Besser eine Rotation-Beschränkung statt eine Quote für Schweizer Musik

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Eine Quote für Schweizer Musik am Radio fordert der CVP Nationalrat Luc Barthassat. Auf der Website von Joiz finden wir die Argumente für und gegen ein solches Ansinnen. Ich sehe es wie Mathias Möller. Eine solche Quote würde den vielen tollen Schweizer Bands und Künstlern nicht viel bringen.

«Es würde immer noch immer nur das Gleiche laufen. Die Heavy-Rotation-Kandidaten Lady Gaga, Rihanna und David Guetta würden eben durch Baschi, Gölä und Stefanie Heinzmann ersetzt.» (Mathias Möller auf joiz)

Von den angestrebten 25% würden vor allem die bereits erfolgreichen profitieren. Der von den Marketingleuten errechnete Durchschnitts-Musikgeschmack der Masse lässt sich auf diese Weise nicht ändern. 

Wir könnten statt dessen für alle öffentlich-rechtlichen Stationen und diejenigen Privaten, die Gebührengelder beziehen, eine Rotation-Beschränkung einführen. Ein Song dürfte maximal 52 mal pro Jahr gespielt werden. Wer ihn öfter hören will, soll selber dafür sorgen.

Oder man könnte einen degressiven Tarif für die Verwertungsgesellschaften definieren. Je öfter ein Song gespielt wird, desto tiefer der Tarif. Auch die Verteilung der Gebührengelder könnten wir an Vielfalt koppeln. Je mehr verschiedene Songs pro Jahr gespielt werden, desto mehr Geld bekommen die Radiostationen. 

Der Staat muss dort eingreifen, wo der Markt nicht das gewünschte Ergebnis erzielt. Wenn also die meisten Radiostationen alle mehr oder weniger dasselbe spielen und wir als Gesellschaft Vielfalt wünschen, wären diese Vorschläge wohl wirksamer als die geforderte Quote.  

(Bild: 4 Pitch @ Technics 1210 CC BY 2.0, Acid Pix on Flickr) 

Wir müssen keine Experten sein, um an politischen Diskussionen teilzunehmen

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Politik ist die Gestaltung des gesellschaftlichen Raumes. Sie betrifft alle Menschen dieses Raumes, und in einer sinnvoll konzipierten Demokratie können sich möglichst viele Betroffene an dieser Gestaltung beteiligen.

Aus organisatorischen Gründen delegieren wir die operativen Tätigkeiten dieser Systemgestaltung an Repräsentanten, die wir direkt oder indirekt wählen. Das bedeutet aber nicht, dass wir uns deswegen aus den politischen Diskussionen, die die Herausforderungen der Gesellschaftsgestaltung begleiten, verabschieden sollen.

Solche Diskussionen sind wichtig um eine eigene Haltung oder Meinung zu entwickeln, bzw. diese laufend zu konkretisieren und zu verbessern.

Wir wissen, wenn wir mit einem neuen Thema konfrontiert werden, äusserst wenig. Doch bereits mit diesen wenigen Informationen werden wir, zum grossen Teil unbewusst, ein erstes Urteil entwickeln. 

Es ist wichtig, sich besonders bei politischen Fragen, das eigene innere Urteil bewusst zu machen und die eigenen Begründungen aufzuspüren, die zu diesem Urteil geführt haben. Wenn wir uns nicht darum kümmern, laufen wir Gefahr, unbewusst oder bewusst, einem nicht selbst begründeten Urteil, nennen wir es Vorurteil, entsprechend zu handeln oder zu sprechen.

Sobald wir beginnen unseren Urteilen auf den Grund zu gehen, sehen wir, dass wir in der Regel wenig Handfestes zu bieten haben, die unsere Meinungen stützen und doch brauchen wir eine solche um Entscheidungen treffen zu können.

Darum ist es sinnvoll, sich klar zu machen, dass jede eigene Meinung, immer nur eine vorläufige sein kann, die aber solange durch die eigene Begründung vertreten werden soll, bis sie durch bessere Argumente revidiert oder gar fallen gelassen werden muss. 

