Warum braucht es eine gesetzlich verankerte Netzneutralität in der Schweiz?

Bildquelle: Wikimedia Commons, CC-BY 3.0, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Netzneutralit%C3%A4t.PNG

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Jeder Mensch hat die Freiheit im Internet Inhalte und Dienste anzubieten, solange diese nicht geltendes Recht verletzen. 

Dieser Grundsatz droht verloren zu gehen, wenn die Netzneutralität nicht gesetzlich verankert wird. Ein Zwei-Klassen-Internet, welches nur noch finanzstarken Medien-Konzernen den ungehinderten Zugang zu den Nutzern ermöglicht, wird von verschiedenen Interessengruppen gefordert bzw. bereits auf den Weg gebracht.

Darum muss den drei wesentlichen Prinzipien der Netzneutralität im Gesetz Geltung verschafft werden:

1. Das Prinzip, dass jedes angeschlossene Gerät mit jedem anderen frei kommunizieren können soll (‚end-to-end’-Prinzip).

2. Das Prinzip, dass jeder Netzbetreiber sein Bestmöglichstes dazu beiträgt, dass die Daten so effizient wie möglich fliessen können (‚best-effort‘-Prinzip).

3. Das Prinzip, dass jeder das Internet weiterentwickeln und eigene neue Dienste und Inhalte anbieten kann, ohne dafür die Netzbetreiber oder jemanden anderen um Erlaubnis bitten zu müssen (‚innovation-without-permission’-Prinzip).

Die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität bildet eine wichtige Grundlage für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Schweiz als innovativen Forschungs- und Industriestandort. Sie ist zudem unerlässlich für die Sicherstellung der kulturellen Vielfalt sowie der Schweizerischen Identität im Internet. 

Wenn die Netzneutralität nicht gewährleistet wird, übernehmen die Netzbetreiber die Kontrolle über die Inhalte. Sie werden bei Anbietern und bei den Nutzern für bestimmte Inhalte höhere Tarife verlangen können, als für andere. Das ist erstens problematisch, weil viele grosse Netzbetreiber auch selber als Inhalte-Anbieter auf dem Markt agieren und so in der Lage sind, ihre eigenen Angebote privilegiert zu behandeln. Es ist zweitens gesellschaftlich nicht wünschenswert, weil dadurch die Bildung von Oligopolen in den Informationstechnologie- und Kommunikationsbrachen gefördert wird und wir damit an Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft in den Schlüsselbranchen der Zukunft verlieren würden.

Es ist zwar richtig, dass die Nutzung der Internet-Infrastruktur laufend zunimmt und weiterhin zunehmen wird. Die Kosten für den Ausbau und den Betrieb dieser Infrastruktur können aber wie bisher, unter Einhaltung der Netzneutralität, also unabhängig von Art und Inhalt der transportierten Daten, über die Endbenutzeranschlüsse verrechnet werden. Infrastrukturkosten sollen nicht durch kostenpflichtige Inhaltsangebote subventioniert werden.

Die gesetzlich verankerte Netzneutralität bildet eine der Voraussetzungen für eine kulturell vielfältige, innovative, wettbewerbsorientierte und gerechte Schweiz.

Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit forderte unlängst die Sicherstellung der Netzneutralität. Hoffen wird, dass der Bundesrat und die anderen Parlamentarier dem Aufruf bald Folge leisten werden. In der kommenden Sommersession diskutiert der Nationalrat voraussichtlich die Motion von Balthasar Glättli zum Thema, eine ideale Chance für unsere Volksvertreter, sich für uns einzusetzen. Wir werden sehen.

(Dieser Beitrag erscheint gleichzeitig im Blog der Digitalen Gesellschaft)

Netflix in der Schweiz - Will die Swisscom die Netzneutralität aufgeben?

