Gemeinsamkeiten von Christoph Blocher und Hugo Chávez oder die Einfachheit des ideologischen Geisteslebens.

In der WOZ Nr. 48 vom 29. November 2007 wird eine mehrseitige Berichterstattung über den umstrittenen, sozialistischen Staatspräsidenten von Venezuela durch ein Interview mit dem ehemalichen Schweizer Botschafter Walter Suter ergänzt. Suter, der in diesem Interview ziemlich unverblümt seine Sympathien für den linken Volkstribun zeigt, sagt unter anderem folgende Sätze um den bolivarianischen Revolutionär zu verteidigen:

"Chávez hat viele Ideen und gibt Impulse für die Politik. Das macht kein populistischer Diktator. Natürlich sind der Personenkult um Chávez und sein Gehabe für die europäische Wahrnehmung seltsam. Aber ein grosser Teil der Bevölkerung nimmt das nicht auf eine negative Weise als autoritär war. Man muss bei Chávez zwischen der Form und dem Inhalt unterscheiden. Die Form ist sehr extrem, das kann dazu verleiten, dass man daran den Inhalt misst"

Stellen wir uns nun vor, es hätte jemand diesen Aussage über den Ex-Bundesrat Christoph Blocher vor dem 12. Dezember gemacht. Das hätte sich dann so gelesen:

"Blocher hat viele Ideen und gibt Impulse für die Politik. Das macht kein populistischer Diktator. Natürlich sind der Personenkult um Blocher und sein Gehabe für die europäische Wahrnehmung seltsam. Aber ein grosser Teil der Bevölkerung nimmt das nicht auf eine negative Weise als autoritär war. Man muss bei Blocher zwischen der Form und dem Inhalt unterscheiden. Die Form ist sehr extrem, das kann dazu verleiten, dass man daran den Inhalt misst."

So wunderschön einfach ist das geistige Leben wenn man ideologisch unterwegs ist, dann kann man ohne mit der Wimper zu zucken beim einen sympathisch finden, was man beim anderen verteufelt.

 

Bundesratswahlen 2007: Überheblichkeit ist jetzt Fehl am Platz

Die neue Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf macht einen sympathisch besonnen Eindruck. Der Bundesrat als Regierungsgremium hat wahrscheinlich an Wirkungskraft gewonnen und die Ausgangslage für eine neue Versachlichung der politischen Auseinandersetzung ist nicht so schlecht, wie es auf den ersten Blick aussieht.

Die SVP, bzw. die Anhänger der SVP-Politik zürcherischer Ausprägung sind aus verständlichen Gründen enttäuscht, empört, ja viele wahrscheinlich ziemlich wütend. Nur, innerhalb der SVP haben noch längst nicht alle soviel Ausdauer und Passion um nun jahrelang im Regen zu stehen und dabei die Faust zu ballen, ausser sie werden immer wieder von neuem angestachelt.

Die öffentlich zur Schau gestellte Häme einer Therese Frösch, das bereits gestern Abend schon wieder eingesetzte majestätische Gehabe eines Bundespräsidenten Couchepin, das inkompetente Geplauder zum Unterschied von Wirtschaft und Politik eines Andreas Gros, usw. helfen nicht gerade, den Verlierern von Heute einen Weg zurück in eine Politk des gegenseitigen Respekts zu finden.

Ich weiss natürlich, dass die wichtigsten Exponennten der SVP mit schlechten Manieren im Bezug auf das Ausfechten von Meinungsverschiedenheiten nicht gerade geizen. Gerade deswegen, sollte man es ihnen nicht gleich tun.

Mit der Zeit werden die einen oder anderen SVP Parlamentarier und ihre Anhänger sehen, dass sie weiter kommen, wenn sie konstruktiv mitarbeiten. Es besteht eigentlich eine grosse Chance den radikalisierten Flügel dieser Partei in den nächsten Jahren zu marginalisieren und den gemässtigen Teil neu zu integrieren und zu stärken, sofern von den Siegern dieser historischen Bundesratswahl auf Überheblichkeit verzichtet wird.

 

Ein Fehler des Parlaments, aber Frau Widmer-Schlumpf sollte die Wahl annehmen

Das Eidgenössische Parlament hat heute einen Fehler gemacht. 30% der Schweizer Bevölkerung hat die SVP gewählt. 29% desjenigen Teils der Schweizer Bevölkerung, die an den Nationalratswahlen 2007 teilgenommmen haben, hat die SVP gewählt. Der grösste Teil davon, die SVP, die durch den derzeit abgewählten Bundesrat Christoph Blocher vertreten wird. Es war nicht richtig, den Partei- und Wählerwillen so zu desavouieren. Aber die Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben entschieden und Frau Widmer-Schlumpf sollte diese Wahl nun annehmen.

Was die SVP hier nun erlebt hat, war auch für die SP oft harte Realität. Erinnern wir uns an die Wahl von Otto Stich oder den Verzicht von Francis Matthey, auf Druck seiner Partei notabene. Ich war auch damals der Meinung, dass der Wille der Parteien respektiert werden sollte, dass aber eine Wahl eine Wahl ist und die gewählte Person nicht aus parteipolitischen Gründen ein Amt ablehen soll.

Wenn Frau Widmer-Schlupf die Wahl annimmt, will die SVP in die Opposition gehen, heisst es. Nur, was bedeutet das in der Realität? Eine absolute Mehrheit kann die Partei in unserem Land wohl kaum erhoffen zu erreichen, und den Instrumenten Referendum und Initiative sind auch einige Grenzen gesetzt.

Die SVP würde in der Opposition nicht viel anrichten können und viele Exponenten dieser Partei, werden es sich wohl gut überlegen, ob sie nun die nächsten vier Jahre dauernd Unterschriften sammeln oder mitgestalten wollen.

Eines allerdings ist wohl ziemlich sicher, die politische Auseinandersetzungen werden in den nächsten vier Jahre nicht sachlicher geführt werden können, was ziemlich schade ist und uns weiterhin viel Energie kosten wird.

Als eher heuchlerisch empfinde ich das grossartige Resultat von Bundesrat Merz. Er wurde von der vereinigten Linken bis weit in die Mitte rein, immer mit der Politik von Herrn Blocher gleichgesetzt. Konsequenterweise hätte mindestens ein grosser Teil der Parlamentarier und Parlamentarierinnen, die Herrn Blocher die Stimme verweigert haben, auch Herrn Merz die Stimme nicht geben dürfen. 

Warten wir nun gespannt auf morgen 08.00h und hören was uns Frau Widmer-Schlumpf zu sagen haben wird.

Alptransit Gotthard AG lässt sich erpressen, mit dem Segen von Bundesrat Leuenberger

Das letzte grosse Neat-Projekt am Gotthard, mit einem Volumen von 1.69 Mia CHF, wurde im Frühling dieses Jahres nach Abschluss eines Ausschreibungsverfahrens an die Arbeitsgemeinschaft Transtec Gotthard vergeben. (SDA/AP Meldung auf NZZ Online vom 4.Mai 2007).

Das Schweizerische Bahntechnik-Konsortium (SBK), u.a. mit Implenia und Siemens, hatte sich auch um diesen Auftrag beworben. Das Konsortium hat gemäss Alptransit Gotthard den Zuschlag nicht erhalten, weil sie um 160 Mio Franken höher offeriert haben als ihr Mitbewerber.

Gegen diesen Entscheid der Alptransit Gotthard hat das unterlegene Konsortium Beschwerde eingereicht, was zu Verzögerung des Neat Bauprojektes führte und gemäss Medienberichten monatliche Kosten von 10 Mio Franken verursacht.

Gestern wurde nun mitgeteilt, dass das Konsortium die Beschwerde zurückziehe und dass die Alptransit im Gegenzug dem Konsortium 1 Mio CHF bezahle, für die Aufwände, die für die Offertstellung entstanden seien.

In der gedruckten Ausgabe der NZZ (leider nicht online verfügbar) steht zudem, dass auch die Gewinnerin der Ausschreibung die Transtec Gotthard dem Konsortium noch eine Entschädigung bezahlen wird. Die Höhe dieser Zahlung wird zwischen den Beteiligten ausgehandelt und nicht bekannt gegeben.

Bundesrat Leuernberger sei erleichtert über diese Einigung und sei froh, dass das Konsortium in staatsbürgerlicher Verantwortung gehandelt habe. Ständerat Hansrued Stadler (CVP,UR) sprach gar vom "grössten Weihnachtsgeschenk". Er ist Präsident der Neat-Aufsichtsdelegation. (news.ch, punkt.ch)

Auf den ersten Blick und angesichts der Kosten die ein langjähriger Gerichtsprozess verursacht hätte, mag diese Argumentation einleuchten. Doch wenn wir uns das genauer überlegen, ist das ein gefährliches Beispiel für zukünftige staatliche Ausschreibungen.

