50% Rabatt für Medienschaffende im Öffentlichkeitsgesetz - unter Umständen...

Der Bundesrat führt einen Rabatt von 50% für Medienschaffende bei den Gebühren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten ein. Allerdings nur, wenn das Gesuch nicht zuviel Arbeit verursacht. Das mag ja für die betroffenen Redaktionen ein Vorteil sein, den ich Ihnen auch gönnen mag. Trotzdem bleibt es absurd, dass der Bund einerseits das Öffentlichkeitsprinzip vorschreibt, also jedem Bürger das Recht gibt, alle behördlichen Dokumente, die nicht ausdrücklich als "geheim" deklariert sind, einsehen zu dürfen, und gleichzeitig erlaubt, für die Bereitstellung dieser Dokumente Gebühren zu verlangen. Diese Gebühren können ja letztendlich mehr oder weniger willkürlich festgelegt werden und darum ist auch der neue Rabatt eine Farce. Kommt dazu, dass nicht einzusehen ist, warum dieser nur Medienschaffenden zugestanden wird, und die Behörden jederzeit "hohen Aufwand" geltend machen können, damit kein Rabatt gegeben werden muss. Ein wahrlich halbherziges Bekenntnis des Bundesrates zum Öffentlichkeitsprinzip.

Interessanter Bericht des Bundesrates über Bitcoins - Das Internet ist kein rechtsfreier Raum

Der Bundesrat hat heute in Erfüllung von zwei Postulaten, einen interessanten Bericht über die rechtlichen Aspekte von virtuellen Währungen am Beispiel der Bitcoins veröffentlicht. Im Moment sieht er keinen regulatorischen Handlungsbedarf, weil sich virtuelle Währungen nicht im rechtsfreien Raum bewegen und illegale Handlungen auch wenn Bitcoins im Spiel sind, illegal bleiben.

Verträge mit virtuellen Währungen sind grundsätzlich durchsetzbar und Straftaten können geahndet werden. Bestimmte Geschäftsmodelle aufgrund von virtuellen Währungen unterstehen den Finanzmarktgesetzen und bedürfen einer Unterstellung unter die Finanzmarktaufsicht. Der berufsmässige Handel mit virtuellen Währungen und der Betrieb von Handelsplattformen in der Schweiz fällt grundsätzlich unter das Geldwäschereigesetz.

Es ist erfreulich festzustellen, dass der Bundesrat hier klar und deutlich festhält, dass die virtuelle Realität, der digitale Raum, das Internet oder wie immer wir das Phänomen der digitalen, vernetzten Welt bezeichnen wollen, kein rechtsfreier Raum darstellt. Verstösse gegen die Gesetze sind auch dann noch Verstösse gegen die Gesetzte, wenn diese durch die Nutzung von Computertechnik oder das Internet stattfinden. Darum kann die Unterhaltungsindustrie wenn sie irgendwo schwerwiegende Verstösse gegen das Urheberrecht feststellt, um nur um diese ginge es ihnen, wie sie sagen, auch jetzt schon ohne Probleme dagegen vorgehen. Der rechtsfreie Raum Internet, der endlich gesäubert werden müsse, ist ein Mythos.

Anti-Piraterie-Gremium im US-Kongress findet keinen Gefallen am AGUR12-Fahrplan

Der "International Creativity and Theft-Prevention Caucus" des US-Kongresses hat seine Watchlist 2014 veröffentlicht. Die Schweiz ist wird seit 2012 auf dieser Liste geführt. Der Grund warum wir trotz AGUR12 und rundem Tisch mit dem SECO immer noch auf dieser Liste sind, liegt daran, dass der US-Unterhaltungsindustrie unser Gesetzgebungsprozess offenbar zu lange dauert und dass es noch nicht sicher ist, dass ihre Wünsche dereinst erfüllt werden: 

«The Caucus appreciates willingness of the Swiss government to engage in frank and forthright discussions regarding their placement on the Watch List and the climate for intellectual property protections. However, the timeline provided to take steps to bring Switzerland back up to international standards for protection of copyright is insufficient to address the Caucus’s concerns. Most recently, the Swiss government announced in June 2014 that a proposal will not  be put before the legislature until late 2015 at the earliest. The Caucus cannot remove Switzerland from the 2014 Watch List based on such a protracted timeline, with the end result far from guaranteed.»