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Netflix soll dieses Jahr in der Schweiz lanciert werden, wie wir lesen. Das ist eigentlich eine gute Nachricht. Auch wenn wir vom Angebot, zu Beginn mindestens, wohl ziemlich enttäuscht sein werden, da auch Netflix bei vielen Filmen die Rechte nicht bekommen wird, diese hier zu zeigen, bevor sie in unseren Kinos gelaufen sind. Es besteht die Gefahr, dass das Sortiment genauso dünn ist, wie bei den bereits verfügbaren Video-on-demand-Plattformen, was nicht an ihnen liegt, sondern an der Filmindustrie. Wir werden sehen. Ich freue mich auf jeden Fall, dass die Schweiz beim Roll-Out Ende Jahr dabei sein wird.

Was uns allerdings viel mehr Sorge bereiten sollte ist, wie sich die Swisscom gegenüber Inside-IT zum bevorstehenden Markteintritt von Netflix in der Schweiz geäussert hat:

«Mittelfristig würden sich diejenigen TV-Produkte durchsetzen, welche die besten Inhalte, Funktionen, die beste Service-Qualität und die einfachste Bedienung auf allen Bildschirmen (Smartphone, Tablet, PC) vereinen, glaubt Swisscom.» 

Was bedeutet "die beste Service-Qualität"? Swisscom könnte hier versucht sein, den Netflix-Daten weniger Bandbreite zur Verfügung zu stellen, als den eigenen Video-Angeboten. Damit kann sie auf jeden Fall eine bessere Service-Qualität für ihr eigenes Produkt 'organisieren' als für Netflix. Dasselbe gilt natürlich auch für UPC-Cablecom. In der Schweiz gibt es noch keine gesetzliche Regelung zur Netzneutralität, die die Internet-Zugangsprovider daran hindern würde, ihre eigenen Produkte gegenüber denen, die im öffentlichen Internet angeboten werden, zu bevorzugen. Bisher wurde das auch nicht gemacht, haben die grossen Provider unisono behauptet. Das könnte sich nun mit Netflix sehr schnell ändern, denn nun geht es bei Swisscom und UPC-Cablecom erstmals ans eingemachte. Es ist darum höchste Zeit, dass die Netzneutralität bei uns gesetzlich sicher gestellt wird, wie das die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit unlängst gefordert hat. Sonst ist es wohl bald vorbei mit dem Internet wie wir es kannten.

 

Kutti MC schiesst auf Investmentbanker und trifft den Anarchismus

Der Anarchismus hat es weiss Gott nicht leicht. Die meisten Menschen sehen bei diesem Begriff nichts anderes als vermummte Chaoten die alles zusammenschlagen, was ihnen im Weg steht. Es gibt viele Gründe, warum das so ist, und die Anarchistische Bewegung ist wahrscheinlich nicht ganz unschuldig daran. Wenn aber solche, die ich eher dem 'intellektuellen' Flügel der Kritiker des Zeitgeschehens zugeordnet hätte, im Zusammenhang mit dem Anarchismus offensichtlichen Blödsinn plappern, ist eine kurze Richtigstellung einfach angebracht.

Kutti MC sagt:

«Wenn jeder machen würde, was er wollte, wäre es Anarchie. Jeder gegen jeden. Uns fehlt heute ein Gemeinschaftsgefühl. Die Anarchisten von heute sind die Investmentbanker.»

Ich nehme an, sein Ziel waren die Investmentbanker. Getroffen hat er aber den Anarchismus. 

Es ist völlig falsch, beim Anarchismus von einer Gesellschaft des "Jeder gegen Jeden" auszugehen, oder dieser Idee den gesellschaftlichen Aspekt gleich ganz abzusprechen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Anarchismus beschreibt die Utopie einer herrschaftslosen, hierarchiefreien und solidarischen Gesellschaft. Es geht eben gerade nicht um "Jeder gehen Jeden" sondern um ein würdevolles Miteinander. 

Kassensturz zum AGUR12 Bericht - Ueli Schmezer auf Abwegen

Martin Steiger, Ueli Schmezer & Christoph Trummer im Kassensturz vom 13.5.2014

Martin Steiger, Ueli Schmezer & Christoph Trummer im Kassensturz vom 13.5.2014

Der Kassensturz hat gestern einen Beitrag zu den Forderungen aus dem AGUR12-Bericht gesendet. Ueli Schmezer, selber Musiker, ist in diesem Zusammenhang allerdings nicht Partei für die Konsumenten sondern für die andere Seite. Eigentlich eine ziemliche Frechheit, ein Sendegefäss, welches sich per Definition als Anwalt für die Konsumenten versteht so offensichtlich gegen die eigene Klientel und für die eigenen Interessen einzusetzen. Wenigstens gab es am Ende des Beitrags noch ein kurzes aber aufschlussreiches Streitgespräch zwischen Martin Steiger von der Digitalen Allmend und Christoph Trummer vom Verein Musikschaffende Schweiz*.

Als Ergänzung zum Beitrag möchte ich hier ein paar Äusserungen aus dem Beitrag kommentieren.

Ueli Schmezer beginnt mit der Aussage, dass der Film Rio 2, der offenbar momentan in den Kinos läuft, bereits auch im Netz in bester Qualität gefunden werden kann:

"Diesen Film kann man aber schon jetzt ganz bequem bei sich auf dem Computer schauen..."

Damit bringt er das Problem auf den Punkt: Es gibt Menschen, die wollen "ganz bequem" zuhause einen Film schauen und nicht ins Kino gehen. Und es gibt andere, die finden das Kinoerlebnis fantastisch. Aber es will sich niemand mehr den Kanal vorschreiben lassen, den er nutzt, um einen Film zu konsumieren.

Dass es unzählige Europäer gibt, die sich ein Netflix-Abo leisten und zusätzlich noch Geld ausgeben müssen, um das Geo-Blocking zum umgehen, zeigt doch dass die Zahlungsbereitschaft da ist. Das Problem liegt einzig und allein darin, dass die Filmindustrie nicht bereit ist, ihre bestehenden Verwertungsketten zu überdenken. Es ist ganz einfach. Gebt der ganzen Welt die Filme gleichzeitig, macht sie auf einfache Art und Weise kostenpflichtig verfügbar und das so genannte "Piraterie-Problem" ist gelöst.

Auch Musik sei in Form von Raubkopien einfach verfügbar:

"Wenn sie beispielsweise genau jetzt, heute Abend Musik von ihrer Lieblingsband gratis im Internet Downloaden wollen, dann werden Sie höchstwahrscheinlich problemlos eine Möglichkeit finden."

Das ist zwar richtig, aber völlig irrelevant. Denn ich finde heute höchstwahrscheinlich alles, was auf diesen Plattformen verfügbar ist auch bei legalen Angeboten kostenlos. Fast jeder Künstler ist heute mit seinen Songs zum Beispiel auf YouTube oder Spotify vertreten oder bietet Streams auf seiner Website an. Es ist gar nicht mehr nötig, auf solche Angebote zuzugreifen und interessanterweise, findet man dann das wirklich Rare und Spezielle weder auf den legalen noch auf den 'luschen' Plattformen. 

Als nächstes behauptet Ueli Schmezer, dass sich Kulturschaffende jetzt beginnen zur Wehr zu setzen, dabei weiss er selber ganz genau, dass diese ganze Kampagne von der USA-Dominierten Unterhaltungsindustrie getrieben ist und nicht erst "jetzt" beginnt, sondern schon seit langem im Gang ist. Er war selber vor einem Jahr als Moderator verschiedener Veranstaltungen tätig und hat sich auch dort als voreingenommen und parteiisch gezeigt.

*Sie (die Kulturschaffenden) sagen, es könne doch nicht sein, dass man ihnen ihre Werke einfach nimmt, ohne dafür zu bezahlen"

Bei dieser Aussage müssen wir die wichtige Frage stellen, ob die Werke der Schweizer Kulturschaffenden wirklich genommen werden, ohne dafür zu bezahlen? Das ist eine unbelegte Behauptung. Selbst wenn wir einen Lyrik-Band eines Schweizer Autors auf einer Sharing-Plattform finden würden, was äusserst unwahrscheinlich ist, heisst das noch lange nicht, dass ihm dadurch Umsatz entgangen ist. Solange die Schweizer Kulturschaffenden nicht bereit sind, Zahlen zu nennen, damit wir wissen, worüber wir sprechen, können wir genauso gut davon ausgehen, dass unserer Kultur kein Schaden entsteht. Auch Stephan Eicher wird kaum von Downloads aus illegalen Quellen Einkommenseinbussen verzeichnen. Wenn er weniger verkauft, dann vor allem darum, weil die Konkurrenz viel grösser geworden ist.

