Und noch ein historisches Ereignis: mehr als 15'000 Menschen abonnieren ein Online-Magazin - ohne es zu kennen

Krautreporter Screenshots und Logo

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Auch für die Chronik, diesmal der Mediengeschichte. Die Krautreporter haben es, zugegebenermassen auch zu meinem Erstaunen, geschafft und heute die Hürde von 15'000 Unterstützern, die mindestens 60 Euro für ein Jahresabo bezahlen, erreicht. Somit sind 900'000 Euro für das erste Jahr für ein spannendes Projekt des Online-Journalismus durch Crowdfunding zusammen gekommen.  Herzliche Gratulation!

Wir sind gespannt darauf, welche Geschichten entstehen, wenn es den Journalistinnen und Journalisten darum geht, die Lesenden davon zu überzeugen, das Magazin auch weiterhin zu abonnieren und nicht darum möglichst viele Seitenabrufe zu erzeugen um Werbung zu verkaufen.

Ich bin weit davon entfernt, Werbung als sinnvolle Finanzierungsquelle des Online-Journalismus zu verteufeln. Im Gegenteil, das Projekt watson.ch zeigt, dass auch werbefinanzierte Plattformen gutem Journalismus einen fruchtbaren Nährboden bieten können.

Das Netz bietet eine Vielfalt von verschiedenen Modellen. Alle haben Ihre Vor- und Nachteile. Das schöne ist, sie beissen sich nicht und können problemlos neben- und miteinander gedeihen. 

Der historische Tag an dem Tesla Motors seine Patente frei gab.

Bildquelle: Steve Jurvetson, CC-BY 2.0 auf Flickr

Natürlich wird man vielerorts monieren, dass Tesla ja trotz allem ein kleiner Fisch sei. Und es wird sicher davon die Rede sein, dass Tesla bzw. Elon Musk als Milliardär sich das ja leisten könne und dahinter keine altruistischen Absichten, sondern handfeste geschäftlichen lägen (umso besser!). Kommt dazu, dass vorläufig noch relativ unklar bleibt, was die Ankündigung im Blog von Tesla Motors genau bedeutet.

Trotzdem für die Chronik: Der 12. Juni 2014 ist ein historischer Tag. Ein börsenkotiertes Unternehmen mit 2.5 Mrd. USD Umsatz stellt alle seine Patente der Öffentlichkeit zur freien Nutzung zur Verfügung. 

Elon Musk hat unmissverständlich klar gemacht, dass Tesla keine rechtlichen Schritte unternehmen wird, wenn jemand ihre Technologie einsetzt und was noch viel wichtiger ist, dass Patente der Verbreitung von Fortschritt eher hinderlich denn förderlich sind:

"...but too often these days they serve merely to stifle progress, entrench the positions of giant corporations and enrich those in the legal profession, rather than the actual inventors."

und

"Technology leadership is not defined by patents, which history has repeatedly shown to be small protection indeed against a determined competitor, but rather by the ability of a company to attract and motivate the world’s most talented engineers. We believe that applying the open source philosophy to our patents will strengthen rather than diminish Tesla’s position in this regard."

Mit diesem Tag ist es etwas weniger abwegig geworden, sich eine Welt ohne Patente vorzustellen. Auch wenn ich realistisch genug bin um zu wissen, dass ich diese nicht mehr selber erleben werde, freue ich mich ausserordentlich darüber.

 

Warum braucht es eine gesetzlich verankerte Netzneutralität in der Schweiz?

Bildquelle: Wikimedia Commons, CC-BY 3.0, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Netzneutralit%C3%A4t.PNG

Bildquelle: Wikimedia Commons, CC-BY 3.0, http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Netzneutralit%C3%A4t.PNG

Jeder Mensch hat die Freiheit im Internet Inhalte und Dienste anzubieten, solange diese nicht geltendes Recht verletzen. 

