Die Unschuldsvermutung ist ein wichtiger Grundsatz, wie die Zahlen der Bundesanwaltschaft zeigen.

Zwischen 2002 und 2005 kam es nur in 3 von 365 polizeilichen Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft (der Schweiz) zu einer Anklage. 141 Verfahren wurden wieder eingestellt, wie wir an verschiedenen Stellen unter anderem hier bei NZZ Online nachlessen können.

Ich bin nicht der Meinung, dass wir aufgrund dieser Zahlen nun einfach die Bundesanwaltschaft pauschal verurteilen können, schliesslich geht es ja bei solchen Ermittlungsverfahren ja auch darum Verdachtsmomenten nachzugehen und diese können sich nachträglich durchaus als unhaltbar herausstellen.

Das Problem ist aber, dass wir heutzutage in den öffentlichen Diskussionen, Menschen und/oder Organisationen sofort als Schuldig betrachten wenn wir vernehmen, dass Ermittelt wird. Der Grundsatz, dass bis zum Abschluss eines Verfahrens ersteinmal die Unschuldsvermutung zum tragen kommt, hat völlig ausgedient.

Bei fast 40% aller Verfahren der Bundesanwaltschaft zwischen 2002 und 2005 hätten wir also falsch Vorverurteilt. Diese Tatsache sollten wir uns auf einen Zettel schreiben und diesen dann wieder hervornehmen, wenn wir das nächste mal unisono "Schuldig" schreien, einzig aufgrund der Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde!