BÜPF Revision - Überwachungsstaat: Die Schweiz will Identifizierung der Internet-Benutzer

Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) aus dem Jahre 2000 soll überarbeitet werden. Die Revision ist seit kurzem in der Vernehmlassung.

Ich habe früher schon mal erwähnt, dass bereits die 2000er Version dieses Gesetzes und insbesondere der darauf folgenden Verordnung, ein eigentliches Problem darstellt.

Was nun hier zur Debatte steht, schlägt allerdings alles bis jetzt da gewesene. Ich habe die Vorlage zwar erst überflogen, doch hier mal ein erstes Schmankerl davon, was uns erwartet:

Der Internet Provider soll uns jederzeit Identifizieren können.

Art. 22 Identifizierung von Internet-Benutzern
Die Personen, die Überwachungen des Fernmeldeverkehrs nach diesem Gesetz durchführen, müssen die nötigen technischen Vorkehren treffen, um die Personen identifizieren zu können, die über ihre Vermittlung Zugang zum Internet erhalten.
Für mich bedeutet dieser Artikel, dass die SuisseID in Zukunft nötig sein werden könnte, um überhaupt ins Internet zu kommen. Nur so, kann ein Provider, meines Erachtens das Erfordernis des Art 22. erfüllen.
 

Es sieht nun leider fast so aus, dass meine Befürchtungen betr. SuisseID und was eigentlich dahinter steckt, eben doch nicht so daneben waren.

Der vorgeschlagene Gesetzestext kann hier eingesehen werden (PDF).
Ich bin nun gespannt, wie Vernehmlassungsantworten aussehen werden und wie die Piraten Partei Schweiz reagiert, die ja so wie aussieht nicht offiziell zu Adressaten für die Vernehmlassung gehören (Adressatenliste PDF).
Auf jeden Fall ist die Aussage in der offiziellen Pressemitteilung der Bundesbehörden ein Hohn, dass das Gesetzt nicht mehr, sondern nur bessere Überwachung mit sich bringe.
Diese Gesetztesrevision gehört wohl als Ganzes gebodigt, wir dürfen uns nicht einmal auf Details einlassen. Einfach weg damit. Das vorgeschlagene BÜPF ist ein Angriff auf unsere Bürgerrechte und darf auf keinen Fall so in Kraft treten.