Später im Filmbeitrag kommt Lorenz Haas der IFPI Schweiz, des Verbandes der globalen Musikkonzerne zu Wort. Er findet, dass diejenigen die mit ihren Inhalten Geld verdienen, ohne ihnen etwas davon abzugeben, in Pflicht genommen werden müssen. Das ist legitim und auch verständlich. Nur kann es nicht sein, dass wir in der Schweiz, derartig massive Eigriffe wie Netzsperren und Netzüberwachung einrichten, nur weil die Musikindustrie es zu mühsam findet gegen die schwarzen Schafe juristisch vorzugehen. Fast alle Länder dieser Welt sind Mitglieder von weltweit gültigen internationalen Urheberrechtsabkommen. Dass diese auch funktionieren zeigt der Umstand dass laufend solche Angebote geschlossen werden. Die Juristen der Musikkonzerne haben genug Zeit um durch politisches Lobbing an geheimem runden Tischen ihre Interessen undemokratisch durchzusetzen, finden es aber zu mühsam in den Ländern, die sie selber in diese Vertragswerke drängen, Prozesse zu führen, wie es sich für eine demokratische und rechtsstaatliche Gesellschaft gehört.

 

*Disclosure: Ich bin Präsident des Vereins Digitale Allmend. Ich bin zwar nicht Mitglied bei den Musikschaffenden, habe aber mit dem Verein Musikschaffende zwei Workshops zum Thema "Monetarisierung von Musik im Internet" durchgeführt. Ich bin nicht dagegen, dass Künstler Geld verdienen und verstehe mich persönlich gut mit Christoph Trummer und vielen anderen Musikern und Kulturschaffenden der Schweiz. Mir geht es darum, dass wir die Verhältnisse im Auge behalten. Der Schaden für die Schweizer Kulturschaffenden ist mit grosser Wahrscheinlichkeit so gering, dass er für den einzelnen Künstler nicht ins Gewicht fällt. Bis jetzt sind sie es uns auf jeden Fall schuldig geblieben einmal zu beziffern, wieviel Einkommen ihnen tatsächlich durch die von ihnen behaupteten Probleme verloren gehen. Warum ist das wichtig? Weil wir eine Güterabwägung vornehmen können müssen. Immerhin schlägt die AGUR12 massive Eingriffe in unsere Bürgerrechte vor, da sollten wir schon darüber diskutieren dürfen, ob so etwas dann wirklich den Schweizer Kulturschaffenden nützt, die hier an vorderster Front für eine Verschärfung kämpfen, oder ob wir nicht besser nach anderen Lösungen suchen sollten.

Bligg über die Chancen im Netz, das Auslaufmodell CD und 360° die nur 280 sind

Bligg Pressefoto, Copyright by Alois Jauch, http://bligg.ch/blog/fotos/

Bligg Pressefoto, Copyright by Alois Jauch, http://bligg.ch/blog/fotos/

Der erfolgreiche Schweizer Mundart-Rapper Bligg war gestern zu Gast bei Roger Schawinski in dessen Talk-Sendung "Doppelpunkt" auf Radio 1 (MP3 Download).

Es ist eine Freude ihm zuzuhören. Ein Musiker-Unternehmer, der sich nicht von den grossen Majors über's Ohr hat hauen lassen und der im Netz vor allem Chancen sieht:

«Man hört aus der Musikindustrie nur immer "illegale Downloads" und dass die Branche den Bach runter ginge und solches Zeugs, dabei öffnen sich neue Chancen. Jammern bringt nichts!»

und etwas später im Gespräch:

«Wenn man kreativ ist, kann man sich auch im Internet neue Geldquellen erschliessen»

Er erzählt, wie er sein erstes Album in Tschechien pressen liess, finanziert aus eigenen Mitteln natürlich, und wie er mit seinen Kollegen dieses Album in Zürich dann persönlich in die Stores gebracht hat. Wie Universal später bei den Verhandlungen für ein weiteres Album zu hoch gepokert hat und warum er heute eine eigene Firma, die DreamStar Entertainment für seine Aktivitäten führt.

