Diese Woche sind gleich zwei schöne Beispiele zu verzeichnen, die zeigen, dass es mit der sogenannten Qualität in den professionellen Redaktionen auch nicht immer so weit her ist, wie oft behauptet wird.
Der Tages Anzeiger hat gestern diese Korrektur veröffentlicht:
"Nicht von Blocher gekauft
In der Ausgabe vom Mittwoch schrieb der TA, Christoph Blocher habe auf Rechnung seiner Ems-Chemie die beiden Schlösser in Fürstenau (Schloss Schauenstein, Bischöfliches Schloss Fürstenau) und das Schloss Rhäzüns gekauft. Richtig ist, dass Schloss Rhäzüns bereits 1958 und die andern Schlösser 1962 – also elf respektive sieben Jahre vor dem Eintritt von Christoph Blocher in die Ems-Chemie und über 20 Jahre vor dessen Übernahme von Ems – durch den Gründer und damaligen Eigentümer von Ems, Werner Oswald, gekauft worden sind. Die Schlösser Schauenstein und Fürstenau wurden 1982 respektive 1998 an Dritte verkauft und sind heute nicht mehr im Eigentum von Ems. (TA) " (Tages Anzeiger vom 28.9.2007, S.4)
Diese "Korrektur" betrifft einen Artikel über den Verkauf von Schlössern durch verschiedene Kantone im Tages-Anzeiger vom 26.9.2007 auf der Seite 4. Dort wird aufgezählt wer alles Schlösser gekauft hat in der Schweiz und mit dem Absatztitel: "Geldadel statt Blutadel" geschrieben: "...Und Christoph Blocher kaufte auf Rechnung seiner Ems-Chemie gleich drei Bündner Anwesen: die beiden Schlösser in Fürstenau und das Schloss Rhäzüns, heute Bundesrat Blochers Rückzugsfeste."
Eine Aussage, die offenbar völlig an den Haaren herbeigezogen ist, wie die zwei Tage später publizierte Korrektur zeigt.
Noch eine Runde gravierender ist der Fall Jürg Maurer. Blick und Sonntagsblick entschuldigen sich auf der Titelseite ihrer Blätter für Ihre Berichterstattung und müssen im Rahmen eines Vergleiches festhalten, "dass die Berichterstattung über den Portfolio-Manager Maurers Persönlichkeit schwer verletzt habe. Man entschuldige sich dafür in aller Form. Es habe keinen Anlass gegeben, Maurers Qualitäten als Verwalter der Rieter-Pensionskasse in Frage zu stellen, ihm ein dubioses oder strafbares Verhalten vorzuwerfen sowie ihn als frechsten Pensionskassenverwalter der Schweiz zu bezeichnen, heisst es weiter. Unzutreffend seien insbesondere die Unterstellungen gewesen, Maurer habe sich zu Lasten der Pensionskasse Rieter oder des Volksvermögens persönlich bereichert oder sein Vermögen auf dubiose Art erwirtschaftet." (Quelle: Tages Anzeiger Online).
So sieht dass dann auf der Blick Frontseite aus:
Bildquelle: Blick Online
Ronnie Grob hat auf medienlese.com noch ausführlicher zu diesem Fall geschrieben.
Was können wir daraus lernen? Auch in den etablierten Medien steht viel Mist. Auch in etablierten Medienredaktionen arbeiten Menschen, die ihre eigene Meinung zu einem Thema haben und nicht davor gefeit sind, sich von dieser treiben zu lassen.
Darum heisst die Devise egal, ob Blog, Tageszeitung, Radio oder Fernsehen: Von dieser Geschichte gibt es auch noch eine andere Seite die es zu beachten gilt, wenn man sich selber ein Urteil machen will.