Zum Vertrag der SUISA mit Youtube bzw. Google

Rückwirkend auf den 1. September bezahlt Google via SUISA an die Schweizer Komponisten und Texter einen Beitrag, wenn deren Musik auf der beliebten Videoplattform erklingt. Diese Einigung ist grundsätzlich zu Begrüssen, verhindert sie doch Zustände wie in Deutschland, wo ein grosser Teil der Videos, die Musik beinhaltet, nicht gesehen werden können.

Allerdings ist es problematisch, dass der Inhalt des Vertrages, und vor allem die Höhe und die Kalkulationsgrundlagen der Entschädigung nicht öffentlich sind. Weiterhin ist es wichtig, dass nicht nur Grosskonzerne wie Google musikbasierte Dienste anbieten können, sondern dass auch kleine Unternehmen und Start-Ups ohne grossen Transaktionsaufwand Lizenzrechte erwerben können. Es muss möglich sein, ohne eigene Anwaltstruppe und ohne monatelange Verhandlungen Inhalte für die Nutzung im Netz zu lizenzieren, sodass neben den grossen Unterhaltungskonzernen auch viele kleine Nischenanbieter entstehen können.

Free Music Archive - 10'000 Künstler - keine SUISA Mitglieder

Das Free Music Archive gibt es bereits seit vier Jahren. Aus den 5000 Songs des Launches wurden mittlerweile mehr als 60'000 Titel von über 10'000 Künstlern. Die Website wurde vom US-Radio Sender WFMU gegründet und bietet  Songs zum freien Streaming und Download an, die meisten unter Creative-Commons-Lizenz.

Ich habe die Liste zwar nicht systematisch nach SUISA Mitgliedern durchforstet. Aber gemäss der Antwort der SUISA auf die Fragen der Digitalen Allmend* im Zusammenhang mit der Kompatibilität der Creative-Commons-Lizenzen und der SUISA Mitgliedschaft, dürften hier wohl keine Schweizer Musiker, die auch SUISA Mitglied sind, dabei sein. 

In den Kommentaren zu meinem letzten Blogpost zu diesem Thema wurde argumentiert, dass jemand, der bei der SUISA Mitglied sei, seine Musik kommerziell verwerten lassen will, und jemand der Creative-Commons einsetze, eben nicht. 

Das ist nicht richtig. Gerade der Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen kann helfen, den Umsatz zu steigern. Es gibt auf Freemusicarchive.org unzählige Musiker und Musikerinnen, die dort einige Songs unter Creartive-Commons anbieten und trotzdem ihre Musik auch verkaufen. Der Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen steht einer kommerziellen Verwertung des Werkes nicht im Wege, sondern ist dieser in vielen Fällen sogar noch förderlich. Übrigens auch dann, wenn auf die Non-Commercial-Einschänkung verzichtet wird. 

Es ist m.E. nicht im Interesse der Musikschaffenden, und auch nicht der Schweizer Musikförderung, wenn die SUIA diese Möglichkeit des Online-Marketings ihren Mitgliedern verwehrt. 

(*Disclosure: Ich bin Präsident des Vereins Digitale Allmend und führe mit buch & netz einen Verlag der unter Creative-Commons Lizenzen publiziert)  

Für die SUISA ist Creative-Commons Einsatz unsozial!

Der Verein Digitale Allmend*, der auch den Lead für Creative Commons Schweiz führt, hat sich bei der SUISA wieder einmal kundig gemacht, ob es denn für deren Mitglieder möglich sei, einzelne Werke unter Creative Commons zu lizenzieren. (Hier sind die Fragen an und die Antworten von der SUISA)

Ich habe schon im Anschluss an meinen Vortrag am Parlamentarier-Dinner der Gruppe Digitale Nachhaltigkeit darauf aufmerksam gemacht, dass sich unsere Verwertungsgesellschaften, insbesondere die SUISA als Verhinderer einer grösseren Verbreitung der Creative-Commons Lizenzen gebärden. Damals wurde diese Aussage aus dem Publikum von den Vertetern ebendieser Gesellschaften lautstark dementiert und es stand Aussage gegen Aussage. (Hier ist das Video, ab 14:25 kommt meine Aussage und ab 15:26 kommt die Erwiderung von Herrn Läubli). Es ist leider ein beliebtes, wenn auch unfaires, rhetorisches Mittel, unliebsame Aussagen einfach zu neutralisieren, indem wider bessern Wissens behauptet wird, sie stimmen nicht. 

Wie wir nun aus den offiziellen Antworten der SUISA lesen können, ist es aber, wie ich damals gesagt habe, tatsächlich so, dass Mitglieder dieser Verwertungsgesellschaft keine Creative-Commons Lizenzen einsetzen können. Und weil mehr oder weniger, jeder, der in der Schweiz Musik produziert bzw. komponiert, bei der SUISA Mitglied ist,  kann sich diese Lizenzierungsform für Musik in der Schweiz auch nicht etablieren.

Ein Musiker oder eine Musikerin, die bei der SUISA Mitglied wird, muss alle Werke exklusiv über diese Gesellschaft verwerten lassen: 

Der Wahrnehmungsvertrag mit der SUISA hält fest, dass der Urheber alle seine Werke anmelden muss, bzw. die von der SUISA wahrzunehmenden Rechte an allen seinen (auch zukünftigen) Werken abtritt. 

Völlig Absurd ist dann aber die Begründung, warum die SUISA ihren Mitgliedern die Nutzung der Creative-Commons Lizenzen nicht erlauben will:  Es würden der Organisation durch die Unterstützung dieser Lizenzierungsform zusätzliche Aufwände entstehen, diese müssten alle Mitglieder, auch die, die keine CC-Lizenzen verwenden, zu gleichen Teilen mittragen und darum wäre eine solche Lösung unsozial [sic!].

Es zeigt sich einmal mehr, dass die Verwertungsgesellschaften nicht bereit sind, auch nur im geringsten auf die neuen Möglichkeiten und Veränderungen der vernetzen Welt einzugehen.  

Das IGE bzw. der Bund müsste hier m.E. aktiv werden und die Verwertungsgesellschaften dazu zwingen, ihren Mitgliedern die Verwendung von Creative-Commons  zu ermöglichen, ohne dass sie sich dabei im Bezug auf die anderen Services Nachteile vergegenwärtigen müssen.

Es ist einfach ein Witz, wenn eine Verwertungsgesellschaft auf der einen Seite zusammen mit ihren Kollegen in der AGUR12 drakonische Massnahmen fordert, die, wenn sie umgesetzt würden, das Internet, so wie wir es heute kennen, verschwinden lassen würde, gleichzeitig als Verhinderer eines Konzeptes auftritt, welches zumindest ein paar gute Antworten auf die Herausforderungen der Digitalisierung bereit hält.

(*Disclosure: Ich bin Präsident des Vereins Digitale Allmend und führe mit buch & netz einen Verlag der unter Creative-Commons Lizenzen publiziert)