Hierzulande wird von den Befürwortern der AGU12-Massnahmen ja immer wieder behauptet, dass die vorgeschlagenen Gesetze zur Überwachung von P2P-Netzwerken und Einrichtung von Netzsperren nichts mit den USA zu tun hätten, sondern für Kulturschaffenden der Schweiz geschaffen werden sollen. Die Druckversuche aus den USA zeigen allerdings ein ganz anderes Bild. Die ganze Kampagne zur AGUR12 reiht sich ein in die Geschichte der weltweiten Urheberrechtsanpassungen, die immer zugunsten der Unterhaltungsriesen durchgeführt wurden und auch immer von diesen getrieben waren. Es geht dabei nie um die Künstler sondern einfach um sehr viel Geld welches bei einigen wenigen grossen Kapitalgesellschaften gesammelt wird. 

Wir müssen uns in der Schweiz fragen, ob es die Aufgabe der Politik ist, dafür zu sorgen, dass in der Schweiz eine rege und vielfältige kulturelle Szene existieren kann, oder ob die weltweiten Grosskonzerne der Unterhaltungsindustrie ihre veralteten Geschäftsmodelle aus dem 20. Jahrhundert ungestört durchdrücken können, unbeachtet der dabei entstehenden Kollateralschäden.

Weitere Links zum Thema

(Danke @kusito für den Hinweis)

Live from Daryl's House - TV-Lizenzdeals trotz kostenloser Verfügbarkeit im Netz

Daryl Hall, die eine Hälfte von Hall & Oates, hat bereits 2007 begonnen einen musikalischen Leckerbissen als Web-Video-Show unter dem Titel "Live from Daryl's House" auszustrahlen.

In unregelmässigen Abständen lädt er seit sieben Jahren Musiker und Musikerinnen - alte Bekannte, wie auch Newcomers - zu sich nach Hause ein, spielt mit ihnen und seiner Band ein paar Songs ein und publiziert das Ergebnis als Video im Netz. Diese Konzerte in Übungsraum-Atmosphäre sind grossartige Dokumente der Pop-Musik und es ist nicht verwunderlich, dass TV-Sender wie VH1 und andere daran interessiert sind, diese auszustrahlen. Interessant dabei ist, dass diese Sender die Show zu lizenzieren bereit sind, obwohl sie auch im Netz kostenlos verfügbar ist und sich dort grosser Beliebtheit erfreut. 

Ein weiteres Beispiel dafür, dass es offenbar möglich ist, Inhalte auf weiteren Kanälen zu monetarisieren, wenn man es schafft im Netz für Aufmerksamkeit zu sorgen. Natürlich hatte Daryl Hall einen Startvorteil, aber auch er musste seine Show zuerst aufbauen und eine Community dazu entwickeln, bevor die Lizenzdeals möglich wurden.

T-Mobile startet den bislang perfidesten Angriff auf die Netzneutralität

Der deutsche Telekom-Anbieter T-Mobile hat in den USA den bislang perfidesten Angriff auf die Netzneutralität gestartet. Anlässlich ihres Werbe-Anlasses "5th Uncarrier-Event" (Live-Stream-Video ab ca. Min. 0:32) hat John Legere, der CEO von T-Mobile USA, angekündigt, dass in Zukunft die Music Streaming Services nicht mehr an das verbrauchte Datenvolumen angerechnet werden. Er nennt dieses Programm euphemistisch "Music Freedom" und erzählt davon, dass jede Art von Musikstreaming allen Nutzern kostenlos zur Verfügung stehen sollen. Später wird dann konkretisiert, dass es sich nicht wirklich um die gesamte gestreamte Musik im Netz sondern um alle "top music streaming services" handelt.

Es soll zwar noch eine Website geben (t-mobile.com/musicfreedom) unter welcher die Community für die Aufnahme weiterer Music-Streaming-Services in das Programm abstimmen kann, doch der Fall ist klar: Wenn solche Modelle Schule machen, ist es in Sachen Musik mit dem offenen Internet vorbei.

Das Netz ist als eine Plattform gestartet, die es unbeachtet der Grösse des Anbieters und ungeachtet der Art des Inhaltes, jedem und jeder ermöglicht seine Werke zu publizieren. Die einzige Aufgabe der Zugangsanbieter ist es, die Infrastruktur für den Datenanschluss bereit zu stellen und dafür dem Kunden einen Gebühr zu verlangen.