Diese Erkenntnis führt dazu, dass wir unsere Begründungen formulieren und diskutieren müssen. Nur auf diese Weise, kann sich unsere Beurteilung einer politischen Frage weiter entwickeln. Unser Urteil wird dadurch immer vielschichtiger und besser abgestützt. 

Nun ist es natürlich so, dass es Menschen gibt, die sich mit einem bestimmten Thema viel intensiver und länger auseinander gesetzt haben, als andere Menschen. Wir nennen sie Experten. Viele sind Experten in bestimmten Bereichen, aber immer wird sich wohl jemand finden, der einen Aspekt noch tiefer analysiert hat, und damit für den konkreten Fall der bessere Experte ist.  Und wir können davon ausgehen, dass wir für jedes politische Problem mehrere Experten finden werden.

Doch das ist kein Grund, die Diskussion diesen Experten zu überlassen und zu schweigen. Als Staatsbürger müssen wir zu den wichtigen politischen Fragen eine eigene Meinung entwickeln, sonst können wir nicht sinnvoll am demokratischen Prozess teilnehmen. Dabei können Experten durchaus hilfreich sein, indem sie Argumente liefern, die wir mit den unsern konfrontieren können, und indem sie Aspekte beleuchten, die wir noch nicht beachtet haben. Doch erst, in der eigenen Auseinandersetzung mit den Expertenmeinungen kann sich unser Urteil entwickeln und diese Auseinandersetzung geschieht durch Diskussion. 

Aus diesen Gründen darf, ja soll man seine vorläufige Haltung zu jedem Thema, und weiss man noch so wenig darüber, darlegen und zur Diskussion anbieten. Es bleibt dann jeder und jedem selbst überlassen, sich darauf einzulassen und daran mitzuwachsen. 

(Dieser Beitrag wurde ausgelöst durch den Punkt 5 des Blogposts "Das wars" von Philippe Wampfler. )

(Bild: CC-BY 2.0, "talk to the expers" by Mai Lee on Flickr )

Urheberrechte behaupten, wo es keine gibt, am Beispiel e-manuscripta.ch

Eigentlich wollte ich darüber schreiben, dass es grossartig ist, dass mehr als 10'000 Bilder aus der Sammlung des berühmten Schweizer Kunsthistorikers Jacob Burckhardt, nun online verfügbar sindMeine Freude darüber wurde aber getrübt, als ich mich wie immer, darüber informierte, unter welchen Bedingungen diese Bilder im Netz frei gegeben werden. 

Vor kurzem durften wir ja erfahren, wie vorbildlich das Getty Musuem in Los Angeles ihre Bilder ins Netz stellt, als Open Content nämlich, ohne irgendwelche Bedingungen, und in höchstmöglicher Auflösung, wie es sich für Digitalisate von Werken deren Urheberrechtsschutz schon längstens abgelaufen ist gehört.

Nicht so beim Portal e-manuscripta.ch, einer Plattform die von der Zentralbibliothek Zürich, der Universitätsbibliothek Basel und der ETH Bibliothek betrieben wird. 

Dort steht in den Nutzungsbedingungen

Die auf der Plattform e-manuscripta.ch zugänglichen Digitalisate sind Reproduktionen von Dokumenten, die Eigentum der genannten Institutionen oder Dritter sind. Die Digitalisate sind Eigentum der jeweiligen Institutionen. ...Jede Form von Publikation (Print und online) oder kommerzieller Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Institution, die ggf. an weitere Rechteinhaber verweist.

Und etwas weiter unten können wir dann allerdings lesen: 

Die auf e-manuscripta.ch präsentierten Werke sind Digitalisate von in der Regel gemeinfreien Werken. 

Ja, was sollen wir denn nun damit anfangen. Die abgebildeten Werke sind also in der Regel gemeinfrei, während die Digitalisate, also die Abbildungen dieser Werke, es nicht sind?  