Dieser Grundsatz droht verloren zu gehen, wenn die Netzneutralität nicht gesetzlich verankert wird. Ein Zwei-Klassen-Internet, welches nur noch finanzstarken Medien-Konzernen den ungehinderten Zugang zu den Nutzern ermöglicht, wird von verschiedenen Interessengruppen gefordert bzw. bereits auf den Weg gebracht.

Darum muss den drei wesentlichen Prinzipien der Netzneutralität im Gesetz Geltung verschafft werden:

1. Das Prinzip, dass jedes angeschlossene Gerät mit jedem anderen frei kommunizieren können soll (‚end-to-end’-Prinzip).

2. Das Prinzip, dass jeder Netzbetreiber sein Bestmöglichstes dazu beiträgt, dass die Daten so effizient wie möglich fliessen können (‚best-effort‘-Prinzip).

3. Das Prinzip, dass jeder das Internet weiterentwickeln und eigene neue Dienste und Inhalte anbieten kann, ohne dafür die Netzbetreiber oder jemanden anderen um Erlaubnis bitten zu müssen (‚innovation-without-permission’-Prinzip).

Die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität bildet eine wichtige Grundlage für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Schweiz als innovativen Forschungs- und Industriestandort. Sie ist zudem unerlässlich für die Sicherstellung der kulturellen Vielfalt sowie der Schweizerischen Identität im Internet. 

Wenn die Netzneutralität nicht gewährleistet wird, übernehmen die Netzbetreiber die Kontrolle über die Inhalte. Sie werden bei Anbietern und bei den Nutzern für bestimmte Inhalte höhere Tarife verlangen können, als für andere. Das ist erstens problematisch, weil viele grosse Netzbetreiber auch selber als Inhalte-Anbieter auf dem Markt agieren und so in der Lage sind, ihre eigenen Angebote privilegiert zu behandeln. Es ist zweitens gesellschaftlich nicht wünschenswert, weil dadurch die Bildung von Oligopolen in den Informationstechnologie- und Kommunikationsbrachen gefördert wird und wir damit an Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft in den Schlüsselbranchen der Zukunft verlieren würden.

Es ist zwar richtig, dass die Nutzung der Internet-Infrastruktur laufend zunimmt und weiterhin zunehmen wird. Die Kosten für den Ausbau und den Betrieb dieser Infrastruktur können aber wie bisher, unter Einhaltung der Netzneutralität, also unabhängig von Art und Inhalt der transportierten Daten, über die Endbenutzeranschlüsse verrechnet werden. Infrastrukturkosten sollen nicht durch kostenpflichtige Inhaltsangebote subventioniert werden.

Die gesetzlich verankerte Netzneutralität bildet eine der Voraussetzungen für eine kulturell vielfältige, innovative, wettbewerbsorientierte und gerechte Schweiz.

Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit forderte unlängst die Sicherstellung der Netzneutralität. Hoffen wird, dass der Bundesrat und die anderen Parlamentarier dem Aufruf bald Folge leisten werden. In der kommenden Sommersession diskutiert der Nationalrat voraussichtlich die Motion von Balthasar Glättli zum Thema, eine ideale Chance für unsere Volksvertreter, sich für uns einzusetzen. Wir werden sehen.

(Dieser Beitrag erscheint gleichzeitig im Blog der Digitalen Gesellschaft)

Netflix in der Schweiz - Will die Swisscom die Netzneutralität aufgeben?

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Netflix soll dieses Jahr in der Schweiz lanciert werden, wie wir lesen. Das ist eigentlich eine gute Nachricht. Auch wenn wir vom Angebot, zu Beginn mindestens, wohl ziemlich enttäuscht sein werden, da auch Netflix bei vielen Filmen die Rechte nicht bekommen wird, diese hier zu zeigen, bevor sie in unseren Kinos gelaufen sind. Es besteht die Gefahr, dass das Sortiment genauso dünn ist, wie bei den bereits verfügbaren Video-on-demand-Plattformen, was nicht an ihnen liegt, sondern an der Filmindustrie. Wir werden sehen. Ich freue mich auf jeden Fall, dass die Schweiz beim Roll-Out Ende Jahr dabei sein wird.