Angebote wie dieses von T-Mobile machen den Provider zum neuen "Gatekeeper". T-Mobile und niemand sonst entscheidet nun, aus welcher Quelle die T-Mobile Kunden Musik hören können. Es ist logischerweise nur eine Frage der Zeit bis T-Mobile den "glücklichen" Music-Streamimg-Services erklären wird, dass sie für den Zugang zu den Kunden Geld bezahlen müssen. Dadurch kann sich der Anbieter der Infrastruktur ein Stück des Kuchens der Unterhaltungsindustrie abzweigen und dies übrigens garantiert zulasten der Künstler.

Eine solche Entwicklung ist, ohne zu übertreiben, eine Katastrophe, die bei uns mit allen Mitteln verhindert werden muss. Zum Glück haben wir derzeit wenigstens etwas positive Signale aus der Politik. So hat der Nationalrat diese Woche mit 65% Ja Stimmen einer Motion von NR Balthasar Glättli zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität in der Schweiz zugestimmt.

Die grossen Internet-Zugangsanbieter in der Schweiz, wie die Swisscom oder die UPC-Telekom werden im Ständerat dagegen mobil machen. Sie behaupten unentwegt, dass es in der Schweiz keine Verletzungen der Netzneutralität gäbe. Wir können aber auf jeden Fall davon ausgehen, dass ohne die gesetzliche Garantie des freien Flusses der Daten von Computer zu Computer, solche unsäglichen "Free Music" Angebote auch bei uns kommen werden. Dann ist "Aus die Maus" für die kulturelle und unternehmerische Vielfalt im Schweizer Internet.

Schallplatten Testhören als Kunde und als Job

Ein kurzes Video aus dem British Pathé Archiv gibt uns Einblicke in die Schallplatten-Industrie in Grossbritannien in den 1960er Jahren (ab 0:38 bis 1:45). In dem gezeigten Shop gab es Hörkabinen für die potentiellen Käufer.  Aber auch in der Fabrikation wurden offenbar stichprobenweise einzelne Schallplatten vor der Auslieferung von Arbeiterinnen testgehört. Was für ein Job! Ich fürchte allerdings, dass sich die armen Frauen tagelang dieselbe Musik anhören mussten.

Und noch ein historisches Ereignis: mehr als 15'000 Menschen abonnieren ein Online-Magazin - ohne es zu kennen

Krautreporter Screenshots und Logo

Krautreporter Screenshots und Logo

Auch für die Chronik, diesmal der Mediengeschichte. Die Krautreporter haben es, zugegebenermassen auch zu meinem Erstaunen, geschafft und heute die Hürde von 15'000 Unterstützern, die mindestens 60 Euro für ein Jahresabo bezahlen, erreicht. Somit sind 900'000 Euro für das erste Jahr für ein spannendes Projekt des Online-Journalismus durch Crowdfunding zusammen gekommen.  Herzliche Gratulation!

Wir sind gespannt darauf, welche Geschichten entstehen, wenn es den Journalistinnen und Journalisten darum geht, die Lesenden davon zu überzeugen, das Magazin auch weiterhin zu abonnieren und nicht darum möglichst viele Seitenabrufe zu erzeugen um Werbung zu verkaufen.

Ich bin weit davon entfernt, Werbung als sinnvolle Finanzierungsquelle des Online-Journalismus zu verteufeln. Im Gegenteil, das Projekt watson.ch zeigt, dass auch werbefinanzierte Plattformen gutem Journalismus einen fruchtbaren Nährboden bieten können.

Das Netz bietet eine Vielfalt von verschiedenen Modellen. Alle haben Ihre Vor- und Nachteile. Das schöne ist, sie beissen sich nicht und können problemlos neben- und miteinander gedeihen. 

Netflix in der Schweiz - Will die Swisscom die Netzneutralität aufgeben?

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Netflix soll dieses Jahr in der Schweiz lanciert werden, wie wir lesen. Das ist eigentlich eine gute Nachricht. Auch wenn wir vom Angebot, zu Beginn mindestens, wohl ziemlich enttäuscht sein werden, da auch Netflix bei vielen Filmen die Rechte nicht bekommen wird, diese hier zu zeigen, bevor sie in unseren Kinos gelaufen sind. Es besteht die Gefahr, dass das Sortiment genauso dünn ist, wie bei den bereits verfügbaren Video-on-demand-Plattformen, was nicht an ihnen liegt, sondern an der Filmindustrie. Wir werden sehen. Ich freue mich auf jeden Fall, dass die Schweiz beim Roll-Out Ende Jahr dabei sein wird.

