Ein Zwei-Klassen-Internet, welches nur noch finanzstarken Medien-Konzernen den ungehinderten Zugang zu den Nutzern ermöglicht, wird von verschiedenen Interessengruppen gefordert bzw. bereits auf den Weg gebracht.

Darum muss den drei wesentlichen Prinzipien der Netzneutralität im Gesetz Geltung verschafft werden:

1. Das Prinzip, dass jedes angeschlossene Gerät mit jedem anderen frei kommunizieren können soll (‚end-to-end’-Prinzip).

2. Das Prinzip, dass jeder Netzbetreiber sein Bestmöglichstes dazu beiträgt, dass die Daten so effizient wie möglich fliessen können (‚best-effort‘-Prinzip).

3. Das Prinzip, dass jeder das Internet weiterentwickeln und eigene neue Dienste und Inhalte anbieten kann, ohne dafür die Netzbetreiber oder jemanden anderen um Erlaubnis bitten zu müssen (‚innovation-without-permission’-Prinzip).

Die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität bildet eine wichtige Grundlage für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Schweiz als innovativen Forschungs- und Industriestandort. Sie ist zudem unerlässlich für die Sicherstellung der kulturellen Vielfalt sowie der Schweizerischen Identität im Internet. 

Wenn die Netzneutralität nicht gewährleistet wird, übernehmen die Netzbetreiber die Kontrolle über die Inhalte. Sie werden bei Anbietern und bei den Nutzern für bestimmte Inhalte höhere Tarife verlangen können, als für andere. Das ist erstens problematisch, weil viele grosse Netzbetreiber auch selber als Inhalte-Anbieter auf dem Markt agieren und so in der Lage sind, ihre eigenen Angebote privilegiert zu behandeln. Es ist zweitens gesellschaftlich nicht wünschenswert, weil dadurch die Bildung von Oligopolen in den Informationstechnologie- und Kommunikationsbrachen gefördert wird und wir damit an Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft in den Schlüsselbranchen der Zukunft verlieren würden.

Es ist zwar richtig, dass die Nutzung der Internet-Infrastruktur laufend zunimmt und weiterhin zunehmen wird. Die Kosten für den Ausbau und den Betrieb dieser Infrastruktur können aber wie bisher, unter Einhaltung der Netzneutralität, also unabhängig von Art und Inhalt der transportierten Daten, über die Endbenutzeranschlüsse verrechnet werden. Infrastrukturkosten sollen nicht durch kostenpflichtige Inhaltsangebote subventioniert werden.

Die gesetzlich verankerte Netzneutralität bildet eine der Voraussetzungen für eine kulturell vielfältige, innovative, wettbewerbsorientierte und gerechte Schweiz.

Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit forderte unlängst die Sicherstellung der Netzneutralität. Hoffen wird, dass der Bundesrat und die anderen Parlamentarier dem Aufruf bald Folge leisten werden. In der kommenden Sommersession diskutiert der Nationalrat voraussichtlich die Motion von Balthasar Glättli zum Thema, eine ideale Chance für unsere Volksvertreter, sich für uns einzusetzen. Wir werden sehen.

(Dieser Beitrag erscheint gleichzeitig im Blog der Digitalen Gesellschaft)

Netflix in der Schweiz - Will die Swisscom die Netzneutralität aufgeben?

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Netflix soll dieses Jahr in der Schweiz lanciert werden, wie wir lesen. Das ist eigentlich eine gute Nachricht. Auch wenn wir vom Angebot, zu Beginn mindestens, wohl ziemlich enttäuscht sein werden, da auch Netflix bei vielen Filmen die Rechte nicht bekommen wird, diese hier zu zeigen, bevor sie in unseren Kinos gelaufen sind. Es besteht die Gefahr, dass das Sortiment genauso dünn ist, wie bei den bereits verfügbaren Video-on-demand-Plattformen, was nicht an ihnen liegt, sondern an der Filmindustrie. Wir werden sehen. Ich freue mich auf jeden Fall, dass die Schweiz beim Roll-Out Ende Jahr dabei sein wird.

Was uns allerdings viel mehr Sorge bereiten sollte ist, wie sich die Swisscom gegenüber Inside-IT zum bevorstehenden Markteintritt von Netflix in der Schweiz geäussert hat:

«Mittelfristig würden sich diejenigen TV-Produkte durchsetzen, welche die besten Inhalte, Funktionen, die beste Service-Qualität und die einfachste Bedienung auf allen Bildschirmen (Smartphone, Tablet, PC) vereinen, glaubt Swisscom.» 

Was bedeutet "die beste Service-Qualität"? Swisscom könnte hier versucht sein, den Netflix-Daten weniger Bandbreite zur Verfügung zu stellen, als den eigenen Video-Angeboten. Damit kann sie auf jeden Fall eine bessere Service-Qualität für ihr eigenes Produkt 'organisieren' als für Netflix. Dasselbe gilt natürlich auch für UPC-Cablecom. In der Schweiz gibt es noch keine gesetzliche Regelung zur Netzneutralität, die die Internet-Zugangsprovider daran hindern würde, ihre eigenen Produkte gegenüber denen, die im öffentlichen Internet angeboten werden, zu bevorzugen. Bisher wurde das auch nicht gemacht, haben die grossen Provider unisono behauptet. Das könnte sich nun mit Netflix sehr schnell ändern, denn nun geht es bei Swisscom und UPC-Cablecom erstmals ans eingemachte. Es ist darum höchste Zeit, dass die Netzneutralität bei uns gesetzlich sicher gestellt wird, wie das die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit unlängst gefordert hat. Sonst ist es wohl bald vorbei mit dem Internet wie wir es kannten.