Die unterlegene Partei muss einfach Beschwerde einreichen. Dadurch wird sie Kosten verursachen, da eine Behandlung einer Beschwerde mehr Aufwand und eine zeitliche Verzögerung bedeutet. Wenn die Kosten einmal deklariert sind, kann die Beschwerdeführerin einen Preis nennen um die Beschwerde zurückzuziehen. Eine, durch ein soches Vorgehen erwirkte Zahlung, dürfen wir mit Fug und Recht Lösegeldzahlung nennen. Und das Vorgehen heisst normalerweise Erpressung. 

Nun wird in diesem Falle noch Argumentiert, dass die Zahlung für die Aufwände der Offerte, die entstanden seien, angebracht sei. Mit anderen Worten, die Million und was da von der Transtec-Gotthard noch dazu kommt, sei eine Entschädigung für die Offerte.

Die Ausgangslage in solchen Verfahren ist aber jeweils klar und es wird vom Auftraggeber im Voraus kommuniziert, ob für die Auwände, die für das Erstellen der Offerte entstehen, eine Entschädigung bezahlt wird oder nicht. Ich frage mich, ob eine solche nachträglichen Zahlung für die Offertaufwände im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens rechtens ist. Ist es doch für potentielle Offertsteller schon ziemlich wichtig zu wissen, ob noch eine Million für das Erstellen der Offerte bezahlt wird oder nicht, wenn man entscheidet ob man bei einer Ausschreibung mitmachen soll.

Vielleicht war es auch so, dass das Konsortium von der Alptransit Gotthard zu einem Rückzug der Beschwerde gedrängt wurde und der Vorschlag zur Bezahlung des Lösegeldes gar von der Alptransit Gotthard gekommen ist. Das würde es letztendlich auch nicht besser machen. Man kann es drehen und wenden wir man will. Das ist eine ziemlich unapetitliche Geschichte und sollte uns ein wenig nachdenklich stimmen über Moral, Verantwortung und darüber dass Regelwerke solche Werte meistens vernichten.

Caritas Schweiz: Transparenz nur auf Druck

Gemässs einem Artikel in der SonntagsZeitung vom 2.12.2007 werden in einer anonymen E-Mail ziemlich massive Vorwürfe gegenüber der Caritas Schweiz erhoben. Dabei werden skandalträchtige Begriffe wie "sexuelle Belästigung" oder "Korruption" eingesetzt.

Wie die Stellungnahme der Caritas, die auf der Website des Hilfswerkes publiziert wurde zeigt, gibt es wie immer verschiedene Sichtweisen der Sachlage.

Im Bezug auf das Vorgehen gegenüber des anonymen Autors (oder der Autorin?) des E-Mails bestätigt Jürg Krummenacher, der Direktor der Caritas, in seinem schreiben allerdings, dass eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung angestrebt wird:

"Aus diesem Grund hat sich Caritas Schweiz entschieden, das gesamte Dossier mit allen Vorwürfen ihrem Vertrauensanwalt zu übergeben zur Einreichung einer Strafklage gegen die Urheberschaft der anonymen E-Mails. Darüber hinaus prüft der Anwalt im Auftrag von Caritas Schweiz zivilrechtliche Schritte, um die Urheberschaft für sämtliche Folgen zur Rechenschaft zu ziehen." (Jürg Krummenacher in seiner Stellungnahme vom 30.11.2007, PDF)

Caritas scheint hier offenbar ziemlich Mühe damit zu haben, dass in diesen Fällen, etwas mehr Transparenz geschaffen wurde.

Nicht die anonymen E-Mails sind doch problematisch, sondern vielmehr, dass diese Vorfälle erst durch diese E-Mails öffentlich wurden. Eine Organisation wie die Caritas Schweiz, die mit ihrem 100 Mio Budget, neben der eigentlichen Hilfstätigkeit auch gezielt auf verschiedene politische Debatten Einfluss nimmt, muss sich auf jeden Fall gefallen lassen, dass solche Verfehlungen in der Öffentlichkeit diskutiert werden.