Was uns allerdings viel mehr Sorge bereiten sollte ist, wie sich die Swisscom gegenüber Inside-IT zum bevorstehenden Markteintritt von Netflix in der Schweiz geäussert hat:

«Mittelfristig würden sich diejenigen TV-Produkte durchsetzen, welche die besten Inhalte, Funktionen, die beste Service-Qualität und die einfachste Bedienung auf allen Bildschirmen (Smartphone, Tablet, PC) vereinen, glaubt Swisscom.» 

Was bedeutet "die beste Service-Qualität"? Swisscom könnte hier versucht sein, den Netflix-Daten weniger Bandbreite zur Verfügung zu stellen, als den eigenen Video-Angeboten. Damit kann sie auf jeden Fall eine bessere Service-Qualität für ihr eigenes Produkt 'organisieren' als für Netflix. Dasselbe gilt natürlich auch für UPC-Cablecom. In der Schweiz gibt es noch keine gesetzliche Regelung zur Netzneutralität, die die Internet-Zugangsprovider daran hindern würde, ihre eigenen Produkte gegenüber denen, die im öffentlichen Internet angeboten werden, zu bevorzugen. Bisher wurde das auch nicht gemacht, haben die grossen Provider unisono behauptet. Das könnte sich nun mit Netflix sehr schnell ändern, denn nun geht es bei Swisscom und UPC-Cablecom erstmals ans eingemachte. Es ist darum höchste Zeit, dass die Netzneutralität bei uns gesetzlich sicher gestellt wird, wie das die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit unlängst gefordert hat. Sonst ist es wohl bald vorbei mit dem Internet wie wir es kannten.

 

Kassensturz zum AGUR12 Bericht - Ueli Schmezer auf Abwegen

Martin Steiger, Ueli Schmezer & Christoph Trummer im Kassensturz vom 13.5.2014

Martin Steiger, Ueli Schmezer & Christoph Trummer im Kassensturz vom 13.5.2014

Der Kassensturz hat gestern einen Beitrag zu den Forderungen aus dem AGUR12-Bericht gesendet. Ueli Schmezer, selber Musiker, ist in diesem Zusammenhang allerdings nicht Partei für die Konsumenten sondern für die andere Seite. Eigentlich eine ziemliche Frechheit, ein Sendegefäss, welches sich per Definition als Anwalt für die Konsumenten versteht so offensichtlich gegen die eigene Klientel und für die eigenen Interessen einzusetzen. Wenigstens gab es am Ende des Beitrags noch ein kurzes aber aufschlussreiches Streitgespräch zwischen Martin Steiger von der Digitalen Allmend und Christoph Trummer vom Verein Musikschaffende Schweiz*.

Als Ergänzung zum Beitrag möchte ich hier ein paar Äusserungen aus dem Beitrag kommentieren.

Ueli Schmezer beginnt mit der Aussage, dass der Film Rio 2, der offenbar momentan in den Kinos läuft, bereits auch im Netz in bester Qualität gefunden werden kann:

"Diesen Film kann man aber schon jetzt ganz bequem bei sich auf dem Computer schauen..."

Damit bringt er das Problem auf den Punkt: Es gibt Menschen, die wollen "ganz bequem" zuhause einen Film schauen und nicht ins Kino gehen. Und es gibt andere, die finden das Kinoerlebnis fantastisch. Aber es will sich niemand mehr den Kanal vorschreiben lassen, den er nutzt, um einen Film zu konsumieren.

Dass es unzählige Europäer gibt, die sich ein Netflix-Abo leisten und zusätzlich noch Geld ausgeben müssen, um das Geo-Blocking zum umgehen, zeigt doch dass die Zahlungsbereitschaft da ist. Das Problem liegt einzig und allein darin, dass die Filmindustrie nicht bereit ist, ihre bestehenden Verwertungsketten zu überdenken. Es ist ganz einfach. Gebt der ganzen Welt die Filme gleichzeitig, macht sie auf einfache Art und Weise kostenpflichtig verfügbar und das so genannte "Piraterie-Problem" ist gelöst.

