Zur Geschichte der Europäischen Menschenrechtskonvention
/Vor 60 Jahren, am 3. September 1953, trat die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates, üblicherweise Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) genannt, in Kraft. Die Schweiz hat die EMRK im Jahre 1974 ratifiziert. Im März dieses Jahres hat SVP-Präsident und Nationalrat Toni Brunner im Rahmen einer Interpellation an den Bundesrat klar gemacht, dass er mit einer Kündigung der EMRK liebäugelt.
Auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Schweiz dieses völkerrechtliche Vertragswerk kündigen wird, ist es doch sinnvoll, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen.
Wenn wir wollen, dass die Menschenrechte in unserem Land ernst genommen werden, dann müssen wir diese immer und immer wieder von Neuem öffentlich diskutieren und begründen. Es reicht nicht, einfach nur darauf zu setzen, dass sie rechtlich formuliert sind. Diese Grundsätze müssen verinnerlicht sein, denn sie sind nie garantiert, sondern immer nur gewollt.
Ein guter Beitrag zur Geschichte der Europäischen Menschenrechtskonvention ist vor ein paar Tagen im Deutschlandfunk ausgestrahlt worden. Hier ist das Transkript des Beitrages und hier das MP3 File dazu.