Ich bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens reicht die Schöpfungshöhe einer einfachen Abbildung eines Werkes der bildenden Kunst nicht aus, um ein Urheberrecht zu begründen. Und ein Leistungschutzrecht, welches das Abfotografieren oder Scannen von gemeinfreien Werken schützt, gibt es zum Glück in der Schweiz (noch) nicht. Das heisst, eine Fotografie, bzw. ein Scan eines Werkes, das keinen Schutz mehr geniess, ist selbst auch nicht geschützt. Es wird zwar nirgends vom Urheberrecht geschrieben aber es wird behauptet, dass die Digitalisate Eigentum der jeweiligen Institutionen seien. Doch wie manifestiert sich das Eigentum an digitalen Daten? Ich denke schon, dass hier der Eindruck erweckt werden soll, dass es sich um eine Art Urheber- oder Leistungsschutz handelt, der hier geltend gemacht wird. Ich kann mir nicht vorstellen, mit welchen rechtlichen Argumenten, die hier angeführten Einschränkungen in der Schweiz durchgesetzt werden sollten. 

Es ist schade, dass die Schweizer Institutionen, die mit öffentlichen Mitteln unsere Schätze verwalten, uns diese nicht einfach so zur Verfügung stellen, wie es korrekt wäre und wie es private Organisationen, wie das Getty Museum in den USA vormachen

Aber trotzdem ist es natürlich toll, das es e-manuscripta.ch gibt und schön, dass dort nun auch Burckhardts Bilder zu finden sind

 

Alle statistischen Jahrbücher der Stadt Zürich seit 1905 online

Die Abteilung Statistik Stadt Zürich hat kürzlich mitgeteilt, dass sie sämtliche statistischen Jahrbücher von 1905 bis 2002 digitalisiert im PDF-Format kostenlos im Netz publiziert hat. Somit sind nun alle jemals erschienene statistischen Jahrbücher der Stadt Zürich kostenlos im PDF Format verfügbar. Das ist grossartig und sollte als Vorlage für alle statistischen Ämter der Schweiz dienen. Der einzige Wermutstropfen ist, dass nicht ganz klar ist, was wir damit tun dürfen und was nicht. Berichte von Behörden und Verwaltungen sind ja eigentlich nicht durch das Urheberrecht geschützt. Trotzdem wird zum Beispiel in der aktuellen Ausgabe von 2013 im Impressum ein Copyright Vermerk geführt. Es wäre, um Klarheit zu schaffen, dienlich, wenn Statistik Stadt Zürich klar kommunizieren würde, dass die Jahrbücher keinem Urheberrechtsschutz unterliegen und diese, bzw. die Inhalte frei und zu jedem Zweck verwendet werden dürfen.

Zur Geschichte der Europäischen Menschenrechtskonvention

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Vor 60 Jahren, am 3. September 1953, trat die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates, üblicherweise Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) genannt, in Kraft. Die Schweiz hat die EMRK im Jahre 1974 ratifiziert. Im März dieses Jahres hat SVP-Präsident und Nationalrat Toni Brunner im Rahmen einer Interpellation an den Bundesrat klar gemacht, dass er mit einer Kündigung der EMRK liebäugelt.

Auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Schweiz dieses völkerrechtliche Vertragswerk kündigen wird, ist es doch sinnvoll, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen.

Wenn wir wollen, dass die Menschenrechte in unserem Land ernst genommen werden, dann müssen wir diese immer und immer wieder von Neuem öffentlich diskutieren und begründen. Es reicht nicht, einfach nur darauf zu setzen, dass sie rechtlich formuliert sind. Diese Grundsätze müssen verinnerlicht sein, denn sie sind nie garantiert, sondern immer nur gewollt. 

Ein guter Beitrag zur Geschichte der Europäischen Menschenrechtskonvention ist vor ein paar Tagen im Deutschlandfunk ausgestrahlt worden. Hier ist das Transkript des Beitrages und hier das MP3 File dazu.