Auch Musik sei in Form von Raubkopien einfach verfügbar:

"Wenn sie beispielsweise genau jetzt, heute Abend Musik von ihrer Lieblingsband gratis im Internet Downloaden wollen, dann werden Sie höchstwahrscheinlich problemlos eine Möglichkeit finden."

Das ist zwar richtig, aber völlig irrelevant. Denn ich finde heute höchstwahrscheinlich alles, was auf diesen Plattformen verfügbar ist auch bei legalen Angeboten kostenlos. Fast jeder Künstler ist heute mit seinen Songs zum Beispiel auf YouTube oder Spotify vertreten oder bietet Streams auf seiner Website an. Es ist gar nicht mehr nötig, auf solche Angebote zuzugreifen und interessanterweise, findet man dann das wirklich Rare und Spezielle weder auf den legalen noch auf den 'luschen' Plattformen. 

Als nächstes behauptet Ueli Schmezer, dass sich Kulturschaffende jetzt beginnen zur Wehr zu setzen, dabei weiss er selber ganz genau, dass diese ganze Kampagne von der USA-Dominierten Unterhaltungsindustrie getrieben ist und nicht erst "jetzt" beginnt, sondern schon seit langem im Gang ist. Er war selber vor einem Jahr als Moderator verschiedener Veranstaltungen tätig und hat sich auch dort als voreingenommen und parteiisch gezeigt.

*Sie (die Kulturschaffenden) sagen, es könne doch nicht sein, dass man ihnen ihre Werke einfach nimmt, ohne dafür zu bezahlen"

Bei dieser Aussage müssen wir die wichtige Frage stellen, ob die Werke der Schweizer Kulturschaffenden wirklich genommen werden, ohne dafür zu bezahlen? Das ist eine unbelegte Behauptung. Selbst wenn wir einen Lyrik-Band eines Schweizer Autors auf einer Sharing-Plattform finden würden, was äusserst unwahrscheinlich ist, heisst das noch lange nicht, dass ihm dadurch Umsatz entgangen ist. Solange die Schweizer Kulturschaffenden nicht bereit sind, Zahlen zu nennen, damit wir wissen, worüber wir sprechen, können wir genauso gut davon ausgehen, dass unserer Kultur kein Schaden entsteht. Auch Stephan Eicher wird kaum von Downloads aus illegalen Quellen Einkommenseinbussen verzeichnen. Wenn er weniger verkauft, dann vor allem darum, weil die Konkurrenz viel grösser geworden ist.

Später im Filmbeitrag kommt Lorenz Haas der IFPI Schweiz, des Verbandes der globalen Musikkonzerne zu Wort. Er findet, dass diejenigen die mit ihren Inhalten Geld verdienen, ohne ihnen etwas davon abzugeben, in Pflicht genommen werden müssen. Das ist legitim und auch verständlich. Nur kann es nicht sein, dass wir in der Schweiz, derartig massive Eigriffe wie Netzsperren und Netzüberwachung einrichten, nur weil die Musikindustrie es zu mühsam findet gegen die schwarzen Schafe juristisch vorzugehen. Fast alle Länder dieser Welt sind Mitglieder von weltweit gültigen internationalen Urheberrechtsabkommen. Dass diese auch funktionieren zeigt der Umstand dass laufend solche Angebote geschlossen werden. Die Juristen der Musikkonzerne haben genug Zeit um durch politisches Lobbing an geheimem runden Tischen ihre Interessen undemokratisch durchzusetzen, finden es aber zu mühsam in den Ländern, die sie selber in diese Vertragswerke drängen, Prozesse zu führen, wie es sich für eine demokratische und rechtsstaatliche Gesellschaft gehört.

 

