Alptransit Gotthard AG lässt sich erpressen, mit dem Segen von Bundesrat Leuenberger

Das letzte grosse Neat-Projekt am Gotthard, mit einem Volumen von 1.69 Mia CHF, wurde im Frühling dieses Jahres nach Abschluss eines Ausschreibungsverfahrens an die Arbeitsgemeinschaft Transtec Gotthard vergeben. (SDA/AP Meldung auf NZZ Online vom 4.Mai 2007).

Das Schweizerische Bahntechnik-Konsortium (SBK), u.a. mit Implenia und Siemens, hatte sich auch um diesen Auftrag beworben. Das Konsortium hat gemäss Alptransit Gotthard den Zuschlag nicht erhalten, weil sie um 160 Mio Franken höher offeriert haben als ihr Mitbewerber.

Gegen diesen Entscheid der Alptransit Gotthard hat das unterlegene Konsortium Beschwerde eingereicht, was zu Verzögerung des Neat Bauprojektes führte und gemäss Medienberichten monatliche Kosten von 10 Mio Franken verursacht.

Gestern wurde nun mitgeteilt, dass das Konsortium die Beschwerde zurückziehe und dass die Alptransit im Gegenzug dem Konsortium 1 Mio CHF bezahle, für die Aufwände, die für die Offertstellung entstanden seien.

In der gedruckten Ausgabe der NZZ (leider nicht online verfügbar) steht zudem, dass auch die Gewinnerin der Ausschreibung die Transtec Gotthard dem Konsortium noch eine Entschädigung bezahlen wird. Die Höhe dieser Zahlung wird zwischen den Beteiligten ausgehandelt und nicht bekannt gegeben.

Bundesrat Leuernberger sei erleichtert über diese Einigung und sei froh, dass das Konsortium in staatsbürgerlicher Verantwortung gehandelt habe. Ständerat Hansrued Stadler (CVP,UR) sprach gar vom "grössten Weihnachtsgeschenk". Er ist Präsident der Neat-Aufsichtsdelegation. (news.ch, punkt.ch)

Auf den ersten Blick und angesichts der Kosten die ein langjähriger Gerichtsprozess verursacht hätte, mag diese Argumentation einleuchten. Doch wenn wir uns das genauer überlegen, ist das ein gefährliches Beispiel für zukünftige staatliche Ausschreibungen.

Die unterlegene Partei muss einfach Beschwerde einreichen. Dadurch wird sie Kosten verursachen, da eine Behandlung einer Beschwerde mehr Aufwand und eine zeitliche Verzögerung bedeutet. Wenn die Kosten einmal deklariert sind, kann die Beschwerdeführerin einen Preis nennen um die Beschwerde zurückzuziehen. Eine, durch ein soches Vorgehen erwirkte Zahlung, dürfen wir mit Fug und Recht Lösegeldzahlung nennen. Und das Vorgehen heisst normalerweise Erpressung. 

Nun wird in diesem Falle noch Argumentiert, dass die Zahlung für die Aufwände der Offerte, die entstanden seien, angebracht sei. Mit anderen Worten, die Million und was da von der Transtec-Gotthard noch dazu kommt, sei eine Entschädigung für die Offerte.

Die Ausgangslage in solchen Verfahren ist aber jeweils klar und es wird vom Auftraggeber im Voraus kommuniziert, ob für die Auwände, die für das Erstellen der Offerte entstehen, eine Entschädigung bezahlt wird oder nicht. Ich frage mich, ob eine solche nachträglichen Zahlung für die Offertaufwände im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens rechtens ist. Ist es doch für potentielle Offertsteller schon ziemlich wichtig zu wissen, ob noch eine Million für das Erstellen der Offerte bezahlt wird oder nicht, wenn man entscheidet ob man bei einer Ausschreibung mitmachen soll.

Vielleicht war es auch so, dass das Konsortium von der Alptransit Gotthard zu einem Rückzug der Beschwerde gedrängt wurde und der Vorschlag zur Bezahlung des Lösegeldes gar von der Alptransit Gotthard gekommen ist. Das würde es letztendlich auch nicht besser machen. Man kann es drehen und wenden wir man will. Das ist eine ziemlich unapetitliche Geschichte und sollte uns ein wenig nachdenklich stimmen über Moral, Verantwortung und darüber dass Regelwerke solche Werte meistens vernichten.

Böse Diener, liebe Galladé ?

Seit der Ankündigung der SP Zürich, mit Chantal Galladé zum zweiten Wahlgang gegen Ueli Maurer anzutreten,  wird von allen Seiten an die "Grösse" von Verena Diener appelliert, sich dem jungen, weltoffenen, urbanen Zürich nicht in den Weg zu stellen.

Alle politisch Interessierten, die Ueli Maurer nicht im Ständerat wollen, wünschten sich nur eine Gegenkandidatin damit wenigstens die geringe Chance besteht den SVP Präsidenten zu schlagen und damit auch das Nachrücken des vorläufig abgewählten Rechtsaussen Ulrich Schlüer zu verhindern.

Es steht also schon etwas auf dem Spiel, es geht nicht nur um die Frage ob Herr Maurer in der grossen oder der kleinen Kammer politisiert.

Darum erstaunt es umso mehr, dass die SP so vorgeprescht ist und darauf besteht Chantal Galladé nochmal antreten zu lassen.

Chantal Galladé und die SP sprechen davon durch die Position auf dem dritten Platz einen klaren Wählerauftrag zu haben. Das ist natürlich völlig aus der Luft gegriffen. Den einzigen Wählerauftrag, den man, wenn überhaupt, aus dem Resultat der Ständeratswahlen lesen kann, ist der, dass sich ein grosser Teil der Zürcher Bevölkerung eine andere Person als Ueli Maurer im Ständerat wünscht. Wenn wir die Wahlergebnisse insgesammt betrachten, darf man durchaus auch den Schluss ziehen, dass sich die Wählerinnern weniger Einfluss der SP und mehr Einfluss der ökologischen Anliegen wünschen. Wir sollten nicht vergessen, dass die SP die grosse Verliererin der Wahlen im Kanton Zürich ist, und die Grünliberalen die wichtigsten Gewinner.

Um zu sehen, dass Verena Diener eine grössere Chance gehabt hätte als Chantal Galladé braucht man nicht auf einen Expertenbericht zu warten. Eine Linke Frau Galladé ist, auch wenn sie sich noch so nach Rechts orientiert, für viele Bürgerliche der Mitte nicht wählbar. Da beissen sie dann lieber in den sauren Apfel und entscheiden sich für Ueli Maurer. Die Mitte Stimmen werden sich mit grosser Wahrscheinlichkeit auf Maurer und Galladé aufteilen und darum wird Maurer wohl gewinnen.

Für Verena Diener wären die Chancen zu gewinnen auch klein, aber immerhin grösser gewesen, denn wenn die Linke und die Grüne sie unterstützt hätten, hätte der grösste Teil der CVP und der anderen Parteien der Mitte, sowie ein beachtlicher Teil der ökologischen FDP Stimmen anvisiert werden können. Ob es gereicht hätte, ist in der Tat auch in diesem Szenario höchst unsicher, aber eben wahrscheinlicher als bei Chantal Galladé.

Jetzt aufzuschreien und von Verena Diener "Grösse" zu verlangen ist zu einfach, und kommt einer Belohnung der SP für ihr eigennütziges Verhalten gleich. Warum hat vorher niemand "Grösse" von Chantal Galladé verlangt?

Es wäre zwar nun wirklich gescheiter, wenn Frau Diener nicht mehr antreten würde, denn mit zwei Kandidatinnen ist es nahezu unmöglich die mächtige SVP Anhängerschaft zu knacken. Aber das eigentliche Bashing hat die SP und nicht GLP verdient. Die SP wird sich am 26. November auf die Schultern klopfen können, dass sie Ueli Maurer in den Ständerat und Ulrich Schlüer in den Nationalrat gehievt hat.

Das einzige was man der GLP und Frau Diener vorwerfen kann, ist, dass es wohl ein wenig naiv war zu glauben, man könne mit der SP über eine solche Frage sachlich diskutieren.

Wenn es um die Wurst geht, werden eben auch die Sozialdemokraten zu Egoisten. Da geht es nicht mehr um das zu erzielende Ergebnis, sondern um das eigene Wohlbefinden.

 

Burma - Wo bleibt der Menschenrechtsrat?

Über die Geschehnisse in Burma wird weltweit und auch hierzulande viel gebloggt (hier noch eine Zusammenstellung des Bugsierers).

Es gibt eine globale Übereinstimmung, darüber, dass dieses Unrechtsregime wieder einmal eine Sauerei veranstaltet.

Wo bleibt nun aber eine offizielle Verurteilung der Ermordung von Menschen, die einzig auf ihre Rechte pochen, durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen?

"Der neue Rat soll die Menschenrechte fördern und schützen" steht auf der entsprechenden Webseite des EDA.

"Its agenda and programme of work provides the opportunity to discuss all thematic human rights issues and situations that require the Council’s attention throughout the year" steht im Fact Sheet des Menschenrechtsrats (PDF).

Und gemäss Wikipedia habe Louise Arbour, die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte erklärt, "dass der neue Menschenrechtsrat eine historische Chance biete, weltweit die Bürgerrechte zu schützen und zu fördern." Sie hat sich wenigstens zu Wort gemeldet. 

Zufälligerweise tagt der Menschenrechtsrat seit dem 10. September bis Heute (28. September). Wenn dieser Rat nun nicht in der Lage ist ein klares Statement zu den aktuellen Menschenrechtsverletzungen in Burma abzugeben, ist das enttäuschend. Niemand soll sich wundern, wenn auch diese, eigentlich wichtige, UN-Institution keine Glaubwürdigkeit erlangt.

Meine Vorstellungen im Bezug auf die Arbeit solcher internationalen Organisationen mögen naiv sein, wenn ich aber lese, dass der Rat sich im Frühling dieses Jahres Zeit nehmen konnte um sich Kritik am deutschen Schulsystem anzuhören
(UN-Inspektor verdammt deutsches Schulsystem - Artikel der Süddeutschen Zeitung online), während er zu solchen Ereignissen, wie sie in Burma derzeit stattfinden, schweigt, frage ich mich schon, ob hier die Prioritäten richtig gesetzt werden.

 

Warum keine Werbespots Herr Bundesrat Leuenberger?

Bundesrat Moritz Leuenberger bittet um Verständnis, dass Kommentare mit 'gezieltem Product placement' auf seinem Blog nicht veröffentlicht werden.

Ich frage mich, warum dies so selbstvertändlich sein soll?

Natürlich steht es jedem Blogger frei, zu entscheiden worüber er schreibt und welche Kommentare er zulassen will, dagegen gibt es nichts einzuwenden.

Wenn es nun aber Produkte gibt, die dazu Beitragen die politischen Ziele von Bundesrat Leuenberger besser zu erreichen, sollte es doch in seinem Interesse liegen, dass möglichst viele Menschen davon erfahren. Warum also kein gezieltes 'Product placement'?.

Klar, der "Werber" in diesem Falle, profitierte von der Popularität des Bloggs von Bundesrat Leuenberger, ohne dass er dafür etwas bezahlen müsste. Aber, es ist ja nicht so, dass deswegen jemand anders etwas verliert.

Es würden alle Beteiligten nur gewinnen. Bundesrat Leuenberger, weil seine Ziele in Sachen Umwelt- und Klimaschutz unterstützt würden, der "Werber", weil er sein Produkt bekannter machen könnte, die Lesenden, weil sie vom Produkt erfahren würden uns sich selbst ein Bild machen könnten, ob das beworbene Produkt bei der Erreichung ihrer eigenen Umweltziele behilflich sein könnte.

Ist es vielleicht möglich, und das ist nun eine schamlose Unterstellung, ich gebe es zu, dass er als linker Politiker Werbung grundsätzlich schlecht findet, oder mindestens als notwendiges Übel betrachtet und damit halt einfach nichts zu tun haben will?

Auf wessen Verantwortung gehe ich meines Weges?

Heute Nachmittag bin ich der Sihlpromenade in Zürich entlang spaziert. Auf etwa halbem Wege ist eine Hinweistafel mit der Aufschrift "Fusspfad zur Usteribrücke - Benützung auf eigene Verantwortung" angebracht. Solche Hinweise auf die eigene Verantwortung beim Benützen eines bestimmten Weges sind mir auch in Hamburg schon aufgefallen.

Sollten wir nicht jeden Weg auf eigene Verantwortung gehen? Oder anders gefragt: Auf wessen Verantwortung gehe ich denn alle die Wege, deren Richtungsnazeigen nicht über einen solchen Hinweis verfügen?

Eine Firma kontrollieren mit Optionen?

In der NZZ am Sonntag von heute (21.1.2007) wird uns erklärt, dass es in der Schweiz zu einfach sei eine Firma über den Kauf von Optionen zu kontrollieren.

Zitat aus einem Artikel von Charlotte Jacquemart auf der Seite 37: "...Ein weiterer Vorteil von Optionen ist, dass Investoren mit viel weniger Mitteln eine Firma 'beherrschen' können, als wenn sie alle Titel physisch einkaufen müssten. Ein Beispiel: Die aktuelle Sulzeroption SUNDD der Deutschen Bank kostet einen Franken. 250 Stück davon berechtigen zum Bezug einer Sulzer-Aktie. Macht nach Adam Riese 250 Fr. Einsatz. Eine Sulzer Aktie kostet zurzeit über 1600 Fr. Bei Sulzer könnten so mit 85 Mio. 20% der Firma kontrolliert werden...."

In Fragen der Aktienbörsengeschäfte verstehe ich eigentlich wenig bis gar nichts. Aber nach meinem Verständnis berechtigt mich eine Option einzig, die der Option unterlegte Aktie zu einem vorher bestimmen Preis bis zu einem vorher bestimmten Datum in der Zukunft zu kaufen bzw. zu verkaufen (je nach Optionstyp). Für dieses Recht bezahle ich einen Preis, den Optionspreis.

