Offene Daten der Suisa, ProLitteris und allen anderen Verwertungsgesellschaften

Die Open Data Bewegung hat auch in der Schweiz immer mehr Unterstützer und Befürworter. So findet nächste Woche zum Beispiel eine Panel Diskussion zur Frage der offenen Gesundheitsdaten mit anschliessenden Hackdays statt.

Gestern bin ich bei Spiegel Online im äusserst spannenden Artikel zur Urheberrechtsdebatte in Deutschland "Viel Meinung und wenig Wissen" auf diese Forderung des Urheberrechtsexperten Prof. Martin Kretschmer gestossen:

"Als erster Schritt sollten die Verwertungsgesellschaften gezwungen werden, ihre Daten anonymisiert zur Verfügung zu stellen."

Read More

Ein Problem am Urheberrecht ist der fehlende Wettbewerb

Diese Tage macht sich das problematische Urheberrecht wieder besonders stark bemerkbar. Einem Bundesgerichtsentscheid folgend, gelten ab nächster Woche deftige Zuschläge für Speichermedien und Geräte mit eingebauten Speichern wie MP3 Player, HD-Recorder, usw.

Die Stiftung für Konsumentenschutz will nun versuchen, das Parlament dazu zu bringen, im September den Bundesgerichtsentscheid per Gesetzesanpassung auszuhebeln und ruft die Konsumenten dazu auf ein vorformuliertes E-Mail an eine Verteileremailadresse zu senden, das dann an die Parteipräsidenten weitergeleitet wird. (Hierzu vielleicht noch eine Bemerkung am Rande: Wenn von anderer Seite gefordert wird, einen Bundesgerichtsentscheid per Legislative zu kippen, geht ein medialer Aufschrei durchs Land. Aber lassen wir das...)

Seit langem beschäftigt mich das Thema "geistiges Eigentum". Ein Konzept dem ich intuitiv eher ablehnend gegenüber stehe, es aber immer noch nicht in seiner Gesamtheit erfasse und darum auch vorsichtig mit Äusserungen dazu bin.

Wenn ich aber versuche, herauszufinden, warum ich des Öfteren ein Unbehagen verspüre, wenn es um Urheberrechte und insbesondere um die Verwertungsgesellschaften wie Suisa oder ProLitteris geht, dann glaube ich den wesentlichen Aspekt gefunden zu haben:

Der Mechanismus zur Festsetzung des Preises der für die Nutzung der Werke an die Urheber bezahlt wird, untersteht nicht einem Markt der aus den Teilnehmern besteht, die das Werk tatsächlich nutzen, sondern der Verhandlungen irgendwelcher Verbände, sowie einem sogenannten Schiedsgericht.

Der Konzerttarif K von 10% der Einnahmen eines Konzertes, als Beispiel der Suisa, ist völlig willkürlich festgelegt. Ist dieser Tarif zu hoch, ist der zu tief? Ich weiss es nicht, niemand weiss das, denn es gibt keinen Wettbewerb, der den Marktpreis ermittelte. Es gibt keinen plausiblen Grund, warum dieser Tarif nicht bei 1% oder 50% liegt. Dasselbe Problem liegt natürlich auch beim Tarif für die Speichermedien vor, der nun ab nächster Woche zum tragen kommen soll.

Das ist, was mich hautpsächlich stört. Mir reicht es nicht, wenn Herr Strahm den Preis überwacht, denn der beste Preisüberwacher ist der Wettbewerb.