Was uns allerdings viel mehr Sorge bereiten sollte ist, wie sich die Swisscom gegenüber Inside-IT zum bevorstehenden Markteintritt von Netflix in der Schweiz geäussert hat:

«Mittelfristig würden sich diejenigen TV-Produkte durchsetzen, welche die besten Inhalte, Funktionen, die beste Service-Qualität und die einfachste Bedienung auf allen Bildschirmen (Smartphone, Tablet, PC) vereinen, glaubt Swisscom.» 

Was bedeutet "die beste Service-Qualität"? Swisscom könnte hier versucht sein, den Netflix-Daten weniger Bandbreite zur Verfügung zu stellen, als den eigenen Video-Angeboten. Damit kann sie auf jeden Fall eine bessere Service-Qualität für ihr eigenes Produkt 'organisieren' als für Netflix. Dasselbe gilt natürlich auch für UPC-Cablecom. In der Schweiz gibt es noch keine gesetzliche Regelung zur Netzneutralität, die die Internet-Zugangsprovider daran hindern würde, ihre eigenen Produkte gegenüber denen, die im öffentlichen Internet angeboten werden, zu bevorzugen. Bisher wurde das auch nicht gemacht, haben die grossen Provider unisono behauptet. Das könnte sich nun mit Netflix sehr schnell ändern, denn nun geht es bei Swisscom und UPC-Cablecom erstmals ans eingemachte. Es ist darum höchste Zeit, dass die Netzneutralität bei uns gesetzlich sicher gestellt wird, wie das die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit unlängst gefordert hat. Sonst ist es wohl bald vorbei mit dem Internet wie wir es kannten.

 

Kutti MC schiesst auf Investmentbanker und trifft den Anarchismus

Der Anarchismus hat es weiss Gott nicht leicht. Die meisten Menschen sehen bei diesem Begriff nichts anderes als vermummte Chaoten die alles zusammenschlagen, was ihnen im Weg steht. Es gibt viele Gründe, warum das so ist, und die Anarchistische Bewegung ist wahrscheinlich nicht ganz unschuldig daran. Wenn aber solche, die ich eher dem 'intellektuellen' Flügel der Kritiker des Zeitgeschehens zugeordnet hätte, im Zusammenhang mit dem Anarchismus offensichtlichen Blödsinn plappern, ist eine kurze Richtigstellung einfach angebracht.

Kutti MC sagt:

«Wenn jeder machen würde, was er wollte, wäre es Anarchie. Jeder gegen jeden. Uns fehlt heute ein Gemeinschaftsgefühl. Die Anarchisten von heute sind die Investmentbanker.»

Ich nehme an, sein Ziel waren die Investmentbanker. Getroffen hat er aber den Anarchismus. 

Es ist völlig falsch, beim Anarchismus von einer Gesellschaft des "Jeder gegen Jeden" auszugehen, oder dieser Idee den gesellschaftlichen Aspekt gleich ganz abzusprechen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Anarchismus beschreibt die Utopie einer herrschaftslosen, hierarchiefreien und solidarischen Gesellschaft. Es geht eben gerade nicht um "Jeder gehen Jeden" sondern um ein würdevolles Miteinander. 