"Die grossen Major-Labels verkaufen allen ihren Künstlern das so genannte 360° Modell, die meisten haben aber höchstens die Kapazitäten und das Know-how um einen Teil der Leistungen erbringen zu können. Die hohle Hand machen Sie für 360°, die Umsetzung findet dann aber eher bei 280° statt."

Musiker können heute viel einfacher direkt mit Unternehmen zusammenarbeiten. So hat Bligg sich durch einen Deal mit der CS eine kleine Pre-Release-Showcase-Tour finanzieren lassen. 

«Solche Modelle muss man in dieser Branche heute an den Start bringen. Es hat zu viele alte Hasen in diesem Gewerbe, die sich krampfhaft an den alten Gegebenheiten festkrallen und einfach nicht wahrhaben wollen, dass das Schiff untergeht. Die CD ist ein Auslaufmodell, damit muss man jetzt einfach klar kommen.»

Zum Schluss noch eine nette Homage an das Schweizer Musikschaffen von Bligg aus dem Jahr 2009 «Musig i de Schwiiz» :-) :

BLIGG - MUSIGG I DÄ SCHWIIZ Hi my name isch George min iPod wiis rot Ich bi Mothers Pride und Grandmothers Funk ...

PS: Wenn es diesen Song im Bligg-Shop als Download zu kaufen gäbe, hätte ich darauf verlinkt.

Nicht gefunden: Stop F/A-18 CD

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Anlässlich der bevorstehenden Gripen-Abstimmung hat es mich interessiert, ob die Songs des GSOA-Samplers zur Stop F/A-18 Initiative von 1993 im Netz zu finden sind. Insbesondere den "Chaschper" von Eugen habe ich gesucht. Ohne Erfolg. Wenigstens kann der Rap "Kasper(li)theater" von "Freedom of Speech" auf YouTube gehört werden.

Song auf der CD zur F/A-18-Initiative 1993. Als im Frühjahr 1992 beide Kammern des Parlaments der Beschaffung von 34 Kampfflugzeugen des Typs F/A-18 zugestimmt hatten, gelang es der GSoA innert 34 Tagen genügend Unterschriften für eine Initiative gegen dieses Vorhaben zu sammeln. Armeekreise bekämpften auch diese zweite GSoA-Initiative.

 

Unverschämte Abzocke beim Handelsregisteramt Zürich

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Kürzlich habe ich für eine GmbH den Firmensitz nach Zürich verlegt und den Namen geändert. Dafür verlangt das Handelsregisteramt Zürich sage und schreibe CHF 410.--. 

  • Wechsel der Gesellschafterin, CHF 100.--
  • Statutenänderung, CHF 240.--
  • Änderung Personalangaben, CHF 20.--
  • Eintrag, Änderung oder Löschung von Funktionen, CHF 20.--
  • Eintrag, Änderung oder Löschung von Zeichnungsberechtigungen, CHF 30.--

Mike Schwede hat im Kanton Bern vor ein paar Wochen ähnliches erlebt. Ich finde das wäre doch mal etwas für ein paar Kantonsparlamentarier sich in ihren Kantonen darum zu kümmern, dass diese staatliche Wucherei wenigstens etwas eingedämmt wird. Da spricht man dauernd davon, man wolle ein Unternehmerfreundliches Umfeld bieten und KMU unterstützen und dann scheitert man schon bei der einfachsten Sache, nämlich einen Preis festzulegen, der etwas mit dem Wert zu tun hat, den man generiert.

(Bild: Of Usury, Public Domain, Wikimedia Commons, http://en.wikipedia.org/wiki/File:UsuryDurer.jpg)

Wenn bei Woocommerce die Gutscheine nicht mehr funktionieren

Der buch & netz Online Shop läuft seit Anfang Jahr auf der Wordpress Erweiterung WooCommerce. Ich bin bisher sehr zufrieden damit, auch wenn es, insbesondere nach Updates immer mal wieder zu Problemen kommen kann, wie in diesem Fall. 

buch & netz bietet Download-Gutscheine in Paketen für Unternehmen an, damit diese im Rahmen ihrer Content-Marketing Kampagnen zum Beispiel via Blogposts oder in einem Newsletter E-Books verschenken können. Dummerweise hat heute ein Kunde gemeldet, dass ein Gutschein, den er einzulösen versuchte, nicht gültig sei. 

Es hat sich dann schnell herausgestellt, wo das Problem lag. Offenbar werden seit einem Update Grossbuchstaben in den Gutscheincodes automatisch in Kleinbuchstaben umgewandelt. Bestehende Gutscheine, die noch Grossbuchstaben beinhalten werden allerdings nicht umgewandelt, sondern als Ungültig betrachtet, was natürlich nicht erwünscht ist. 

Hier im GitHub Issue Tracker zu WooCommerce gibt es eine Zeile Code, die, in die functions.php eingefügt, das Problem behebt: 

remove_filter( 'woocommerce_coupon_code', 'strtolower' ); // Remove coupons case-insensitive filter

Neue Netzsperren-Initiative des Bundesrates

Bild: Public Domain - Quelle: http://pixabay.com/p-107860/

Vor 2 Tagen, am 30. April 2014, hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum geplanten neuen Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) eröffnet

Einmal mehr sollen Netzsperren eingerichtet werden um eine lokale Branche zu schützen. Im 7. Kapitel steht der folgende Artikel:

Art.88 Sperrung des Zugangs zu nicht bewilligten Spielangeboten 

  1. Der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen ist zu sperren, wenn die Spiel-angebote in der Schweiz nicht bewilligt sind.
  2. Gesperrt wird ausschliesslich der Zugang zu Angeboten, deren Anbieter ihren Sitz im Ausland haben und die in der Schweiz zugänglich sind.
  3. Die ESBK und die interkantonale Vollzugsbehörde führen und aktualisieren jeweils eine Sperrliste betreffend die Angebote in ihrem Zuständigkeitsbereich.
  4. Die Fernmeldedienstanbieterinnen sperren den Zugang zu den Spielangeboten, die auf der Sperrliste aufgeführt sind.

Wie wir wissen, stehen Netzsperren für unliebsame Inhalte auch auf der Forderungsliste der AGUR12

Die Grundsätzlichen Probleme im Zusammenhang mit Netzsperren sind hinlänglich bekannt und müssen nicht wiederholt werden.

Ich möchte hier darauf aufmerksam machen, dass es sich abzeichnet, dass für jedes Problem welches irgendeine Interessengruppe gerade sieht, das Instrument der Netzsperren gefordert wird und dass wir eine Inflation der Sperrlisten sehen werden, wenn wir dieser Idee nicht eine klare grundsätzliche Absage erteilen.

Ein Internet welches durch politisch motivierte Sperrlisten blockiert ist, ist ein Internet der Zensur und des Totalitarismus.

Wir müssen endlich einsehen, dass die vielen einzelnen Gründe für Sperrlisten am Ende zu einem völlig unfreien und ungerechten System führen werden, welches einzig dazu dient, bestehende Strukturen zu schützen und die ursprüngliche Idee, der politischen und ökonomischen Befähigung des Einzelnen in kleinen und dezentralen Systemen, vernichtet.

Wir dürfen uns nicht blenden lassen von Begehrlichkeiten von Industrien, die unter dem Deckmantel des Schutzes des kleinen Mannes (und der kleinen Frau natürlich) bzw. des kleinen Künstlers, nicht anderes im Sinn haben, als den grossen Machtstrukturen, ihre etwas in Bedrängnis geratene Position zu sichern.

Auch in diesem Gesetz geht es in erster Linie darum, dem Kapital der Kasinobetreiber und den Pfründenverwalter der Lotteriegesellschaften ihre Geldquellen zu sichern. Der unbedarfte Spieler, den zu schützen sie vorgeben, ist ja gerade der, den sie gerne selber ausnehmen wollen. 

Bild: Public Domain - Quelle: http://pixabay.com/p-107860/