Zur Geschichte der Nachrichtendienstüberwachung durch die GPDel

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Immer wenn es in der Schweiz in Sachen Geheimdienste Ärger gibt, kommt die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Schweizer Parlamentes ins Spiel. So auch jetzt wieder, wenn es darum geht die Hintergründe des Datendiebstahls durch einen Mitarbeiter des Nachrichtendienstes des Bundes zu beurteilen.

Im letzen Jahr konnte die GPDel, die im Nachgang zum Fichenskandal der 1980er und 1990er Jahre entstanden ist, ihr 20-Jähriges Bestehen feiern. In diesem Zusammenhang hat sie in ihrem Jahresbericht 2012 einen kurzen und lesenswerten historischen Abriss über ihre eigene Entstehungsgeschichte und ihre Entwicklung währen der Jahre 1992 bis 2012 veröffentlicht (PDF). Dort können wir nachlesen, wie sich der Bundesrat gegen diese parlamentarische Oberaufsicht gewehrt hat und wie aber deren Befugnisse, trotz dieser Widerstände, laufend ausgebaut werden konnten.

Es ist natürlich besser eine solche parlamentarische Aufsicht über die "Geheimbereiche" der Verwaltung zu haben, als keine. Doch zeigt gerade auch ein Blick auf die Liste der Berichte, die GPDel in den 20 Jahren ihres Bestehens bereits abgeliefert hat, dass es nicht wirklich möglich ist, Geheimdienste zu überwachen. Die GPDel kommt meistens erst dann zum Zug, wenn die Probleme bereits entstanden sind.

Der wichtigste Grund, das geplante Nachrichtendienstgesetz zu beerdigen

Auch in der Schweiz gibt es ja bekanntlich auch einen Nachrichtendienst. Früher nannte man solche Stellen Geheimsdienste. Ihre Tätigkeit ist immer problematisch, denn sie können auch bei noch so vielen vorgesehenen Kontrollinstanzen nicht wirklich in Schach gehalten werden, wie wir aus eigener Geschichte wissen, und wie wir derzeit auch wieder einmal sehr anschaulich vorgeführt bekommen

Das interessante am Geheimdienst schweizerischer Ausprägung ist allerdings, dass er im Inland eigentlich nicht so richtig viel schnüffeln darf wie die Kollegen in anderen Ländern. So steht in der offizellen Broschüre, die man beim VBS downloaden kann auf S. 27:

Für die Beschaffung von Informationen im Ausland nimmt der Gesetzgeber keine explizite Auflistung der zulässigen Beschaffungsmassnahmen vor. Die Möglichkeiten des NDB sind somit weniger eingeschränkt als im Inland. Für die Beschaffung von Informationen nach ZNDG wird auch die Aufklärung von Kommunikationsinhalten und -verbindungen durch elektronische Mittel  eingesetzt. Für Beschaffungen von Informationen im Inland sind zurzeit die Post- und Telefonüberwachung, die Observation in privaten Räumen und das Eindringen in Computer und Netzwerke nicht gestattet.

Na, das ist doch mal eine Ansage. Natürlich ist es heutzutage schwer zu glauben, dass das nicht trotzdem geschieht, aber es gibt doch keinen Grund, diese richtigen und wichtigen Einschränkungen aufzugeben. 

Das geplante Nachrichtendienstgesetz würde die Kompetenzen unseres Geheimdienstes massiv ausweiten und ohne Not einen unkontrollierbaren Überwachungsapparat schaffen. 

Derzeit sind von den Parteien, die im Parlament vertreten sind, nur die Grünen klar gegen das Gesetz:

Die Grünen lehnen das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG), so wie es jetzt vorliegt, klar ab. Die gegenwärtigen Überwachungs-Exzesse im Ausland (Prism und Tempora) zeigen auf erschreckende Weise, was geschieht, wenn die Regeln für Geheimdienste einseitig an deren Bedürfnissen ausgerichtet werden. Eine Aufrüstungsspirale der Geheimdienste bringt nicht mehr Sicherheit, sondern verletzt die Privatsphäre und ist eines freiheitlichen Staates unwürdig.

Besonders tragisch finde ich, dass die SP Schweiz dahinter steht:

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP Schweiz) begrüsst die Schaffung einer zeitgemässen gesetzlichen Grundlage für den zivilen Nachrichtendienst. Der vorliegende Entwurf weitet einerseits die Kompetenzen des Nachrichtendienstes aus, was sich sicherheitspolitisch begründen lässt. 

Ach ja, vielleicht hilft dieser Artikel aus dem Jahre 2010 auch noch etwas auf die Sprünge. Nein, damit ist nicht die grosse Fichen-Affäire aus den 1990er gemeint, aber auch diese könnte uns ja helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Es ist gar nicht nötig, auf die Details im Gesetztesentwurf einzugehen. Derzeit darf unser Geheimdienst im Prinzip nicht einfach bei uns herumschnüffeln und das ist sehr gut so. Jedes Gesetz und sei es noch so abgeschwächt und mit Kontrollmechanismen ausgestattet, würde die Kompetenzen des Nachrichtendienstes ausweiten. Grund genug diesen Gesetzesentwurf ohne lange Rede einfach zu tschüssen.

(Bild: Titelbild aus der Broschüre: Der Nachrichtendienst des Bundes, PDF)