Kassensturz zum AGUR12 Bericht - Ueli Schmezer auf Abwegen

Martin Steiger, Ueli Schmezer & Christoph Trummer im Kassensturz vom 13.5.2014

Martin Steiger, Ueli Schmezer & Christoph Trummer im Kassensturz vom 13.5.2014

Der Kassensturz hat gestern einen Beitrag zu den Forderungen aus dem AGUR12-Bericht gesendet. Ueli Schmezer, selber Musiker, ist in diesem Zusammenhang allerdings nicht Partei für die Konsumenten sondern für die andere Seite. Eigentlich eine ziemliche Frechheit, ein Sendegefäss, welches sich per Definition als Anwalt für die Konsumenten versteht so offensichtlich gegen die eigene Klientel und für die eigenen Interessen einzusetzen. Wenigstens gab es am Ende des Beitrags noch ein kurzes aber aufschlussreiches Streitgespräch zwischen Martin Steiger von der Digitalen Allmend und Christoph Trummer vom Verein Musikschaffende Schweiz*.

Als Ergänzung zum Beitrag möchte ich hier ein paar Äusserungen aus dem Beitrag kommentieren.

Ueli Schmezer beginnt mit der Aussage, dass der Film Rio 2, der offenbar momentan in den Kinos läuft, bereits auch im Netz in bester Qualität gefunden werden kann:

"Diesen Film kann man aber schon jetzt ganz bequem bei sich auf dem Computer schauen..."

Damit bringt er das Problem auf den Punkt: Es gibt Menschen, die wollen "ganz bequem" zuhause einen Film schauen und nicht ins Kino gehen. Und es gibt andere, die finden das Kinoerlebnis fantastisch. Aber es will sich niemand mehr den Kanal vorschreiben lassen, den er nutzt, um einen Film zu konsumieren.

Dass es unzählige Europäer gibt, die sich ein Netflix-Abo leisten und zusätzlich noch Geld ausgeben müssen, um das Geo-Blocking zum umgehen, zeigt doch dass die Zahlungsbereitschaft da ist. Das Problem liegt einzig und allein darin, dass die Filmindustrie nicht bereit ist, ihre bestehenden Verwertungsketten zu überdenken. Es ist ganz einfach. Gebt der ganzen Welt die Filme gleichzeitig, macht sie auf einfache Art und Weise kostenpflichtig verfügbar und das so genannte "Piraterie-Problem" ist gelöst.

Auch Musik sei in Form von Raubkopien einfach verfügbar:

"Wenn sie beispielsweise genau jetzt, heute Abend Musik von ihrer Lieblingsband gratis im Internet Downloaden wollen, dann werden Sie höchstwahrscheinlich problemlos eine Möglichkeit finden."

Das ist zwar richtig, aber völlig irrelevant. Denn ich finde heute höchstwahrscheinlich alles, was auf diesen Plattformen verfügbar ist auch bei legalen Angeboten kostenlos. Fast jeder Künstler ist heute mit seinen Songs zum Beispiel auf YouTube oder Spotify vertreten oder bietet Streams auf seiner Website an. Es ist gar nicht mehr nötig, auf solche Angebote zuzugreifen und interessanterweise, findet man dann das wirklich Rare und Spezielle weder auf den legalen noch auf den 'luschen' Plattformen. 

Als nächstes behauptet Ueli Schmezer, dass sich Kulturschaffende jetzt beginnen zur Wehr zu setzen, dabei weiss er selber ganz genau, dass diese ganze Kampagne von der USA-Dominierten Unterhaltungsindustrie getrieben ist und nicht erst "jetzt" beginnt, sondern schon seit langem im Gang ist. Er war selber vor einem Jahr als Moderator verschiedener Veranstaltungen tätig und hat sich auch dort als voreingenommen und parteiisch gezeigt.