Mir ist völlig unklar, wie ich durch den Besitz von Optionen eine Firma beherrschen kann? Wenn ich eine Option kaufe, kaufe ich mir ja nur das Recht die Aktie zu kaufen, besitze diese also noch nicht. Wenn ich als 250 SUNDD Optionen zu 1 CHF kaufe, habe ich das Recht eine Sulzer Aktie zum Preis von 1450.-- CHF bis zum 15.6.2007 zu kaufen. Solange ich von diesem Recht keinen Gebrauch mache, die Aktie also nicht kaufe und nochmal 1450.-- CHF auf den Tisch lege, bin ich nicht Besitzer dieser Aktie und habe damit auch kein Stimmrecht.

Wenn ich also eine Firma 'beherrschen' will, muss ich früher oder später die Aktien kaufen. Und dass jemand von einer Firma Aktien kauft, soviel er will und solange diese von jemanden anderen verkauft werden, gehört ja zum Spiel oder nicht? Sprich, wenn eine Firma sich entscheidet ihren Finanzbedarf über den öffentlichen Kapitalmarkt zu decken, dann muss sie auch damit leben, dass diese Aktien gehandelt werden und somit von jemadem gekauft werden können.

Oder sehe ich da etwas falsch?

 

Die beste Zeit Ihres Lebens?

Auf den Hamburger Stadtbussen steht zurzeit geschrieben: "Dirty Dancing - ein Sommer, eine Liebe, die beste Zeit Deines Lebens!".

Welches war die beste Zeit Ihres Lebens?

Die meisten Menschen würden wohl einen etwas verklärten Blick in die Vergangenheit wagen und die Zeit irgendwo zwischen 15 und 25 als ihre beste Zeit bezeichnen. Der Gründe dafür sind sicher bei jedem einzelnen Individuum verschieden und vielschichtig. Ich wage trotzdem zu vermuten, dass es einerseits daran liegt, dass wir uns in diesem Alter sehr viel freier fühlen, dass zu tun, was wir wollen und wir andererseits nur wenig Vorstellung davon haben, wohin uns das Leben führen wird. Diese Kombination von Freiheit und Möglichkeiten macht uns glücklich.

Mit dem älter werden nimmt beides ab. Wir gehen Bindungen ein und übernehmen Verantwortung. Dabei schränken wir uns aber allzu oft selber ein. Wir vergessen, dass es auch eine Frage des Blickwinkels, der persönlichen Sicht auf die Welt um und in uns ist, welche Möglichkeiten der Lebensgestaltung sich uns bieten. Trotz Verantwortung und Beziehungen. Im Geiste frei zu sein, Optionen zu sehen und sich Entwicklungsperspektiven zu geben, ist in unserer offenen Gesellschaft eine persönliche Entscheidung und keine Frage des Alters.

Die oben gestellte Frage würde ich persönlich so beantworten: Die beste Zeit meines Lebens war früher und ist jetzt; sie beginnt jeden Tag von neuem.

 

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Allenthalben bezieht man sich zur Zeit auf den in unserer Verfassung verankerten Grundsatz, dass die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfolgen hat. Den Verfassungsartikel können Sie hier nachlesen.

  • Was bedeutet Leistungsfähigkeit?
  • Ist das Einkommen einer Person oder der Gewinn eines Unternehmens, Ausdruck der Leistungsfähigkeit oder das Ergebnis einer erbrachten Leistung bzw. Arbeit?
  • Kann man die Leistungsfähigkeit von Menschen oder Unternehmen berechnen? Wie? Kann darauf aufbauend die Leistung die erbracht werden wird, bzw. deren Ergebniswert voraussagen?
  • Wie hoch ist Ihre Leistungsfähigkeit in CHF ausgedrückt? Entspricht Sie ihrem Einkommen?
  • Könnten Sie noch mehr leisten? Wieviel? Möchten sie auf diesen Betrag steuern zahlen, auch wenn Sie es nicht leisten, sondern nur fähig dazu wären?
  • Ist unser Verfassungsgrundsatz, so wie er da steht, klar und sinnvoll?

 

Recht auf Arbeit

In der offiziellen deutschen Übersetzung der Deklaration der Meschenrechte der UNO steht im ersten Absatz des Artikel 21: "Jeder hat das Recht auf Arbeit,.....:". In der eglischen Version steht geschrieben: "Everyone has the right to work,....".

  • Bedeuten das "Recht auf Arbeit" und "the right to work" dasselbe?
  • Wollen wir als Gesellschaft durch diesen Artikel jedem Menschen eine Arbeitsmöglichkeit bereitstellen (das Recht auf Arbeit) oder wollen einfach niemandem das Recht verwehren zu arbeiten (the right to work)? Macht das einen Unterschied? Für wen?