flattr - Ein Micropayment Service der funktionieren könnte

Mit flattr versucht wieder einmal ein Startup das Problem des Bezahlens von Kleinstbeträgen für digitalen Content zu lösen.

Die Idee ist so bestechend, dass es ja schon fast an ein Wunder grenzt, dass sie erst jetzt auftaucht:

Der Content Nutzer bezahlt einen monatlichen Abobetrag auf ein Konto ein. Die Höhe dieses Betrages wählt er, je nach Möglichkeiten bzw. Gutdünken, selbst. Die Contentanbieter platzieren einen flattr Button bei ihrem Angebot, auf welchen der Nutzer klicken kann, wenn ihm das Gebotene gefällt. Er kann sich mit diesem Klick beim Anbieter also quasi bedanken, wie das die flattr Erfinder in ihrem Video (siehe unten) sehr schön erklären. Ende des Monats wird der Monatsbetrag des Users gemäss seinen Klicks an die Contentanbieter verteilt.

Soweit das Konzept, dass mir auf Anhieb sehr gefällt, vor allem weil es für alle Beteiligten absolut einfach einzurichten und zu benutzen ist. Dadurch ist eine grosse Hürde schon genommen. Natürlich wird es erst richtig lustig, wenn viele Content Nutzer und Anbieter mitmachen, aber diese Idee hat durchaus das Potential zum viralen Erfolg.

Ein paar spannenden Fragen stellen sich im Zusammenhang mit diesem interessanten Modell. Zum Beispiel, ob die Content Nutzer den monatlichen Betrag mit der Zeit erhöhen, je öfter sie den Flattr Button nutzen, wenn immer mehr Content Anbieter mitmachen? Wie hoch der durchschnittliche Monatsbetrag sein wird, den die Nutzer bezahlen? Wieviel "Provision" die Betreiber verlangen werden? Ob überhaupt genügend zahlende Nutzer mitmachen ? Ob die klassischen Verlage auch dabei sein werden? Wann Google, Ebay oder Amazon den Dienst kaufen?

Hier geht's zur flattr Website und hier ist das Video, dass die Funktionsweise des Dienstes kurz erklärt:

Concert Movies mit der Panasonic Lumix DMC-TZ7 (Lizzy Loeb in New York - Winter Solstice)

Bis jetzt habe ich an Konzerte in der Regel eine Sony HDR-TG1 oder früher eine Panasonic SDR-S150 Kamera mitgenommen. Die Bild- und Tonqualität ware bei beiden Cams in Anbetracht der Grösse und des Preises ja schon sehr ansprechend. Viele Beispiele dafür sind auf den YouTube Accounts shfan42 und shfan67 zu finden.

Für die New York Reise vom letzten Dezember habe ich mir zum Fotografieren eine Lumix DMC-TZ7 besorgt. Dass dieses Teil auch Videos aufzeichnen kann, habe ich zwar gewusst, aber es hat mich nicht sonderlich interessiert, weil ich davon ausgegangen bin, dass die Qualität nie an die Sony HDR-TG1 herankommen würde.

Letzte Woche am Fingerpoke Konzert im El Lokal habe ich dann sowohl mit der Sony Videocam wie auch mit der Lumix aufgezeichnet und war erstaunt über die hervorragende Bild- und Tonqualität der Lumix.

Habe mich daran erinnert, in New York noch einen Song von Lizzy Loeb aufgenommen zu haben, hier sieht man sehr schön, was diese Kamera zu leisten vermag. Seht selber, wie gut die Qualität ist und achtet auch darauf wie weit hinten ich stehe und trotzdem super Nahaufnahmen und relativ guten Sound in das kleine Ding bekommen habe:

Warner Music vs. Ukulele Sebi (monsterbazz / @sebinomics)

Sebastiano Mereu (@sebinomics) ist ein passionierter Freizeitmusiker, der sich mit seinen Ukulele Cover Versionen bekannter und weniger bekannter Songs auf YouTube im Verlaufe der letzten Monate eine beachtliche Fangemeinde erspielt hat. Viele der Interpretationen entstehen auch in Zusammenarbeit mit Musikerkollegen und Kolleginnen aus jeder Ecke dieser Welt. Ganz so, wie es Thomas Friedman in Die Welt ist flach beschreibt.

Kürzlich hat die Red Hot Chili Peppers Fansite Stadium-Arcadium.com zusammen mit der Bassfirma des Red Hot Chili Peppers Bassisten Fleabass.com einen Wettbewerb auf Youtube lanciert, zu welchem Sie die Fans aufrufen Songs der Band zu covern um einen signierten Bass von Flea zu gewinnen.

Sebi, der neben der Ukulele auch den Bass zu spielen weiss, hat natürlich nicht lange gezögert und ist dem Aufruf gefolgt. Das ist sein Video für den Wettbewerb:


Red Hot Chili Peppers - Soul To Squeeze (ukulele cover)

SEBI | MySpace Music Videos

Als er allerdings nach ein paar Tagen in einer E-Mail von Google gebeten wird, zwei seiner Videos sofort zu entfernen, weil Warner Music sich bei Youtube gemeldet habe, und seine Red Hot Chili Peppers Cover Versionen als Verstoss gegen die Copyright Bestimmungen deklariert habe, dacht er zuerst an ein Missverständnis.

Sein Video entspricht genau den Bestimmungen, die im Wettbewerb des Red Hot Chili Peppers Bassisten definiert wurden, die Plattenfirma der Band hingegen geht hin und meldet Verstoss gegen die Copyright Bestimmungen. Das sieht dann so aus: (anm: WMG=Warner Music Group)

"We have disabled the following material as a result of a third-party notification from WMG claiming that this material is infringing:

Soul To Squeeze - Red Hot Chili Peppers (bass & ukulele cover)
http://www.youtube.com/watch?v=slH5_PHYb90

..."

Sebi konnte zwar nicht verstehen, warum ausgerechnete sein Video ein Problem darstellen würde, sind doch auch jetzt noch hunderte davon, in der FleabassCompetition Gruppe auf YouTube zu finden. Trotzdem wollte er es sicherheitshalber von seinem Account löschen. Nur konnte er das gar nicht mehr tun. Die YouTube Administratoren hat ihm kurzerhand den Account gesperrt. Ohne Vorwarnung, ohne die zwei Tage abzuwarten, die sie in der ersten E-Mail als Deadline für das Sperren des Accounts angegeben haben.

Viele Monate Aufbau einer Community rund um seinen Youtube Account sind einfach mir nichts, dir nichts, gesperrt worden. Bei Google ist niemand dafür zuständig, bzw. eine Möglichkeit wenigstens zu kommunizieren und die Sache aufzuklären gibt es nicht. Die Chancen, dass sich Sebi jemals wieder in seinen monsterbazz Account einloggen kann, sind wahrscheinlich minimal.

Natürlich könnte man hier als erstes auf die Idee kommen, die "böse Datenkrake Google"dafür an den Pranger zu stellen. Das wäre aber zu kurz gegriffen. Es ist zwar ziemlich mühsam, dass Google hier einfach auf geheiss der Medienindustrie Accounts deaktiviert, nur müssen sie das aufgrund der aktuellen Gesetzgebung wohl tun, bzw. das Risiko ist zu hoch, es nicht zu tun.

Nein, nicht Google bzw. YouTube sind das Problem, sondern das weltweite Urheberrechtesystem auf der einen Seite und die Medienkonzerne wie die Warner Music Group auf der anderen Seite, die offenbar einfach nicht begreifen, dass sie mit Ihrem Verhalten so ziemlich genau das Gegenteil von dem erreichen, was sie eigentlich für Ihre Künstler wollen sollten. 

Nun, deren Zeit ist abgelaufen, es wird zwar noch lange dauern, bis wir von einer wirklich freien Welt sprechen können, aber die Chancen dass es für das "Big Content Business" langfristig vorbei ist, sind sehr gross.

Sebi hat bereits einen neuen Account auf YouTube eröffnet, auch auf anderen Platformen wie MyScpae und Vimeo und er wird weiter seine Ukulele Covers spielen und sich dabei auch nicht fragen, ob ein Song der ihm gefällt eventuell bei der Warner Music Group liegen könnte.

Als Dankeschön har er zwei Warner Love Songs aufgenommen und auf YouTube gestellt. Hier ist der Link zur Nr. 1 und hier die Nr. 2:

Play it again Sebi!

Übergewichtige Kinder - 1967

Übergewicht bei Kindern und Erwachsenen wurde in Grossbritanien offenbar bereits in den 60er Jahren als Problem deklariert. Dieser Film von 1967 versucht ziemlich dramatisch die UK Mütter in Sachen gesunder Ernährung aufzuklären. Interessant sind die ca. 13 Minuten Filmmaterial in verschiedener Hinsicht.

Die Szenen bieten einen aus unserer Sicht oft auch amüsanten Einblick in das Alltagsleben britischer Familien zu dieser Zeit. Im zweiten Teil wird bei ca. 00:40 zum Beispiel ein Kleinkind gewogen. Ich habe etwas Zeit gebraucht, bis ich begriffen hatte, was die Dame da macht. Ist das Wägen mit Gewichtssteinen doch eine Kulturtechnik, die so ziemlich aus unserem Blickfeld verschwunden ist; nicht wahr Christian?

Viele Aussagen zur ausgewogenen Ernährung haben heute noch ihre Gültigkeit. Auch wenn es mittlerweile hunderte von Theorien und zehntausende von wissenschaftlichen Studien mehr gibt als 1967, bleibt es wohl einfach so simpel wie es hier beschrieben wird: Wer mehr Energie zu sich nimmt, als sein Körper verbraucht, setzt an, und wer es umgekehrt macht, nimmt ab. Der Energieumsatz der Menschen ist verschieden, jeder muss für sich selbst herausfinden, wieviel es verträgt. Am einfachsten und auch ohne Kalorien zählen zu müssen, lässt sich das Problem durch einen Ernährungsplan mit viel Früchten und Gemüsen und viel körperlicher Bewegung lösen. 

Die Art und Weise wie der Film den Müttern übergewichtiger Kinder ins gewissen redet, wirkt für unsere Zeit allerdings sehr anmassend. Vor allem am Schluss des dritten Teils, wenn die Schulärztin direkt zu uns spricht, wird es fast unerträglich anklagend. Stellen wir uns einmal vor, wir würden einen solchen Film heute im TV oder im Kino im Vorprogramm zeigen? Mit Steuergeldern finanziert? Es gäbe wohl einige, die sich darüber ziemlich aufregen würden.

Cruel Kindness heisst der Film, grausame Güte zu deutsch. Ziemlich treffend, sowohl für den Inhalt als auch für die Wirkung des Films auf den Betrachter. Viel Spass bei diesem interessanten Dokument der Zeitgeschichte (via BoingBoing).

Cruel Kindness (1967) - Teil 1/3 (4:09)

Cruel Kindness (1967) - Teil 2/3 (5:09)

Cruel Kindness (1967) - Teil 3/3 (3:46)

 

Unsinniges Gadget Verbot an Zürcher Volksschulen

Die Schule sollte eigentlich ein Ort sein, wo die Schüler zu aufgeklärten, will heissen: selbsdenkenden, kritischen, reflexiven, sozialen und verantwortungsbewussten Menschen erzogen werden.

Das Verbot von MP3 Playern, Mobiltelefonen, Fotoaparaten usw. ist diesem Ziel kaum dienlich.

Menschen lernen und entwickeln sich, indem sie Dinge tun, aktiv sind, und dabei hin und wieder Fehler machen. Verbote führen zu keinerlei Erkenntnisgewinn der Kinder, sie sind letztendlich Entwicklungshemmend.

Die Gründe, die für das Verbot angegeben werden, lassen mir die Haare zu Berge stehen:

1. Es sei mühsam für die Lehrerschaft herauszufinden ob das Gerät ein bereits verbotenes Handy sei, oder was anderes.

Ein schönes Beispiel dafür, wie ein Verbot das andere nach sich zieht. Zuerst werden die Telefone verboten und dann einfach alle elektronischen Geräte, weil es das Leben der Vollzieher einfacher macht!

2. Der Pausenplatz soll als sozialer Ort erhalten bleiben. "Die Kinder sollen miteinander reden und sich entspannen" spricht der Sprecher.

Hier werden die typischen, völlig realitätsfremden Vorurteile gegenüber einem Lebensstil kolportiert der von den Verantwortlichen nicht gutiert und vor allem nicht verstanden wird.

Solche Geräte zu nutzen schränkt den sozialen Austausch nicht ein. Dafür gibt es tausende von Beispielen. Das Gegenteil ist der Fall, so lächerlich das für die meisten Menschen der vor 1980 geborenen klingen mag.

Kommt dazu, dass es auch einem Kind erlaubt sein soll, selber zu entscheiden wie es sich am besten entspannt. Ich kann mich gut an meine Schulzeit erinnern, und nicht immer wollte ich mit anderen zusammen rumbolzen. Solche Argumente deuten auf wenig Respekt gegenüber den individuellen Bedürfnissen der Kinder hin.