*Sie (die Kulturschaffenden) sagen, es könne doch nicht sein, dass man ihnen ihre Werke einfach nimmt, ohne dafür zu bezahlen"

Bei dieser Aussage müssen wir die wichtige Frage stellen, ob die Werke der Schweizer Kulturschaffenden wirklich genommen werden, ohne dafür zu bezahlen? Das ist eine unbelegte Behauptung. Selbst wenn wir einen Lyrik-Band eines Schweizer Autors auf einer Sharing-Plattform finden würden, was äusserst unwahrscheinlich ist, heisst das noch lange nicht, dass ihm dadurch Umsatz entgangen ist. Solange die Schweizer Kulturschaffenden nicht bereit sind, Zahlen zu nennen, damit wir wissen, worüber wir sprechen, können wir genauso gut davon ausgehen, dass unserer Kultur kein Schaden entsteht. Auch Stephan Eicher wird kaum von Downloads aus illegalen Quellen Einkommenseinbussen verzeichnen. Wenn er weniger verkauft, dann vor allem darum, weil die Konkurrenz viel grösser geworden ist.

Später im Filmbeitrag kommt Lorenz Haas der IFPI Schweiz, des Verbandes der globalen Musikkonzerne zu Wort. Er findet, dass diejenigen die mit ihren Inhalten Geld verdienen, ohne ihnen etwas davon abzugeben, in Pflicht genommen werden müssen. Das ist legitim und auch verständlich. Nur kann es nicht sein, dass wir in der Schweiz, derartig massive Eigriffe wie Netzsperren und Netzüberwachung einrichten, nur weil die Musikindustrie es zu mühsam findet gegen die schwarzen Schafe juristisch vorzugehen. Fast alle Länder dieser Welt sind Mitglieder von weltweit gültigen internationalen Urheberrechtsabkommen. Dass diese auch funktionieren zeigt der Umstand dass laufend solche Angebote geschlossen werden. Die Juristen der Musikkonzerne haben genug Zeit um durch politisches Lobbing an geheimem runden Tischen ihre Interessen undemokratisch durchzusetzen, finden es aber zu mühsam in den Ländern, die sie selber in diese Vertragswerke drängen, Prozesse zu führen, wie es sich für eine demokratische und rechtsstaatliche Gesellschaft gehört.

 

*Disclosure: Ich bin Präsident des Vereins Digitale Allmend. Ich bin zwar nicht Mitglied bei den Musikschaffenden, habe aber mit dem Verein Musikschaffende zwei Workshops zum Thema "Monetarisierung von Musik im Internet" durchgeführt. Ich bin nicht dagegen, dass Künstler Geld verdienen und verstehe mich persönlich gut mit Christoph Trummer und vielen anderen Musikern und Kulturschaffenden der Schweiz. Mir geht es darum, dass wir die Verhältnisse im Auge behalten. Der Schaden für die Schweizer Kulturschaffenden ist mit grosser Wahrscheinlichkeit so gering, dass er für den einzelnen Künstler nicht ins Gewicht fällt. Bis jetzt sind sie es uns auf jeden Fall schuldig geblieben einmal zu beziffern, wieviel Einkommen ihnen tatsächlich durch die von ihnen behaupteten Probleme verloren gehen. Warum ist das wichtig? Weil wir eine Güterabwägung vornehmen können müssen. Immerhin schlägt die AGUR12 massive Eingriffe in unsere Bürgerrechte vor, da sollten wir schon darüber diskutieren dürfen, ob so etwas dann wirklich den Schweizer Kulturschaffenden nützt, die hier an vorderster Front für eine Verschärfung kämpfen, oder ob wir nicht besser nach anderen Lösungen suchen sollten.

Neue Netzsperren-Initiative des Bundesrates

Bild: Public Domain - Quelle: http://pixabay.com/p-107860/

Vor 2 Tagen, am 30. April 2014, hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum geplanten neuen Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) eröffnet

Einmal mehr sollen Netzsperren eingerichtet werden um eine lokale Branche zu schützen. Im 7. Kapitel steht der folgende Artikel:

Art.88 Sperrung des Zugangs zu nicht bewilligten Spielangeboten 

  1. Der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen ist zu sperren, wenn die Spiel-angebote in der Schweiz nicht bewilligt sind.
  2. Gesperrt wird ausschliesslich der Zugang zu Angeboten, deren Anbieter ihren Sitz im Ausland haben und die in der Schweiz zugänglich sind.
  3. Die ESBK und die interkantonale Vollzugsbehörde führen und aktualisieren jeweils eine Sperrliste betreffend die Angebote in ihrem Zuständigkeitsbereich.
  4. Die Fernmeldedienstanbieterinnen sperren den Zugang zu den Spielangeboten, die auf der Sperrliste aufgeführt sind.