 

Zur Geschichte der Nachrichtendienstüberwachung durch die GPDel

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Immer wenn es in der Schweiz in Sachen Geheimdienste Ärger gibt, kommt die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Schweizer Parlamentes ins Spiel. So auch jetzt wieder, wenn es darum geht die Hintergründe des Datendiebstahls durch einen Mitarbeiter des Nachrichtendienstes des Bundes zu beurteilen.

Im letzen Jahr konnte die GPDel, die im Nachgang zum Fichenskandal der 1980er und 1990er Jahre entstanden ist, ihr 20-Jähriges Bestehen feiern. In diesem Zusammenhang hat sie in ihrem Jahresbericht 2012 einen kurzen und lesenswerten historischen Abriss über ihre eigene Entstehungsgeschichte und ihre Entwicklung währen der Jahre 1992 bis 2012 veröffentlicht (PDF). Dort können wir nachlesen, wie sich der Bundesrat gegen diese parlamentarische Oberaufsicht gewehrt hat und wie aber deren Befugnisse, trotz dieser Widerstände, laufend ausgebaut werden konnten.

Es ist natürlich besser eine solche parlamentarische Aufsicht über die "Geheimbereiche" der Verwaltung zu haben, als keine. Doch zeigt gerade auch ein Blick auf die Liste der Berichte, die GPDel in den 20 Jahren ihres Bestehens bereits abgeliefert hat, dass es nicht wirklich möglich ist, Geheimdienste zu überwachen. Die GPDel kommt meistens erst dann zum Zug, wenn die Probleme bereits entstanden sind.

Open Data Portal des Bundes - Ein Erfolg für den Verein opendata.ch

Am 16. September wird an der der OKCon 2013 in Genf, dem Treffpunkt der globalen Open Data Bewegung, das Portal für offene Daten der Bundesverwaltung opendata.admin.ch vorgestellt, wie wir im Tages-Anzeiger lesen können. Dass wir in der Schweiz bereits soweit sind, haben wir vor allem auch dem grossartigen und unermüdlichen Engagement der Akteure und Mitglieder des Vereins opendata.ch zu verdanken. Wer sich intensiver mit der Thematik befassen will, fährt am besten vom 16. bis zum 18. September nach Genf und nimmt an den spannenden Vorträgen und Workshops der OKCon 2013 teil.

(*Disclosure: Ich bin mit buch & netz Official Supporter der OKCon 2013) 

50 Jahre Kassette - Das Jammern der Musikindustrie

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Vor 50 Jahren hat Philips an der IFA ihre Compact Cassette vorgestellt. Nehmen wir diesen netten Geburtstag doch wieder einmal zum Anlass, uns vor Augen zu führen, wie die Musikindustrie normalerweise auf Innovationen reagiert. Sie jammert und schreit, dann setzt sie ihren Lobby-Apparat in Bewegung und versucht die Technologie, die sie stört, zu verbieten und wenn das nicht geht, wenigstens zu melken.

Lesen wir ein paar Beispiele:

Im Spiegel Nr. 17 von 1977 im Artikel "Klang-Supermarkt zum Nulltarif

Vor allem die Leerkassette stellt die Musikfirmen vor kaum lösbare Probleme: Sie verlieren durch Überspielungen in Westdeutschland pro Jahr rund eine Milliarde Mark. Das Unterhaltungsgewerbe steuert in eine Existenzkrise. 

oder: 

Durch den Vormarsch der Leerkassette werden die Plattenfirmen zu empfindlichen Budget-Kürzungen gezwungen sein. Sie werden qualifizierte Mitarbeiter entlassen und ihr Repertoireangebot drastisch einschränken müssen. Nur noch Spezialitätenprogramme, die der Rundfunk nicht oder selten sendet, sowie attraktive Hit-Koppelungen, die nur mühsam do-it-yourself aufzunehmen sind, haben künftig noch eine nennenswerte Umsatzchance.

Wir wissen es mittlerweile besser. Die Musik-Grossindustrie hat überlebt, was eigentlich schade ist, denn die Musik selbst wäre ja auf keinen Fall untergegangen und wir müssten nicht unsere Zeit damit verbringen, gegen absurde und schädliche Forderungen dieser Überlebenden zu kämpfen.

In einer Bravo von 1977 im Artikel "Hits zum Nulltarif - Sind Leer-Cassetten der Tod der Schallplatte?"

Friedrich Schmidt von der Ariola Geschäftsleitung dazu: "In der Bundesrepublik verursachen die Leer-Cassetten für die Schallplattenindustrie einen Umsatzverlust von mehr als einer Milliarde Mark. Darunter leiden natürlich auch Komponisten, Texter, Verleger und die Künster. Wenn die Umsätze weiter zurückgehen, so wird sich das in erster Linie auf das Suchen nach neuen Wegen in der Musik auswirken. 

Das ist ein wunderbar unverfrorenes Argument. Die Experimentierfreude der Musiker und Musikerinnen und damit die künstlerische Weiterentwicklung der Musik ist direkt von den Umsätzen der Grossindustrie abhängig.  

und in der Zeit Nr. 36 von 1976 - Flop mit Pop wird sogar das Ende der Schallplatte auf die kommenden 1980er Jahre prognostiziert:

Die Cassette“, klagt Phonographie-Funktionär Thurow, „ist ein sehr zweischneidiges Ding.“ Schwarzmaler sehen es simpler: Sie prophezeien bereits für Anfang der achtziger Jahre „die letzten Tage der Schallplatte“ (Deutsche Zeitung).

Natürlich haben sie die CD damals noch nicht kommen sehen, und meinten mit dem Tod der Schlallplatte auch gleich den Tod der Industrie. Das liegt wahrscheinlich an der fehlenden Kreativität und Vorstellungskraft von Managern, die in gesättigten Oligopolstrukturen ihrer langweiligen Verwaltungstätigkeit nachgehen. 

Die Geschichte wiederholt sich immer und immer wieder. Wie wir auch im oben erwähnten Spiegel Beitrag nachlesen können:

Schon einmal, bei der Umstellung von der zerbrechlichen Schellack-Scheibe mit 78 Umdrehungen pro Minute auf die unzerbrechliche 33er PVC-Longplay, leistete die notorisch konservative Musikindustrie verbissen Widerstand.

Auch interessant, dass die Industrie in den 1970er Jahren, so wie sie heute Netzsperren fordern, die Radiostationen dazu zwingen wollten, Störsignale zu senden, damit die Sendungen nicht aufgezeichnet werden können. Man beachte auch hier den Hinweis darauf, dass ein solches System sehr einfach zu umgehen gewesen wäre:

Ein von der Londoner EMI patentiertes, unhörbares Störsignal, das den Radiomitschnitt gesendeter Schallplattenmusik verhindern würde, scheint nicht zum Zuge zu kommen. Die Sender mußten, um Mitschnitte generell zu verhindern, gezwungen werden, alle ausgestrahlte Musik mit dem Störcode zu versehen -- eine unpopuläre Maßnahme. Aber selbst wenn sie gelänge, wäre das Störsignal durch ein billiges Zusatzteil im Empfänger zu knacken.

Das sollte uns allen Mahnung sein, nicht wieder auf das Gejammere der Musikindustrie einzugehen und die Vorschläge der AGUR12 auch unter diesem Blickwinkel zu betrachten. Zum wiederholten Male, will die Musik-Grossindustrie ihre Machstellung sichern. Diesmal allerdings mit gravierenden Folgen für uns alle, wenn sie damit durchkommen, was sie in der AGUR12 vorschlagen.  

Für die SUISA ist Creative-Commons Einsatz unsozial!

Der Verein Digitale Allmend*, der auch den Lead für Creative Commons Schweiz führt, hat sich bei der SUISA wieder einmal kundig gemacht, ob es denn für deren Mitglieder möglich sei, einzelne Werke unter Creative Commons zu lizenzieren. (Hier sind die Fragen an und die Antworten von der SUISA)

Ich habe schon im Anschluss an meinen Vortrag am Parlamentarier-Dinner der Gruppe Digitale Nachhaltigkeit darauf aufmerksam gemacht, dass sich unsere Verwertungsgesellschaften, insbesondere die SUISA als Verhinderer einer grösseren Verbreitung der Creative-Commons Lizenzen gebärden. Damals wurde diese Aussage aus dem Publikum von den Vertetern ebendieser Gesellschaften lautstark dementiert und es stand Aussage gegen Aussage. (Hier ist das Video, ab 14:25 kommt meine Aussage und ab 15:26 kommt die Erwiderung von Herrn Läubli). Es ist leider ein beliebtes, wenn auch unfaires, rhetorisches Mittel, unliebsame Aussagen einfach zu neutralisieren, indem wider bessern Wissens behauptet wird, sie stimmen nicht. 

Wie wir nun aus den offiziellen Antworten der SUISA lesen können, ist es aber, wie ich damals gesagt habe, tatsächlich so, dass Mitglieder dieser Verwertungsgesellschaft keine Creative-Commons Lizenzen einsetzen können. Und weil mehr oder weniger, jeder, der in der Schweiz Musik produziert bzw. komponiert, bei der SUISA Mitglied ist,  kann sich diese Lizenzierungsform für Musik in der Schweiz auch nicht etablieren.

Ein Musiker oder eine Musikerin, die bei der SUISA Mitglied wird, muss alle Werke exklusiv über diese Gesellschaft verwerten lassen: 

Der Wahrnehmungsvertrag mit der SUISA hält fest, dass der Urheber alle seine Werke anmelden muss, bzw. die von der SUISA wahrzunehmenden Rechte an allen seinen (auch zukünftigen) Werken abtritt. 

Völlig Absurd ist dann aber die Begründung, warum die SUISA ihren Mitgliedern die Nutzung der Creative-Commons Lizenzen nicht erlauben will:  Es würden der Organisation durch die Unterstützung dieser Lizenzierungsform zusätzliche Aufwände entstehen, diese müssten alle Mitglieder, auch die, die keine CC-Lizenzen verwenden, zu gleichen Teilen mittragen und darum wäre eine solche Lösung unsozial [sic!].

Es zeigt sich einmal mehr, dass die Verwertungsgesellschaften nicht bereit sind, auch nur im geringsten auf die neuen Möglichkeiten und Veränderungen der vernetzen Welt einzugehen.  

Das IGE bzw. der Bund müsste hier m.E. aktiv werden und die Verwertungsgesellschaften dazu zwingen, ihren Mitgliedern die Verwendung von Creative-Commons  zu ermöglichen, ohne dass sie sich dabei im Bezug auf die anderen Services Nachteile vergegenwärtigen müssen.

Es ist einfach ein Witz, wenn eine Verwertungsgesellschaft auf der einen Seite zusammen mit ihren Kollegen in der AGUR12 drakonische Massnahmen fordert, die, wenn sie umgesetzt würden, das Internet, so wie wir es heute kennen, verschwinden lassen würde, gleichzeitig als Verhinderer eines Konzeptes auftritt, welches zumindest ein paar gute Antworten auf die Herausforderungen der Digitalisierung bereit hält.

(*Disclosure: Ich bin Präsident des Vereins Digitale Allmend und führe mit buch & netz einen Verlag der unter Creative-Commons Lizenzen publiziert) 

 

Braucht die Öffentlichkeit Massenmedien?

Eine im Zusammenhang mit dem Medienwandel immer wieder behauptete Aussage ist die, dass es für die Herstellung von Öffentlichkeit, in welcher ein politischer Diskurs stattfinden kann, Massenmedien braucht.

Aktuell Rainer Stadler in seiner in Media Ras Kolumne «Wer schaut die Tagesschau» in der NZZ von heute: 

Kommt damit früher oder später der Abschied von den Massenmedien? Nein. Der gesellschaftliche und der politische Diskurs brauchen eine Gestaltung durch breitenwirksame Leitmedien.

Mit dieser Aussage wird oft auch begründet, warum die Politik das bestehende Mediensystem aufrechterhalten soll.  

Interessanterweise wird Öffentlichkeit so definiert, dass es sich um einen "Ort" handelt, wo Dialog und Austausch der Bürger stattfinden kann. Während die vielen Zeitungen des 19. Jahrhunderts, diesem Anspruch noch eher gerecht werden konnten, da wohl tatsächlich die meisten, die sich zu dieser Zeit aktiv an der Demokratie beteiligten auch in ihren Zeitungen zu Wort kommen konnten, sind die Massenmedien, wie wir sie seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts kennen, längst keine Dialogmedien mehr. Es sind Broadcaster im wörtlichen Sinne, und die Meinungen die dort ausgetauscht werden, sind nicht, die der Bürger & Bürgerinnen, sondern eher zufällig ausgewählter Protagonisten, wie Sportler, Popstars, Mister & Missen und hin und wieder Politikerinnen und Wissenschaftler. 

Wenn wir also wirklich daran interessiert sind demokratische Öffentlichkeit im Sinne der oben genannten Vorstellungen zu realisieren, dann sollten wir wohl kaum an den Massenmedien festhalten, sondern die Netzmedien, die viel besser als Dialogmedien geeignet sind, begrüssen. 

Richtig, ein einzelner Blog erreicht kaum relevante regelmässige Leserzahlen, aber darum geht es gar nicht. Die Vorstellung, dass sich "Öffentlichkeit" nur dadurch einstellen kann, weil ein Thema massenmedial verbreitet wird, hält sich wohl nur darum so hartnäckig, weil wir es nicht anders gewohnt sind. Dieser These können wir nur schon die Geschichte entgegen halten. Es hat bereits politische "Öffentlichkeit" gegeben, als es noch kein Radio und kein Fernsehen gab, die Zeitungslandschaft viel stärker fragmentiert war und die einzelnen Blätter nur Bruchteile der Auflagen heutiger Massenmedien erreichten. 

Im Netz entsteht Öffentlichkeit durch Vernetzung der vielen einzelnen Beiträge. Klar leben wir in einer Übergangszeit in welcher die Infrastruktur der Massenmedien noch existiert und für viele Beteiligte auch noch die alte Rolle spielt. Und ich denke auch, dass es immer Orte im Netz geben wird, die eine grössere Reichweite erreichen, also besser vernetzt sind, als andere. Aber sie werden kaum die Relevanz geniessen, wie dies die Massenmedien eine kurze Zeit in der Geschichte der Medien durften, sondern werden eher wieder der fragmentierten Situation der Zeitungslandschaft des 19. Jahrhunderts gleichen und sie werden nur Relevant sein, wenn sie vernetzt sind und damit immer auch als Hub für den Durchgang der Informationen funktionieren.  Ein Thema, welches grosse öffentliche Wichtigkeit erfährt wird dann an ganz vielen Stellen im Netz auftauchen, diskutiert und vernetzt werden, während andere Themen die nur Nischen betreffen nur bei den entsprechenden Knoten aufblinken. 

Öffentlichkeit kann im Netz problemlos ohne Massenmedien existieren. Wichtig ist einzig, dass der freie und uneingeschränkte Zugang zum Netz gewährleistet wird. Wir müssen also nicht die Massenmedien retten, sondern Netzneutralität garantieren und den Überwachungsstaat verhindern, indem wir das geplante Nachrichtendiensgesetz und die BÜPF Revision ablehnen und darauf achten, dass die Vorschläge der AGUR12 nicht umgesetzt werden. 

(Bild: Le Serment du Jeu de paumer von Jacques-Louis David)