3. Mit Fotokameras bestünde die Gefahr des Mobbings.

Keine Frage, diese Gefahr besteht. Kinder sind oft sehr grausam, waren sie wohl schon immer. Es gehört ja doch gerade zum Reifungsprozess die Rollen des Täters und des Opfers zu "erleben". Wir können die Kinder nicht davor schützen, sondern müssen ihnen helfen Empathiefähig zu werden. Das geschieht ganz bestimmt nicht, indem wir durch Verbannung von Fotoapparaten vom Schulhof, den Kindern während ein paar Stunden heile Welt vorzugaukeln versuchen.

Das schlimmste ist, dass wir durch die zunehmende Verbotskultur in den Schulen, die Menschen daran gewöhnen, diese unnötigen und unnützen Einschränkungen der Freiheit hinzunehmen, zu akzeptieren.

Wie sollen Menschen Verantwortung, also die Grenzen der Freiheit lernen, erfahren, wenn diese schon zu Beginn ihrer Entwicklung definiert sind?

Das Gadget Verbot an den Zürcher Schulen ist unbedacht. Solches "Recht" dient nicht der Gesellschaft und nicht den Kindern sondern, vor allem
der Bequemlichkeit einiger betroffener Erwachsener, deren Job es eigentlich wäre in solchen Fragen das Unbequeme zu suchen, es mindestens auszuhalten.

Hier ist der Link zum sda Artikel auf NZZ Online, wo ich diese Story gelesen habe:

 

Aus dem Archiv der NZZ

Bei der NZZ Online gibt es eine spannende Rubrik mit der Bezeichung "Aus dem Archiv". Komischerweise ist diese nicht über die Navigation der Website erreichbar (oder ich habe es nicht gefunden).

Es werden dort in unregelmässigen Abständen Scans von NZZ Seiten aus früheren Zeiten als PDF bereitgestellt, was mich als alte Archivratte ausserordentlich freut. Solche Zeitzeugnisse sind darum spannend, weil sie uns einen äusserst direkten Zugang zu unserer Geschichte ermöglichen.

So zeigt uns zum Beispiel das TV-und Radio Programm vom Oktober 1965, dass das Schweizer Fernsehen unter der Woche jeweils um 19.00h mit der Tagesschau so senden begonnen hat und bereits um ca. 22.15 wieder mit einer letzten Tageschau den Fernsehabend beendete. Na, das waren noch Zeiten :-)

NZZ ich wünsche mir mehr davon, viel mehr...

Künstliche Verknappung in der Onleihe

Die Onleihe ist ein Dienst für Bibliotheken, der es diesen ermöglicht ihren Nutzern auch elektronische Medien wie zum Beispiel eBooks auszuleihen. Ist ja eigentlich eine tolle Sache und gäbe es das in der Schweiz schon, würde ich das sofort mal ausprobieren. Ich habe mir da mal kurz den Screencast angeschaut und bin dann schon etwas erstaunt gewesen, als da plötzlich von der Anzahl Exemplare die Rede war, die ausgeliehen werden können.

Da wurde tatsächlich die Problematik der knappen Verfügbarkeit physischer Medien wie Bücher, einfach ins Netz übertragen, obwohl es da diese Verknappung ja gerade nicht gibt.

In Hilfe steht dazu:

"Über die Exemplarinformationen erfahren Sie, wie viele Exemplare eines Titels in der Onleihe vorhanden sind. Jedes Exemplar ist nur jeweils von einer Person ausleihbar. Wenn alle Exemplare ausgeliehen sind („Verfügbar: 0“), können Sie einen Vormerker setzen. Sie werden per E-Mail informiert, wenn der Titel wieder verfügbar ist.
Wenn die Zahl bei „Vormerker“ größer als („0“) ist, haben bereits andere Interessenten den Titel vorgemerkt. Die Angabe bei „Verfügbar ab“ teilt Ihnen tagesgenau mit, wann der Titel wieder zur Verfügung steht."

Unfassbar auf was für Ideen, die Protagonisten der alten Welt doch so kommen.

Das Stylophone

Ein interessantes Retro-Musik Gadget aus den 60er/70er Jahren. Gibt es offenbar auch in einer Neuauflage, in einer Version als Stylophone Beatbox und als Stylophone iPhone App. Hat von Euch jemand eines? Werde auf jeden Fall in Zukunft auf meinen Flohmarkt-Besuchen danach ausschau halten. Auf der Website Stylophonica.com gibt es weitere Infos und natürlich auch bei Wikipedia. Und hier zum Abschluss noch eine Website die damit Werbung macht, dass sie 10 Jahren das Stylophone via Web verkaufen, was ich gerne glaube, aber seht selbst ;-).