*Disclosure: Ich bin Präsident des Vereins Digitale Allmend. Ich bin zwar nicht Mitglied bei den Musikschaffenden, habe aber mit dem Verein Musikschaffende zwei Workshops zum Thema "Monetarisierung von Musik im Internet" durchgeführt. Ich bin nicht dagegen, dass Künstler Geld verdienen und verstehe mich persönlich gut mit Christoph Trummer und vielen anderen Musikern und Kulturschaffenden der Schweiz. Mir geht es darum, dass wir die Verhältnisse im Auge behalten. Der Schaden für die Schweizer Kulturschaffenden ist mit grosser Wahrscheinlichkeit so gering, dass er für den einzelnen Künstler nicht ins Gewicht fällt. Bis jetzt sind sie es uns auf jeden Fall schuldig geblieben einmal zu beziffern, wieviel Einkommen ihnen tatsächlich durch die von ihnen behaupteten Probleme verloren gehen. Warum ist das wichtig? Weil wir eine Güterabwägung vornehmen können müssen. Immerhin schlägt die AGUR12 massive Eingriffe in unsere Bürgerrechte vor, da sollten wir schon darüber diskutieren dürfen, ob so etwas dann wirklich den Schweizer Kulturschaffenden nützt, die hier an vorderster Front für eine Verschärfung kämpfen, oder ob wir nicht besser nach anderen Lösungen suchen sollten.

Für Twitter ist Staatsschutz-Kritik sensibel oder obszön

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Hier liegt mal wieder ein wunderbares Beispiel dafür vor, dass Content-Filter nichts taugen und darum auf keinen Fall grundlegend in die Netzinfrastruktur eingebaut werden dürfen, wie das Großbritannien vor hat und auch bei uns immer wieder gefordert wird, zum Beispiel kürzlich von der Arbeitsgruppe AGUR12.

Ich habe gestern angekündigt, dass bei buch & netz die digitale Edition des vergriffenen Buches «Schnüffelstaat Schweiz - 100 Jahre sind genug» erscheinen wird und die ersten Kapitel bereits online verfügbar sind. Um die zukünftigen Diskussionen zum Buch in den Social Media zu sammeln habe ich den Hashtag #schnüffelCH vorgeschlagen.

Auf der Website zum Buch habe ich dann ein offizielles Twitter-Widget integriert, welches alle Tweets zu diesem Hashtag anzeigen sollte. Die Timeline war zu Beginn natürlich leer, weil es noch keine Tweets dazu gab. Danach habe ich einen ersten Tweet publiziert, welcher auch einige male retweeted wurde. Weiterhin habe ich gesehen, dass auch @martinsteiger auf das Buch inkl. Verwendung des vorgeschlagenen Hashtags aufmerksam gemacht hat:

Die Timeline blieb leer.

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Zuerst dachte ich, dass es halt einfach ein wenig Zeit braucht, bis die Tweets im Widget angezeigt würden. Danach hegte ich den Verdacht, dass das Twitter-Widget nicht mit Umlauten umgehen kann, zumal die Tweets, wenn man auf auf den Button "Auf Tweets überprüfen" klickte, erschienen, bis ich dann gemerkt habe woran es lag:

Für Twitter sind die Tweets zum Schnüffelstaat Schweiz entweder 'sensibel' («...wie etwa Nacktheit, Gewalt oder medizinische Verfahren...»)- oder 'obszön'. Denn wenn ich die Checkbox "Sicherer Suchmodus - Sensible Inhalte und Obszönität" ausschalte, erscheinen die Tweets in der Timeline:

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und sobald ich diesen Filter wieder einschalte, sind sie auch schon wieder weg:

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Ich will hier keine grosse Geschichte daraus machen und auch Twitter nicht unterstellen, dass sie in irgendeiner Form bewusst bzw. aktiv politische Inhalte im Bezug auf die Kritik am staatlichen Überwachungswesen in der Schweiz ausblenden lässt, zumal ich diesen Filter ja an und ausschalten kann.

Was man aber sehr schön sieht, ist, dass diese Filter unbrauchbar sind. Solange die Maschinen kein semantisches Verständnis haben und nicht denken können, und davon sind wir allen Singularity-is-Near-Rufen zum trotz und wahrscheinlich zum Glück noch weit entfernt, können wir keine globalen Inhalte-Filter die auf Algorithmen basieren zulassen.

Stellen wir uns vor, die Frage, ob dieser Filter, wie ihn mir Twitter zur Verfügung stellt, eingesetzt werden soll oder nicht, wird nicht mehr vom Benutzer sondern von einer Behörde oder noch schlimmer von Branchen- bzw. Industrievertretern entschieden. Es gäbe keine Tweets zur Neuauflage des Schnüffelstaat Schweiz Buches und diese stehen natürlich nur stellvertretend für unzählige Inhalte, die einfach nicht mehr erscheinen würden. Das werden wir ja hoffentlich nicht wollen, nicht wahr?

(Bildquelle: Wikimedia Commons - Karikatur die gute Presse - Public Domain)