Wie wir wissen, stehen Netzsperren für unliebsame Inhalte auch auf der Forderungsliste der AGUR12

Die Grundsätzlichen Probleme im Zusammenhang mit Netzsperren sind hinlänglich bekannt und müssen nicht wiederholt werden.

Ich möchte hier darauf aufmerksam machen, dass es sich abzeichnet, dass für jedes Problem welches irgendeine Interessengruppe gerade sieht, das Instrument der Netzsperren gefordert wird und dass wir eine Inflation der Sperrlisten sehen werden, wenn wir dieser Idee nicht eine klare grundsätzliche Absage erteilen.

Ein Internet welches durch politisch motivierte Sperrlisten blockiert ist, ist ein Internet der Zensur und des Totalitarismus.

Wir müssen endlich einsehen, dass die vielen einzelnen Gründe für Sperrlisten am Ende zu einem völlig unfreien und ungerechten System führen werden, welches einzig dazu dient, bestehende Strukturen zu schützen und die ursprüngliche Idee, der politischen und ökonomischen Befähigung des Einzelnen in kleinen und dezentralen Systemen, vernichtet.

Wir dürfen uns nicht blenden lassen von Begehrlichkeiten von Industrien, die unter dem Deckmantel des Schutzes des kleinen Mannes (und der kleinen Frau natürlich) bzw. des kleinen Künstlers, nicht anderes im Sinn haben, als den grossen Machtstrukturen, ihre etwas in Bedrängnis geratene Position zu sichern.

Auch in diesem Gesetz geht es in erster Linie darum, dem Kapital der Kasinobetreiber und den Pfründenverwalter der Lotteriegesellschaften ihre Geldquellen zu sichern. Der unbedarfte Spieler, den zu schützen sie vorgeben, ist ja gerade der, den sie gerne selber ausnehmen wollen. 

Bild: Public Domain - Quelle: http://pixabay.com/p-107860/

Aufrüsten? Podium zum Nachrichtendienstgesetz

Morgen Donnerstag 3. April 2014 findet in Bern von 18:00h bis 20:00h im Politforum-Käfigturm eine Podiumsdiskussion zum geplanten neuen Nachrichtendienstgesetz statt. Es diskutieren:

  • Nationalrat Daniel Vischer, Grüne Schweiz
  • Nationalrat Andy Tschümperlin, SP Schweiz
  • Nationalrat Roland Fischer, Grünliberale Partei Schweiz

weitere Informationen, sowie die Vernehmlassungsantworten der Parteien findest Du hier auf der Website von grundrechte.ch

Der Anlass wird vom Verein grundrechte.ch durchgeführt. Es handelt sich dabei um die Nachfolgeorganisation des Archives Schnüffelstaat Schweiz, welche im Anschluss an die Fishenaffäire entstanden ist. Bei buch & netz bin ich derzeit dabei das Buch von damals «Schnüffelstaat Schweiz» in digitalen Versionen zu publizieren.

Stellenanzeige der NSA von 1982

Kürzlich bin ich beim Stöbern in einem meiner ersten gekauften Computermagazine, einer Byte Ausgabe von 1982, auf dieses Inserat der NSA gestossen. Interessant auch die Anspielung auf das "Auge der Vorsehung" im Design der Anzeige. Damit will ich auf keinen Fall auf irgendwelche Verschwörungsideen hinweisen, sondern eher auf den Umstand, dass die hier symbolisierte "Allwissenheit" ja durchaus den programmatischen Vorstellungen der NSA und allen anderen Geheimdiensten dieser Welt entspricht. 

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Für Twitter ist Staatsschutz-Kritik sensibel oder obszön

KarikaturDieGutePresse1847.jpg

Hier liegt mal wieder ein wunderbares Beispiel dafür vor, dass Content-Filter nichts taugen und darum auf keinen Fall grundlegend in die Netzinfrastruktur eingebaut werden dürfen, wie das Großbritannien vor hat und auch bei uns immer wieder gefordert wird, zum Beispiel kürzlich von der Arbeitsgruppe AGUR12.

Ich habe gestern angekündigt, dass bei buch & netz die digitale Edition des vergriffenen Buches «Schnüffelstaat Schweiz - 100 Jahre sind genug» erscheinen wird und die ersten Kapitel bereits online verfügbar sind. Um die zukünftigen Diskussionen zum Buch in den Social Media zu sammeln habe ich den Hashtag #schnüffelCH vorgeschlagen.

Auf der Website zum Buch habe ich dann ein offizielles Twitter-Widget integriert, welches alle Tweets zu diesem Hashtag anzeigen sollte. Die Timeline war zu Beginn natürlich leer, weil es noch keine Tweets dazu gab. Danach habe ich einen ersten Tweet publiziert, welcher auch einige male retweeted wurde. Weiterhin habe ich gesehen, dass auch @martinsteiger auf das Buch inkl. Verwendung des vorgeschlagenen Hashtags aufmerksam gemacht hat:

Die Timeline blieb leer.

Widgets_Konfigurator 3.png

Zuerst dachte ich, dass es halt einfach ein wenig Zeit braucht, bis die Tweets im Widget angezeigt würden. Danach hegte ich den Verdacht, dass das Twitter-Widget nicht mit Umlauten umgehen kann, zumal die Tweets, wenn man auf auf den Button "Auf Tweets überprüfen" klickte, erschienen, bis ich dann gemerkt habe woran es lag:

Für Twitter sind die Tweets zum Schnüffelstaat Schweiz entweder 'sensibel' («...wie etwa Nacktheit, Gewalt oder medizinische Verfahren...»)- oder 'obszön'. Denn wenn ich die Checkbox "Sicherer Suchmodus - Sensible Inhalte und Obszönität" ausschalte, erscheinen die Tweets in der Timeline:

Widgets_Konfigurator.png

und sobald ich diesen Filter wieder einschalte, sind sie auch schon wieder weg:

Widgets_Konfigurator 2.png

Ich will hier keine grosse Geschichte daraus machen und auch Twitter nicht unterstellen, dass sie in irgendeiner Form bewusst bzw. aktiv politische Inhalte im Bezug auf die Kritik am staatlichen Überwachungswesen in der Schweiz ausblenden lässt, zumal ich diesen Filter ja an und ausschalten kann.

Was man aber sehr schön sieht, ist, dass diese Filter unbrauchbar sind. Solange die Maschinen kein semantisches Verständnis haben und nicht denken können, und davon sind wir allen Singularity-is-Near-Rufen zum trotz und wahrscheinlich zum Glück noch weit entfernt, können wir keine globalen Inhalte-Filter die auf Algorithmen basieren zulassen.

Stellen wir uns vor, die Frage, ob dieser Filter, wie ihn mir Twitter zur Verfügung stellt, eingesetzt werden soll oder nicht, wird nicht mehr vom Benutzer sondern von einer Behörde oder noch schlimmer von Branchen- bzw. Industrievertretern entschieden. Es gäbe keine Tweets zur Neuauflage des Schnüffelstaat Schweiz Buches und diese stehen natürlich nur stellvertretend für unzählige Inhalte, die einfach nicht mehr erscheinen würden. Das werden wir ja hoffentlich nicht wollen, nicht wahr?

(Bildquelle: Wikimedia Commons - Karikatur die gute Presse - Public Domain)